Wärmepumpen versichern

Wohnen
28.04.2023

Weg von den fossilen, hin zu den erneuerbaren Energien: An dieser Transformation beim Heizen versucht sich aktuell die Bundesregierung, die für 2024 neue Regelungen für Hausbesitzer und Häuslebauer plant. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sollen weiter betrieben und defekte Heizungsanlagen repariert werden können. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, greifen Übergangsfristen.


Unabhängig von der künftigen Regelung interessieren sich schon heute viele Hausbesitzer für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Fokus dabei: die Wärmepumpe. Lange Lieferzeiten und hohe Anschaffungskosten konnten viele Hausbesitzer im vergangenen Jahr nicht abschrecken. 238.000 Geräte, in erster Linie Luft-Wasser-Wärmepumpen, wurden laut Bundesverband Wärmepumpe 2022 abgesetzt. Die Branche verzeichnet damit ein Absatzplus von 53 Prozent gegenüber 2021. Im ersten Quartal 2023 steigerte sich der Absatz von Wärmepumpen um 111 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal auf 96.500 Anlagen. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) mit.


Hausbesitzer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben oder jetzt die Anschaffung planen, sollten den richtigen Versicherungsschutz für ihre Investition mitdenken.

Wie werden Wärmepumpen versichert?

Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz einzuschließen. Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe angebaut wird, sollten Hausbesitzer ihren Wohngebäudeversicherer kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz miteinschließen.


Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.

Darüber hinaus können Wärmepumpen über eine eigenständige Police gegen Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Sturm, Frost oder Eisgang;
  • Diebstahl

geschützt werden.


Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.

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Wie gefährdet ist

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Was wird nach einem Schaden an der Wärmepumpe ersetzt?

Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu versetzen.


Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe, so liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.

Welche Pflichten haben Hausbesitzer?

Hausbesitzer müssen die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall warten lassen. Mit der Wartung sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Pflichten dieser Art, im Versicherungsdeutsch auch Obliegenheiten genannt, regelt der individuelle Versicherungsvertrag.

Download: Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum (PDF-Broschüre)

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