Altersvorsorge: Wann kann ich in Rente gehen?

Altersvorsorge

Arbeitnehmer sollten frühzeitig ihre Rente planen. Dabei ist es wichtig, das gesetzliche Renteneintrittsalter und mögliche Rentenlücken im Blick zu behalten.

29.06.2020

Renteneintrittsalter: Wann gehen die Deutschen durchschnittlich in Rente?

Zwischen 2012 und 2018 hat sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland nur leicht erhöht. Gingen deutsche Arbeitnehmer 2012 im Schnitt mit 63,9 Jahren in den Ruhestand, so waren es 2019 64,3 Jahre. Immerhin: Die Deutschen arbeiten damit rund zwei Jahre länger als vor zwanzig Jahren. Vor allem in den 1980er- und 90er-Jahren lag das Renteneintrittsalter etwas früher. Wer jedoch glaubt, dass heutige Arbeitnehmer im Schnitt deutlich länger arbeiten als ihre Eltern und Großeltern, sollte einen Blick auf das durchschnittliche Renteneintrittsalter im Jahr 1960 werfen. Damals lag es bei 64,7 Jahren. Vor allem die Männer hielt es seinerzeit länger im Job; ihr Eintrittsalter lag bei über 65 Jahren.

Demografischer Wandel: Rentenbezugsdauer hat sich verdoppelt

2018 bezogen Senioren durchschnittlich 20 Jahre lang Rente. Aufgrund der höheren Lebenserwartung beziehen Frauen (21,8 Jahre) knapp vier Jahre länger Altersrente als Männer (18,1 Jahre). Rekordhalter sind aktuell ostdeutsche Frauen, die im Schnitt 24,2 Jahre lang eine Altersrente beziehen. Das mag auch an der Arbeitsmarktlage in Ost-Deutschland nach der Wiedervereinigung liegen.


Heutige Senioren sind gegenüber ihrer vorangegangenen Generation klar im Vorteil. Sie sind meist nicht nur fitter, sondern können auch deutlich länger ihre Rente genießen. Die höhere Lebenserwartung verdankt sich maßgeblich einer gesünderen Lebensweise, besserer medizinischer Versorgung sowie erleichterten Arbeitsbedingungen. Wer 1960 in Rente gegangen ist, konnte im Schnitt damit rechnen, noch 10 Jahre vor sich zu haben.

Gut zu wissen: Wie werden gesetzliche Renten berechnet?

Für jedes Jahr, das ein Durchschnittsverdiener (2020: 40.551 Euro brutto) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält er einen Entgeltpunkt. Im Jahr 2020 bedeutete ein Entgeltpunkt eine Monatsrente von 34,19 Euro in den westdeutschen und 33,23 Euro in den ostdeutschen Bundesländern. Wer wissen will, wie groß das Einkommen später sein wird, erhält mit diesem Rentenrechner einen schnellen Überblick.

Tabelle: Wann ist mein Renteneintrittsalter?

Die Regeln zum Renteneintrittsalter hat die Politik über die Jahre immer wieder angepasst. Sonderregeln wie beispielsweise das vorgezogene Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit sind ausgelaufen, neue wurden geschaffen.


Für die meisten Versicherten gilt, was der Bundestag 2007 beschlossen hat: Das Renteneintrittsalter wird in Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben. Der Grund: Wenn die künftigen Rentnerinnen und Rentner länger arbeiten und weniger lange Rente beziehen, dann stabilisiert dies die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zusätzliche Belastung durch die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsjahre sollten durch den späteren Rentenbeginn abgefedert werden.


Seit 2012 steigen nun sukzessive die Regelaltersgrenzen. Und eine Reihe von Experten raten, dass der Gesetzgeber künftig über 67 Jahre hinausgehen und für die Jahrgänge 1965 plus das Renteneintrittsalter stufenweise weiter erhöhen sollte, wenn die Lebenserwartung weiter steigt.


Die Tabelle zeigt, welche Jahrgänge zu welchem Zeitpunkt ohne Abzug in Rente gehen können und eine reguläre Altersrente bekommen:


Geburtsjahr

Renteneintrittsalter

1954

65 Jahre + 8 Monate

1955

65 Jahre + 9 Monate

1956

65 Jahre + 10 Monate

1957

65 Jahre + 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre + 2 Monate

1960

66 Jahre + 4 Monate

1961

66 Jahre + 6 Monate

1962

66 Jahre + 8 Monate

1963

66 Jahre + 10 Monate

1964 oder jünger

67 Jahre


Wer früher in Rente gehen möchte, kann dies meist nur mit Abschlägen tun. Heißt konkret: Diese Versicherten nehmen geringere Altersrenten in Kauf (siehe unten).

Früherer Renteneintritt: Wer kann vorzeitig gehen?

Keine Regel ohne Ausnahme. Nicht für alle Arbeitnehmer gilt die Rente mit 67. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eine abschlagsfreie Altersrente erhalten:

  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“)

    Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat und vor 1953 geboren wurde, konnte ohne Abschlag mit 63 Jahren in Rente gehen. Auch bei dieser Altersrente steigt das Eintrittsalter sukzessive an. Wer 1953 oder später geboren wurde, für den steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr an. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.

  • Altersrente für Schwerbehinderte

    Für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Das gilt für alle Schwerbehinderten, die 1952 oder später geboren wurden. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

  • Altersrente für Bergleute

    Wer unter Tage gearbeitet hat und nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurde, für den wird die Altersgrenze schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Für den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte unter Tage liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren.


