Sterbegeldversicherung

Altersvorsorge
28.04.2023

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Bei der privaten Sterbegeldversicherung handelt es sich im Grunde um eine Lebensversicherung. Sie dient der Vorsorge und zahlt im Todesfall des Versicherten ein Sterbegeld. Ähnlich wie bei der Risikolebensversicherung wird in der Regel eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Das können zum Beispiel 10.000 Euro Sterbegeld für die Beerdigungskosten sein.


Warum eine Sterbegeldversicherung?

Über die Auszahlung kann der Versicherte frei verfügen. Das Geld hilft bei:

  • Bestattungskosten
  • Trauerfeier
  • Sarg
  • Grabanlage und Grabpflege

Die Hinterbliebenen bekommen die vereinbarte Versicherungssumme zumeist auf einmal ausgezahlt. Damit müssen die Angehörigen die zum Teil beträchtlichen Bestattungskosten nicht allein tragen. Zusätzlich fallen oft laufende Kosten durch die Grabpflege an, die ebenfalls von der Sterbegeldversicherung getragen werden können.


Übrigens: Der Versicherte kann auch selbst vorab regeln, wie er bestattet werden möchte.

Kann jeder eine Sterbegeldversicherung abschließen?

Grundsätzlich ja. Häufig definiert der Versicherer allerdings ein Mindest- und ein Höchstalter, bei dem ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Die Spanne reicht dabei von etwa 40 bis 80 Jahren. In einigen Fällen liegen die Altersgrenzen aber auch darüber oder darunter. 

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Das ist je nach Vertrag unterschiedlich. Gesundheitsprüfungen sind zum Beispiel bei Risikolebensversicherungen durchaus üblich. In einigen Fällen kann es auch bei der Sterbegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer geben. Es gibt stattdessen aber auch häufig die Möglichkeit, auf die Gesundheitsprüfung zu verzichten. Dafür wird mit der Versicherung eine Wartezeit vereinbart.


Das bedeutet: Die volle Versicherungssumme wird beim Tod der versicherten Person grundsätzlich nur ausgezahlt, wenn der Vertrag zum Todeszeitpunkt bereits eine bestimmte Zeit bestanden hat beispielsweise ein paar Monate oder Jahre. Die Dauer der Wartezeit kann davon abhängen, ob ein Einmalbeitrag oder monatlich eingezahlt wird. Es gibt aber auch Ausnahmen: Etwa, wenn der Versicherte vorzeitig während der Wartezeit durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.

Wie wird das Geld im Vertrag angespart?

In der Regel hat der Versicherte für die Bestattungsvorsorge im Todesfall verschiedene Möglichkeiten zur Beitragszahlung: Er kann monatlich Beiträge leisten, quartalsweise oder auch auf einen Schlag einen größeren Einmalbeitrag zahlen. Letzteres hat den Vorteil, dass sich dadurch häufig die Wartezeit verkürzt, nach der der Anspruch auf die volle Versicherungssumme besteht. Aber egal, wie viel bereits eingezahlt wurde: Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang. So werden die Angehörigen in jedem Fall eine Versicherungsleistung erhalten.

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Wer bekommt die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall als Sterbegeld von der Versicherung an die Hinterbliebenen geleistet. Im Vertrag lässt sich ein Begünstigter eintragen, an den die Versicherungssumme ausgezahlt werden soll.

Wie wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Grundsätzlich wird die gesamte Summe von der Versicherung auf einen Schlag ausgezahlt. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. 

Was passiert bei einem vorzeitigen Unfalltod?

Ein Versicherungsschutz lässt sich vereinbaren: Stirbt der Versicherte vorzeitig durch einen Unfall kann er auch während der Wartezeit trotzdem abgesichert sein. Die Hinterbliebenen bekommen die vereinbarte Versicherungssumme in einigen Fällen auch wenn die vereinbarte Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.

Müssen Angehörige das Sterbegeld versteuern?

Nein, wird das Sterbegeld von der Versicherung im Todesfall an Angehörige ausgezahlt, sollte es vor dem Finanzamt sicher sein. Vor allem, wenn es dazu verwendet wird, die Bestattungskosten abzudecken.


Das unterscheidet die private Sterbegeldversicherung von anderen Formen des Sterbegelds: Auf Auszahlungen aus berufsständischen oder betrieblichen Versorgungen sowie aus der Beamtenversorgung entfallen in der Regel Steuern. Sterbegeld gehört außerdem zum persönlichen Schonvermögen und kann nicht gepfändet werden.

Gibt es eine Alternative zur Sterbegeldversicherung?

Wem es vor allem darum geht, die Beerdigungskosten für die Angehörigen so gering wie möglich zu halten, für den ist es eine Sterbegeldversicherung die richtige Wahl. Für alle anderen ist zum Beispiel die Risikolebensversicherung eine gute Alternative. Diese muss allerdings in der Regel früher abgeschlossen werden, da es hier niedrigere Altersgrenzen gibt.


Mit der Risikolebensversicherung sollen die Hinterbliebenen im Todesfall umfänglich finanziell unterstützt werden. Das ist umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ist - sei es, weil ein Kredit abzubezahlen ist oder weil Kinder zu versorgen sind.

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