Die Rente vom Chef – So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Altersvorsorge

In Zukunft wird es wohl deutlich mehr Rentner mit finanziellen Problemen geben. Es wird besonders die treffen, die in ihrem Arbeitsleben eher wenig verdienen und keinen Cent in eine private Altersvorsorge stecken können. Was viele aber nicht wissen: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, auch wenn man nur Teilzeit arbeitet oder einen 450-Euro-Job hat. Wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert und welche Vorteile sie bietet, erklärt Versicherungsexperte Mathias Zunk im Interview.

20.09.2017

Muss wirklich jeder Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
Mathias Zunk: Klassischerweise ist die betriebliche Altersversorgung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit 2002 aber gibt es eine entscheidende Neuerung. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt man den Anspruch auf Entgeltumwandlung. Den haben übrigens auch Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und geringfügig Beschäftigte mit einem 450-Euro-Job, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.


Wie funktioniert das Ganze denn genau?
Zunk: Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder aber auch von beiden gemeinsam aufgebracht werden. Bei der Entgeltumwandlung, die der Arbeitnehmer finanziert, wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile des Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln.


Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer also seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Der zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag, zum Beispiel mit einer Versicherungsgesellschaft, ein.


Was geschieht dann mit dem Geld?
Zunk: Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Wegen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wählen. Zum einen kann er die Versorgungszusage unmittelbar erteilen. In diesem Fall spricht man von einer Direkt- oder auch Pensionszusage. Zum anderen kann er die betriebliche Altersversorgung auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse als Durchführungswege zur Verfügung.


Bei der weit verbreiteten Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Die Aufwendungen des Arbeitgebers sind, gleich, ob von ihm selbst oder vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung finanziert, voll abzugsfähige Betriebsausgaben.


Welcher Weg ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer am sinnvollsten?
Zunk: Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Kleine und mittlere Betriebe sollten sich möglichst auf einen Durchführungsweg beschränken, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Für sie empfiehlt sich beispielsweise die Direktversicherung.


Mittlerweile haben sich übrigens in immer mehr Branchen die Tarifvertragsparteien dazu entschlossen, die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu regeln. So haben die Arbeitnehmer die Option, Teile des tarifvertraglichen Lohns für ihre Altersvorsorge einzusetzen.


Welche Vorteile hat die betriebliche Altersversorgung für beide Seiten?
Zunk: Die betriebliche Altersversorgung trägt zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels, wo abzusehen ist, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard zu wahren, ist ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je. Und für den Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersversorgung eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Außerdem kann er Lohnnebenkosten sparen.


Beide profitieren also davon: Aber was ist, wenn in meinem Unternehmen so etwas nicht angeboten wird?
Zunk: Wir empfehlen Arbeitgebern, aktiv zu werden und den Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu machen. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, ein System der betrieblichen Altersversorgung einzuführen, das auf sein Unternehmen speziell zugeschnitten ist.


Möchte der Arbeitnehmer betriebliche Altersversorgung betreiben und ist der Arbeitgeber allerdings selbst nicht aktiv auf ihn zugegangen, sollte ihn der Arbeitnehmer auf dieses Thema ansprechen. Zwar ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell zu beteiligen, aber Arbeitnehmer können eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten.

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