05.07.2018
Altersvorsorge & Rente

"Run-Off": Was die Über­tra­gung einer Lebens­ver­si­che­rung für den Kun­den bedeu­tet

Aufgrund der anhalten Niedrigzinsphase übertragen einige Versicherer ihre Lebensversicherungsbestände an andere Versicherungsgesellschaften ("Run-off"). Welche Folgen hat das für Versicherungskunden?

Garantien bleiben Garantien

Für Versicherungskunden ändert sich nichts. Die Verträge werden unverändert fortgeführt. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies ist im Versicherungsaufsichtsgesetz klar geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibt diesem Kollektiv erhalten.


Finanzaufsicht muss zustimmen

Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen.

Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt haben, keinen Sanierungsfall dabei“, sagt Kay Schaumlöffel, BaFin-Abteilungsleiter für Lebensversicherung und Kapitalanlage. Die Versicherer hätten sich von den Policen getrennt, weil sich das Geschäft für sie nicht mehr rechne, und nicht, weil sie die Verträge an die Wand gefahren hätten.



Übertragung kann Vorteile haben

Versicherer, die Vertragsbestände übernehmen, können durch die Bündelung der Verträge auf darauf spezialisierten einheitlichen Plattformen erhebliche Kosteneinsparungen in der Verwaltung erzielen. Gleichzeitig können aufwändige Servicedienstleistungen wie beispielsweise die Kundenbetreuung auch außerhalb normaler Geschäftszeiten gewährleistet bleiben.


Übrigens profitieren auch die Kunden, wenn die Kosten sinken: Denn an den entstehenden Kosten-Überschüssen müssen die Kunden beteiligt werden. Auch das ist gesetzlich geregelt.