Im Internetauftritt oder in den Prospekten der Fahrzeughersteller wird in der Regel die kurzzeitig verfügbare maximale Leistung des Elektromotors bzw. bei Hybridfahrzeugen der Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor, die sogenannte Systemleistung, angegeben. Diese (inoffiziellen) Leistungsangaben werden allerdings nicht in die Zulassungsdokumente eingetragen.
In den Zulassungsdokumenten steht für reine Elektrofahrzeuge die sogenannte 30-Minuten-Leistung bzw. bei Hybridfahrzeugen ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors. Beide Leistungsangaben werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus der EG-Typgenehmigung entnommen und in den Typdatensätzen aufgeführt. Der GDV veröffentlicht nur die offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten Leistungsangaben.