Haftpflichtversicherung für Hundehalter Freizeit

26.05.2021

Wie Hundehalter haften

Auch wenn Hunde die meiste Zeit friedlich und artig sind, es gibt auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein.


Alle Unfallkonstellationen haben eines gemeinsam: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Ruin - das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.


Etwa neun Millionen Hunde leben in Deutschland, aber längst nicht alle sind versichert. Für über 3 Millionen Hunde hat Herrchen jeweils eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Pro Jahr übernehmen die Hundehaftpflichtversicherungen über 80.000 Schäden, die von den Vierbeinern verursacht wurden. Im Durchschnitt kostet so ein Schaden rund 1.000 Euro. Allerdings gibt es pro Jahr etwa 100 Unfälle, die 50.000 Euro und mehr kosten.

Was sind die Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)


Auch Mietsachschäden sind häufig über die Hundehaftpflicht versichert. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen.


Gut zu wissen: Der Schutz einer Hundehalterhaftpflicht besteht übrigens auch darin, unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.

Sind ungewollte Deckakte versichert?

Grundsätzlich besteht über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für ungewollte Deckakte. Die Hundehaftpflicht übernimmt in diesem Fall

  • den Vermögensschaden für Abtreibung.
  • die Kosten für die Versorgung des Wurfs.
  • oder den Sachschaden, wenn beispielsweise die Zucht mit der Hündin durch den ungewollten Deckakt dauerhaft nicht mehr möglich ist.

Die Leistung der Hundehaftpflicht ist daran gebunden, dass es einen begründeten Anspruch gegen den Hundehalter des Rüden gibt. Wird der Hundehalter hingegen unbegründet in Anspruch genommen, wehrt die Hundehaftpflicht diesen ab ("passiver Rechtsschutz").

Was bedeutet Gefährdungshaftung?

Von einem Hund geht potentiell eine Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Tier verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schadens gar nicht anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten hat, muss er für die Schäden seines Haustiers auf jeden Fall aufkommen. Der Schutz einer Versicherung ist deshalb praktisch unverzichtbar.


Die Hundehalterhaftpflicht trägt die Kosten für alle Schäden, die das Tier anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung sind auch in der Hundehaftpflicht eigene Schäden nicht mitversichert. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Haustier verletzt werden - in diesem Fall muss die Hundehaftpflicht nicht zahlen. Der Grund: Rechtlich gesehen gelten Familienmitglieder in einem Haushalt nicht als Dritte, sondern werden wie der Hundehalter selbst behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzliche Pflicht?

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen.


In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Rassen zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Versicherungspflicht für Hundehalter.


Versicherungspflichten für Hundehalter nach Bundesländern (© DIE VERSiCHERER)
©  DIE VERSiCHERER

Pferd, Katze und Nagetier: Welche Versicherung brauchen Halter?

Hunde und Pferde haben eines gemeinsam: Ihre Halter sollten für die Tiere möglichst eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, wenn sie nicht mit ihrem eigenen Vermögen für Schäden herangezogen werden wollen. Anders ist es bei Katzen, Nagetieren oder anderen zahmen Haustieren: Wenn diese Tiere etwas zerstören, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf.

Was gilt für exotische Tiere (Schlangen, Spinnen, etc.)?

Für Exoten wie etwa Schlange oder Echsen sollten die Besitzer eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Haben Sie eine solche Versicherung nicht, müssen sie beispielsweise Behandlungskosten für verletzte Personen aus eigener Tasche zahlen. Freunde exotischer Tiere sollten also ihren Haftpflichtversicherer kontaktieren, wenn sie sich eine Schlange, Spinne oder Echse zulegen wollen.

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