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Gefährdungshaftung
Von bestimmten (erlaubten) Tätigkeiten geht grundsätzlich eine gewisse Gefahr für die Umgebung aus, zum Beispiel beim Halten eines Hundes (vgl. Hundehalterhaftpflichtversicherung), bei bestimmten Sportarten oder beim Fahren eines Autos. Wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt, haftet der Hundehalter oder Autofahrer deshalb auch für solche Schäden durch seinen Hund oder sein Auto, die ohne seine Mitwirkung oder sein Verschulden entstanden sind.