Schnee und Eis auf der Fahrbahn machen die Autofahrt zur Rutschpartie. Blechschäden sind häufig vorprogrammiert. Fünf Tipps, wie Sie sich bei Schnee und Glätte auf der Straße richtig verhalten.
1. Für freie Sicht sorgen - sonst wird es teuer
Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden. “Kratzmuffel”, die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Kommt es aufgrund des fehlenden Durchblicks zu einem Unfall oder wird jemand gefährdet, kann das Bußgeld auf bis zu 80 Euro steigen. Zwar erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden von Dritten; den Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug können die Kaskoversicherer jedoch unter Umständen ganz oder teilweise verweigern.
2. Abstand halten und rechtzeitig bremsen
Auf einer glatten Straße kann der Bremsweg fünf Mal so lange sein, wie auf trockenem Asphalt. Besonders vor Ampeln und Kreuzungen sollte der Sicherheitsabstand groß genug sein – an diesen Stellen ist es oft besonders glatt.
3. Mit Eis auf der Fahrbahn rechnen
Auch auf geräumten Straßen sollten Autofahrer vorsichtig sein, da sich immer wieder eine neue Eisschicht bilden und die Straße in eine Rutschbahn verwandeln kann. Besonders schnell glatt wird es auf Brücken, weil sich hier zum Beispiel Nebel als Eis niederschlagen kann. Durch niedertouriges Fahren im hohen Gang bauen die Reifen besseren Grip auf, dies erleichtert das Weiterkommen auf der glatten Straße. Tipp: Auf glatter Fahrbahn im zweiten Gang anfahren.
4. Winterreifen aufziehen
In Deutschland herrscht die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Die „Winterreifenpflicht“ ist dabei nicht an eine bestimmte Jahreszeit gebunden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, dazu zählt zum Beispiel Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, müssen Winterreifen aufgezogen werden. Als Winterreifen anerkannt sind bis September 2024 Reifen, die mit „M+S“ gekennzeichnet sind und vor 2018 gefertigt wurden. Reifen, die nach 2017 gefertigt wurden, müssen mit dem „Alpine“- Symbol versehen sein. Wer solche Reifen nicht hat, muss sein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen lassen. Ein Verstoß kostet 60 Euro.
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Vollkaskoversicherte erhalten auch Ersatz für die Schäden am eigenen Auto, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Vollkaskoversicherung anteilig gekürzt werden.
5. Keine ruckartigen Lenkbewegungen
Obwohl alle Fahrzeuge heutzutage mit moderner Fahrzeugtechnik ausgestattet sind, ist auf die elektronischen Helfer bei Schnee und Glätte nicht immer Verlass. Durch hektische Lenkbewegungen kann das Auto auch auf gerader Straße schnell ins Rutschen kommen. Dann gilt: Auskuppeln, bremsen und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken. Das ESP hilft beim Stabilisieren des Autos. Sollte das Auto nicht reagieren, ist eine Vollbremsung notwendig. Gerät das Auto in der Kurve aus der Bahn treten Sie kurz und fest auf das Bremspedal. Das Steuer nur sanft korrigieren. Ein Tempoabbau von wenigen km/h hilft, das Auto wieder unter Kontrolle zu bringen.