Wie Hundehalter haften
Auch wenn Hunde die meiste Zeit friedlich und artig sind, es gibt auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein.
Alle Unfallkonstellationen haben eines gemeinsam: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Ruin - das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.
Etwa neun Millionen Hunde leben in Deutschland, aber längst nicht alle sind versichert. Für über 3 Millionen Hunde hat Herrchen jeweils eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Pro Jahr übernehmen die Hundehaftpflichtversicherungen über 80.000 Schäden, die von den Vierbeinern verursacht wurden. Im Durchschnitt kostet so ein Schaden rund 1.000 Euro. Allerdings gibt es pro Jahr etwa 100 Unfälle, die 50.000 Euro und mehr kosten.