Wer sein individuelles Renteneintrittsalter ermitteln möchte, kann dafür den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Rentenrechner: Wie viel Geld bekomme ich zum Rentenbeginn?

Mit diesem Rentenrechner können Verbraucher mit wenigen Klicks erkennen, welche Rente sie erwartet und wie private Altersvorsorge ihre Rentenlücke schließen kann. >> Jetzt testen

Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich früher in Rente gehen möchte?

Manche Arbeitnehmer können oder wollen nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn müssen sie allerdings 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben („Wartezeit“) und mindestens 63 Jahre alt sein. Diese Form nennt sich „Altersrente für langjährig Versicherte“.


Wer diese in Anspruch nimmt, muss jedoch mit Abschlägen rechnen. Pro Monat, den Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Rentenbeginn aufhören zu arbeiten, sinkt ihre Rente um 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet sind es 3,6 Prozent weniger Rente. Maximal kann dieser Abschlag 14,4 Prozent betragen.


Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr können sich dafür entscheiden, die Abschläge durch freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auszugleichen. Zusätzlich muss man beachten, dass typischerweise auch weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen, wenn man früher in Rente geht. Dieser Effekt kürzt die Rente ebenfalls.


Klar ist: Wer sich für eine vorzeitige Rente mit Abschlag entscheidet, sollte seinen Ruhestand zuvor vernünftig durchgerechnet haben. Der Abschlag gilt bis zum Lebensende und zusätzliche Einkommensquellen kann sich kaum jemand im Alter erschließen, wenn das Geld knapp werden sollte.


Länger arbeiten – auch das ist möglich

Die Gesundheit macht noch mit, die Arbeit Spaß und die Kollegen sorgen für Abwechslung im Alltag: Immer mehr Senioren gehen jenseits ihrer Regelaltersgrenze arbeiten. Zwischen 2008 und 2018 hat sich die Zahl der Erwerbstätigkeiten, die 65 oder älter sind, auf knapp 1,3 Millionen nahezu verdoppelt.


Die Rentenversicherung belohnt das längere Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus: Für jeden Monat gibt es 0,5 Prozent hinzu, also 6 Prozent pro Jahr. Zudem steigt die Rente, wenn durch das längere Arbeiten mehr Beiträge gezahlt werden.


Seit 2017 können Arbeitnehmer den Wechsel vom Berufs- ins Rentnerleben variabler gestalten. Mit der Flexi-Rente hat die Bundesregierung neue Anreize für eine Arbeit über das Rentenalter hinaus geschaffen. So können Erwerbstätige, die „überziehen“ wollen, erstmals zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Für diejenigen, die nicht mehr voll arbeiten wollen, wurde der Bezug einer Teilrente erleichtert. Zudem wurden mit dieser Reform auch die Hinzuverdienstgrenzen für diejenigen vereinfacht, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.


Private Vorsorge: Wie groß ist meine Rentenlücke?

Für die allermeisten Versicherten kann die gesetzliche Rente das Arbeitseinkommen nicht ganz ersetzen. Selbst wenn im Alter die eine oder andere Ausgabe wegfällt, wird es in der Regel nicht reichen. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei Zeiten Gedanken über die eigene Vorsorge zu machen.


Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei der Planung: Wer über 26 Jahre alt ist und fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt jährlich eine Renteninformation zugeschickt. Versicherte finden darin ihre Regelaltersgrenze, die erworbenen Entgeltpunkte sowie die voraussichtliche Höhe ihrer gesetzlichen Altersrente. Gleichzeitig weist die Rentenversicherung auf den zusätzlichen Vorsorgebedarf hin: Die Lücke zwischen Rente und Gehalt werde sich künftig noch vergrößern, deshalb „wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger“.


Trotz des expliziten Hinweises bleiben viele Verbraucher reserviert. Viele wissen nicht, wie viel Rente sie tatsächlich bekommen werden, Vorsorgelücken bleiben regelmäßig unentdeckt. Manch einer verdrängt das unliebsame Thema und blendet es aus. Altersvorsorge, das Buch mit sieben Siegeln.


Fest steht: Nichts zu tun, den Kopf in den Sand zu stecken, ist bei der Altersvorsorge die denkbar schlechteste Strategie. Denn das birgt die Gefahr, im Alter nicht über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen, dass den Lebensstandard sichert. Wer in Rente ist, kann an seiner Einkommenssituation praktisch kaum etwas ändern. Erwerbstätige sollten sich deshalb schon in jungen Jahren die Frage stellen: Wie möchte ich im Alter leben und wie kann ich das finanzieren? Diese Frage wird umso dringender, je älter Menschen werden. Denn je länger Menschen leben, desto mehr Geld brauchen sie.


Digitale Lösungen können insofern den Einstieg in die Altersvorsorge zu erleichtern, als dass sie den Handlungsbedarf in wenigen Schritten vor Augen führen können. Dieser Rentenrechner macht online und kostenlos das Einkommen im Alter transparent und verhindert so böse Überraschungen. Verbraucher können mit dem Renten-Rechner ein klares Ergebnis berechnen, wie hoch ihre zukünftige Rente ausfallen wird. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge führt der Rechner zusammen. Dadurch können Verbraucher ihre Rentenlücken berechnen – und, was es in etwa kosten wird, diese Lücke zu schließen.


Der Rentenrechner soll dazu ermutigen, die eigene Altersvorsorge rechtzeitig finanziell zu planen oder sich entsprechend beraten zu lassen. Und dann richtig zu handeln.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.