Welche Versicherungen sind für Mieter unverzichtbar?

Wohnen

Vom Wasserschaden bis zum Rechtsstreit mit dem Vermieter: Mit diesen Versicherungen sind Mieter auf der sicheren Seite.

03.04.2019

1. Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss in der Mietwohnung

Ein Mieter-Leben ohne Haftpflicht-Police ist möglich, aber viel zu riskant. Verursacht der Mieter einen Schaden in der Mietwohnung, übernimmt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Im Extremfall bewahrt diese Police den Mieter vor dem finanziellen Ruin.


Die Privathaftpflicht übernimmt die Schäden an der gemieteten Immobilie ("Mietsachschäden"). Dazu gehören fest eingebaute Gegenstände in der Mietwohnung, wie etwa Fenster, Türen oder Böden und fest mit dem Untergrund verbundene Teppiche.


Auch bei Wasserschäden spielt die Haftpflichtversicherung des Mieters eine wichtige Rolle. Verursacht der Mieter schuldhaft einen Wasserschaden, kommt seine Haftpflichtversicherung für Schäden am fremden Wohngebäude und am fremden Inventar bis zur Höhe des Zeitwertes der beschädigten Sachen auf. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden (oder es gibt keinen), kommen die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers beziehungsweise die Hausratversicherung der geschädigten Nachbarn ins Spiel. Sie übernehmen die Kosten für die Reparatur sowie die Wiederbeschaffung des beschädigten Inventars.


Der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln einer Mietwohnung kann ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Verliert der Mieter die Schlüssel, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder für das Auswechseln einer kompletten Schließanlage. Je nach Vertrag kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder der Mieter muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen.


Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.


Mieter mit einem Hund brauchen darüber hinaus eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie kommt speziell für die Schäden auf, die der Hund in der Mietwohnung verursacht. Die Bedingung dafür: Der Schaden muss plötzlich entstehen, nicht allmählich. Ein Beispiel: Kratzspuren im Parkett, auf dem der Hund jahrelang unterwegs war, übernimmt die Hundehalter-Haftpflicht nicht.


2. Mietrechtsschutz: Im Streit mit dem Vermieter

Welche Wohnfläche zählt bei der Heizkostenabrechnung? Gelten Kündigungsschutzklauseln auch nach dem Verkauf der Immobilie? Und müssen Vermieter sanieren, wenn "nur" die Gefahr der Schimmelpilzbildung besteht? 


Mieter und Vermieter fechten Streitfälle wie diese regelmäßig bis zum Bundesgerichtshof aus. Diese Fälle zeigen auch: Zwischen Mieter und Vermieter lauert jede Menge juristisches Konfliktpotenzial - von der Eigenbedarfskündigung bis zur Schönheitsreparatur


Kommt es zum Rechtsstreit, müssen die meisten Kosten im Voraus bezahlt werden. Viele Mieter können sich das schlichtweg nicht leisten. Hinzu kommt: Einige Streitigkeiten können sich über Jahre hinweg ziehen, insbesondere, wenn Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt wird. Zudem besteht immer das Risiko, einen zunächst sehr aussichtsreichen Rechtsfall doch noch zu verlieren. Dann bleibt der Unterlegene auf den eigenen Kosten sitzen und muss zudem noch die Kosten des Gegners tragen. Richtig teuer wird es dann, wenn durch das Gericht zur Beweiserhebung ein Sachverständiger beauftragt wurde. 

 
Eine Rechtsschutzpolice mit integriertem Mietrechtsschutz sorgt für finanziell gleich starke Gegner und ist somit absolut sinnvoll für Mieter. 

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Konfliktfall die Kosten für


  • Anwälte
  • das Gericht
  • Sachverständige, die durch das Gericht beauftragt wurden
  • eine Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung) 


Mit dem Mietrechtsschutz in der Hinterhand können Mieter einem Streit mit ihrem Vermieter gelassener entgegensehen – zumindest aus finanzieller Perspektive. 


Dürfen Vermieter eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung verlangen?

Der Abschluss einer Hausrat- bzw. einer Haftpflichtversicherung ist für Mieter zwar äußerst sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Vermieter dürfen von ihren Mietern nicht verlangen, bestimmte Versicherungen abzuschließen, um den Zuschlag für eine bestimmte Mietwohnung zu bekommen. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind deshalb unwirksam (Quelle: Deutscher Mieterbund).

3. Hausratversicherung in der Mietwohnung: Naturgefahrenschutz nicht vergessen

Jeden Tag steigen Einbrecher im Schnitt in 300 Wohnungen ein. Brände beschädigen - ebenfalls jeden Tag - rund 630 Zuhause. So lautet die Bilanz der Hausratversicherer. Wer das eigene Inventar in seiner Mietwohnung schützen möchte, kommt um eine Hausratversicherung nicht herum. Sie leistet, wenn Möbel und Wohnungseinrichtung durch folgende Gefahren beschädigt wurden:


  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Feuer, Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Elementarschäden (erweiterte Naturgefahren)


Neuere Hausratversicherungen haben den Naturgefahrenschutz („Elementarschadenversicherung“) in der Regel schon integriert, bei älteren Policen sollten Mieter diese Deckung nachträglich hinzufügen. Damit ist das Inventar auch bei Schäden geschützt, die etwa durch Starkregen oder Hochwasser entstehen. Mieter und Hausbesitzer müssen damit rechnen, dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten.


Eine Wohngebäudeversicherung brauchen Mieter nicht abzuschließen. Eine solche Police ist sinnvoll für Besitzer einer Immobilie. In Mehrfamilienhäusern werden die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

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