Doppelversicherung
Wird ein Risiko mit zwei unterschiedlichen Policen versichert, gilt das als Doppel- bzw. Mehrfachversicherung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Einbruch-Risiko über zwei Hausratversicherungen abgesichert wird. Doppelversicherungen sind bei Schaden- und Unfallversicherungen problematisch. Denn im Schadenfall erhalten die Versicherungskunden nur Leistungen von einem der beiden Versicherer. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 78 Abs. 3) können Verbraucher nicht verlangen, dass ihnen mehr als der entstandene Schaden erstattet wird.
In der Regel entstehen Doppelversicherungen unabsichtlich, etwa wenn ein Paar zusammenzieht. Um sich doppelte Beiträge zu sparen, sollten Verbraucher deshalb prüfen, ob sie nicht doppelt versichert sind. Werden hingegen in betrügerischer Absicht Versicherungsverträge doppelt abgeschlossen, um im Schadensfall zwei Mal Geld zu erhalten, sind die Verträge ungültig. Das bestätigte zuletzt das OLG Oldenburg (Az. 5 U 18/17).
In der Lebensversicherung sind Doppelversicherungen dagegen üblich – und sinnvoll. Ob in der Kapitallebens-, Renten-, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Verbraucher dürfen bei demselben oder bei verschiedenen Versicherern beliebig viele Verträge abschließen. Sofern aber vom Anbieter vor Vertragsschluss nach anderweitig bestehenden Verträgen gefragt wird, muss der Verbraucher wahrheitsgemäß antworten, um den späteren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.