Wie sind Autodiebstähle versichert?

Auto

Wer zahlt, wenn mein Auto gestohlen wird? Welchen Wert ersetzt die Versicherung? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

14.11.2018

Nach dem Diebstahl: Was ist jetzt zu tun?

Um den Diebstahl-Schaden ersetzt zu bekommen, sollten die Betroffenen möglichst schnell handeln: Als erstes ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei notwendig, damit diese eine Fahndung auslösen kann. Informieren Sie anschließend Ihren Teilkaskoversicherer.

Damit der Versicherer den Schaden übernehmen kann, benötigt er vom Kunden in der Regel folgende Nachweise:

  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei
  • Alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere
  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs

Übrigens: Sollte das Auto irgendwann doch noch auftauchen, kümmert sich die Kfz-Versicherung als neuer Eigentümer um das Fahrzeug. Muss das Auto entsorgt werden, trägt die Kfz-Versicherung dafür die Kosten.

Gestohlener Pkw: Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Wenn der Pkw geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Da es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt keine Rückstufung.

Das Gleiche gilt, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus wie etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios klauen. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird von der Versicherung ersetzt.

  • Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

    Mit einer Teilkasko kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Pkw versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen ca. 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung.

    Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende Schäden:

    • Kollision mit Haarwild
    • Glasbruch
    • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
    • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
    • Hagel/Sturm
    • Überschwemmung
    • Brand
  • Der Unterschied zur Vollkaskoversicherung

    Die Vollkaskoversicherung ersetzt - zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung - weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzter Lack oder eine zerbeulte Tür. 

Was passiert, wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht?

Was viele nicht wissen: Wird das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung beim Versicherer wieder aufgefunden, erhält der Versicherungskunde sein Auto zurück. Diese Verpflichtung gilt laut Versicherungsvertrag aber nur, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraumes und mit zumutbaren Anstrengungen möglich ist.

Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhält der Versicherungskunde in der Regel anstelle der Reparaturkosten die so genannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges abgezogen. Zur Vermeidung von Differenzen über den Restwert ist es ratsam, sich vor dem Verkauf mit der Versicherung abzustimmen. Restwertaufkäufer können in diesem Moment beraten.

Vorbeugen: Wie sich Autofahrer vor Diebstahl schützen 

  • Das Auto sollte möglichst nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports geparkt werden, sondern in einer abschließbaren Garage. Wer keine Garage nutzen kann, sollte seinen Pkw am besten in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
  • Auch bei kurzer Abwesenheit sollte der Zündschlüssel abgezogen und Fenster, Türen, Kofferraum, Tankdeckel, Schiebedach und natürlich ggf. auch das Cabrio-Dach geschlossen werden.
  • Originalpapiere Ihres Fahrzeuges gehören ebenso wenig ins Auto wie Zweitschlüssel.
  • Bei Verlust eines Autoschlüssels sollte umgehend eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Diese kann ggf. den verlorenen oder geklauten Schlüssel sperren.

Weitere Tipps gibt unter anderem die polizeiliche Kriminalprävention.

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