Bunte Verkleidungen, viel Musik und ausgelassene Stimmung: Narren und Jecken laufen sich bereits warm für den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Welche Versicherungen leisten, wenn bei den Umzügen oder Sitzungen Schäden entstehen oder sich Menschen verletzen, weiß Versicherungsexperte Stephan Schweda.
Herr Schweda, Alkohol gehört für viele zur fünften Jahreszeit dazu. Was gilt hier im Straßenverkehr?
Stephan Schweda: Feiern, Alkohol und dann Auto fahren passt nicht zusammen – auch nicht beim Karneval. Wird jemand von der Polizei erwischt, der alkoholisiert Auto fährt, riskiert er den Führerschein, unter Umständen gibt es Punkte in Flensburg.
Was gilt beim Versicherungsschutz für das Auto?
Schweda: Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Das Unfallopfer wird in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Wenn gefeiert wird, kann auch mal etwas schief gehen. Welche Versicherungen kommen dafür auf, wenn ich einen anderen schädige oder mich selbst verletze?
Schweda: Wer ausgelassen feiert, der kann sich mit zwei Versicherungen ganz gut schützen: Erstens mit einer privaten Haftpflichtversicherung und zweitens mit einer privaten Unfallversicherung. Die private Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die ich anderen zufüge. Die private Unfallversicherung tritt dann ein, wenn ich selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleide.
Nun reicht es ja nicht aus, wenn nur die Besucher selbst versichert sind. Was raten Sie den Veranstaltern?
Schweda: Ein unbedingtes Muss für Veranstalter von Karnevalssitzungen oder Rosenmontagsumzügen ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, wenn sich beispielsweise ein Zuschauer eines Karnevalsumzugs verletzt und der Veranstalter die Schuld dafür trifft.