Welche Reiseversicherungen gibt es?
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Zu den „typischen“ Reiseversicherungen zählen:
- die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
- die Reisegepäckversicherung
- der Reise-Schutzbrief
- (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
- die Auslandsreise-Krankenversicherung
Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.
Was leisten die Reiseversicherungen?
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Die Reiserücktrittskostenversicherung
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt.
Wann ist ein Reiserücktritt versichert?
Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung Schaden am Eigentum der versicherten Person
a) durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)
b) durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist.
Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung bzw. die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern der Versicherte bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.
Die Reiseabbruchversicherung
Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung kann man eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.
Wann ist ein Reiserücktritt/ Reiseabbruch versichert?
- Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung
- Schaden am Eigentum der versicherten Person
- durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)
- durch vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist.
Die Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung bezahlt, wenn dem Reisenden zum Beispiel der Koffer gestohlen wird. Die Reisegepäckversicherung gibt es als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice. Man bekommt sie direkt beim Versicherungsunternehmen, im Reisebüro oder bei Online-Reiseanbietern.
Welche Arten von Verlust sind versichert?
Die Reisegepäckversicherung schützt das gesamte Reisegepäck der versicherten Person und seiner mitreisenden Familienangehörigen vor Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit. Darüber hinaus ist das Gepäck gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung versichert, solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes, zum Beispiel einer Fluggesellschaft, befindet.
Was ist versichert?
Folgende Dinge sind bis zu den vertraglich definierten Höchstbeträgen versichert:
- alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs
- aufgegebenes Reisegepäck, z. B. im Bahnhof oder im Hotel
- Video- und Fotoapparate, Schmucksachen, Reiseandenken, Geschenke und EDV-Geräte
- Sportgeräte einschließlich Zubehör, soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden (also z. B. Ski, die im Hotel gestohlen werden – nicht aber Ski, die beim Skifahren zu Bruch gehen)
Auslandsreise-Krankenversicherung
Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.
Vier Argumente für die Auslandsreise-Krankenversicherung
1| | Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise chronisch krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z. B. Dialyse-Patienten). | 2| | Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert. |
3| | Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. | 4| | Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz. |
Was bedeutet "unerwartete schwere Erkrankung?"
- Beispiele für „unerwartet“:
Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
Fall 3: Sofern nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.
- Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):
- der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
- die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
- wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.
Gut zu wissen: Was ist eine Außenversicherung?
Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer.
Nicht unbegrenzt: Je nach Versicherung kann diese Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn zum Beispiel das Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme der Hausratpolice begrenzt.
Wissenswertes
Im Versicherungsfall sind alle Rechnungen und Unterlagen im Original oder als Kopie einzureichen (also zum Beispiel Arztbelege, Bestätigungen des Beförderungsunternehmens oder Hotels, Bescheinigungen der Polizei etc.).
Krank im Urlaub
Für die Krankenversicherung müssen die Art der Krankheit und die Behandlungsdaten dokumentiert sein. Aus den Arztrechnungen müssen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.
Zerstörtes Gepäck
Auch Sachbeschädigungen müssen angezeigt werden. Den entstandenen Schaden muss man sich auch von den jeweiligen Veranstaltern (etwa Hotel-, Eisenbahn- oder Fluggesellschaft) bestätigen lassen.
Reiserücktritt
Der Versicherte muss den Grund, warum er von der Reise zurücktritt, belegen. So müssen die Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Wichtig: Der Veranstalter muss über den Reiserücktritt so schnell wie möglich informiert werden. Denn bei verzögerter Meldung erhöhen sich die zeitlich gestaffelten Stornogebühren.
Diebstahl/Raub
Verluste, etwa durch Diebstahl, Raub oder Einbruch ins Hotelzimmer, müssen unverzüglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizeidienststelle muss eine Liste der verschwundenen Gegenstände bescheinigen und den Besuch auf dem Polizeirevier schriftlich bestätigen.