Schlafen oder im Internet surfen: Was ist im Büro erlaubt?

Beruf

Darf ich im Büro privat ins Internet? Oder dürfen Männer in kurzen Hosen ins Büro kommen? Wie viel Spaß bei der Arbeit geduldet ist, ohne dass man seinen Job riskiert.

29.04.2019

1. Essen: Büromahlzeit kann bitteren Beigeschmack haben

Damit das mit dem Zuspätkommen nach der Pause gar nicht erst passieren kann, könnte man natürlich gleich am Schreibtisch sitzen bleiben und sich dort eine halbe Stunde entspannen. Doch Vorsicht! Vielfach ist das Essen am Arbeitsplatz nicht gestattet – was bei Jobs mit Kundenkontakt oder in Büros mit Publikumsverkehr völlig in Ordnung geht. Noch klarer ist der Fall, wenn der Arbeitsschutz oder nötige Hygiene – etwa in Labors – eingehalten werden müssen.


2. Büroschlaf: Nickerchen nur während der Pause

Gut angezogen oder nicht – beim Schlafen während der Arbeitszeit sollten sich Angestellte nicht erwischen lassen. Im äußersten Fall haben Beschäftigte sonst künftig ungewollt viel Zeit für ein Nickerchen. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt Schlummern im Job nicht, wer jedoch wiederholt am Arbeitsplatz geweckt werden muss, kann mit Abmahnung und letztlich Kündigung rechnen (Az 6Ca 652/09).


Wer häufig mit Müdigkeit am Arbeitsplatz zu kämpfen hat, kann das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor es zu peinlichen Situationen kommt. Gegen ein paar Minuten an der frischen Luft werden die meisten Chefs nichts einzuwenden haben.
 

Rechtsschutzversicherung hilft beim Ärger mit dem Arbeitgeber

Für den Fall, dass der Ärger eskaliert, sind Arbeitnehmer mit einem Arbeitsrechtsschutz-Paket gut abgesichert. Der Versicherer springt dann bei Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis ein: Zum Beispiel, wenn man abgemahnt oder gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. 
 

» Alle Informationen zur Rechtsschutzversicherung

3. Pünktlichkeit: Mehr als eine Zier

Das Wiederkommen sollten Arbeitnehmer dabei allerdings nicht vergessen. Wer meint, dass er seine Mittagspause bis zum Abend ausdehnen kann oder dass er sich nicht an einen vereinbarten Dienstbeginn zu halten braucht, riskiert langfristig seinen Job. Wenn Arbeitnehmer diesbezüglich abgemahnt werden, sollten sie in jedem Fall gewarnt sein. 


4. Internet: Recht auf privates Surfen gibt es nicht

Wer statt am Arbeitsplatz zu essen lieber privat im Internet surft, sollte ebenfalls auf der Hut sein. Denn ein Recht auf diese Nutzung haben Arbeitnehmer nicht. Im Gegenteil kann das exzessive Herunterladen von Filmen oder Musik sogar eine Kündigung nach sich ziehen, ohne dass der Arbeitgeber vorher abgemahnt hat (Az 1 Sa 421/13).


Auch beim Abrufen privater Mails ist Vorsicht geboten. Schleust man dabei – wenn auch unbeabsichtigt – einen Virus oder anderen Schädling ins Computersystem, kann es teuer werden: Dann muss der Arbeitnehmer  unter Umständen Schadenersatz zahlen. 


5. Kleidung: Der Chef darf ein Wörtchen mitreden

Für einen Moment ist Joey Barge berühmt. Der Brite entschied sich an einem heißen Tag für kurze Hosen. Keine gute Idee, befand sein Arbeitgeber. Barge konterte. Er schlüpfte in ein Kleid, setzte sich ins Auto und schoss noch schnell ein Foto für die Twitter-Gemeinde.


“Man wird mich bald nach Hause schicken”, prophezeite er. Tatsächlich passte dem Arbeitgeber der Angestellte auch im Kleid nicht wirklich. Die Folge: Künftig darf die männliche Belegschaft an heißen Tagen in ¾-Hosen im Büro erscheinen, in gedeckten Farben, versteht sich.


Barges Erfolg ist nicht selbstverständlich. Denn in der Praxis entscheidet oft der Chef, welche Klamotten bei der Arbeit getragen werden. Und welche nicht. In manchen Branchen steht der Dresscode sogar im Arbeitsvertrag. In anderen Berufen ist die passende Kleidung sogar vorgeschrieben, etwa die Schutzkleidung auf dem Bau oder der Kittel beim Arzt.


Wer sich den „Kleidungsgesetzen“ verweigert, dem kann der Arbeitgeber zwar nicht mit Kündigung drohen – er kann sie oder ihn aber abmahnen.

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