Kfz-Kaskoversicherung

Auto
26.09.2023

Was sind Kaskoversicherungen?

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen ca. 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung.

Infografik: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkaskoversicherung auf einen Blick

Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Ereignisse versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch 


  • Kollisionen mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand


Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

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Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

Versicherungskunden können darüber hinaus bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der Kunde übernimmt dann im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, zum Beispiel 150 Euro oder 300 Euro – auch dadurch lässt sich die Höhe des Beitrags beeinflussen.

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung

Wenn der Versicherungskunde über viele Jahre keine Unfälle oder Schäden hat, können dadurch die Beiträge sinken. Die Versicherer sprechen hier vom Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt, sie gewähren dem Kunden – je nach Anzahl der schadenfreien Jahre – einen finanziellen Nachlass.

Ein Beispiel: Schließt ein Fahranfänger erstmalig einen Vertrag ab, zahlt er in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung in der Regel mehr Beiträge als für einen Vertrag, der bereits viele Jahre unfallfrei läuft. Der Einfluss einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auf den Beitrag ist dabei von Versicherer zu Versicherer verschieden. Auch Sondereinstufungen eines Versicherers, zum Beispiel durch einen sogenannten „Rabattschutz“, werden nur unternehmensindividuell berücksichtigt und können nicht auf einen anderen Versicherer übertragen werden. (Schadenfreiheitsrabatt kurz erklärt)

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit für die Kasko?

Die Kfz-Kaskoversicherung muss in der Regel nur teilweise oder gar nicht für die am Fahrzeug entstandenen Schäden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen. Entscheidend ist dabei die Schwere der Fahrlässigkeit.

Beispiele für eine grobe Fahrlässigkeit sind Fahren unter Alkoholeinfluss und das Überfahren einer roten Ampel. Auch in anderen Versicherungssparten spielt die grobe Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle.

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Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für die Kfz-Versicherung?

Wer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, gilt als relativ fahrunfähig. Einzige Ausnahme: Für unter 21-Jährige und für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille. Die relative Fahrunfähigkeit gilt allerdings nur, wenn noch weitere Indizien wie alkoholtypische Fahrfehler, Sprachschwierigkeiten oder ein beeinträchtigter Gang hinzukommen.


Folgen für die Kfz-Haftpflichtversicherung:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Versicherungskunden übernimmt immer den Schaden des Verkehrsopfers. Das Verkehrsopfer geht auch dann nicht leer aus, wenn der Fahrer alkoholisiert gefahren ist.

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro. Die Regress-Grenzen sind in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung geregelt.


Folgen für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung:

Der Kaskoversicherer kann bereits bei relativer Fahrunfähigkeit die Leistungen kürzen.

Übrigens: Es gibt Anbieter am Markt, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das gilt allerdings nicht für Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden oder beim Diebstahl des Fahrzeuges.


Download: Versicherungen für Kraftfahrzeuge (PDF-Broschüre)

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