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Tierkrankenversicherung

Gesundheit
15.03.2024

Was leistet die Tierkrankenversicherung?

Es gibt viele Behandlungen, für die Haustiere zum Arzt müssen. Vor allem chronische Krankheiten wie etwa eine Schilddrüsenunterfunktion erfordern eine lebenslange Medikation und regelmäßige ärztliche Behandlung. Und das geht für die Besitzer schnell ins Geld.

Eine Tierkrankenversicherung kommt in der Regel für die Tierarzt- und Operationskosten sowie für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik auf. Übernommen werden meist nur medizinisch notwendige Behandlungen Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not zum Beispiel übernehmen viele Versicherer nicht. Gleiches gilt für eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip.  

Es kommt auf die Rasse an

Stubentiger oder Freigänger? Dackel oder Schäferhund? Je nach Tier und Rasse gibt es unterschiedliche Tarife in der Tierkrankenversicherung. Denn ein freilaufender Kater hat zum Beispiel ein höheres Risiko in einen Zweikampf mit einem Dachs zu geraten als eine Katze, die nur in der Wohnung lebt. Ein 60 Kilo schwerer Bernhardiner braucht im Krankheitsfall eine höhere Medikation als ein zwei Kilo leichter Chihuahua. Tierkrankenversicherungen bieten deshalb in der Regel rassespezifische Tarife an.

OP-Versicherung oder Tierkrankenversicherung? 

Eine häufige Frage, die Tierbesitzer haben, ist die Frage, ob der reine OP-Schutz ausreicht oder ob sie lieber eine Tierkrankenversicherung abschließen sollten.

Mit einer Tierkrankenversicherung ist das Haustier umfangreich von der kleinen Schnittwunde in der Tatze bis hin zum Nierenausfall abgesichert. Die Versicherung schützt den Hundehalter oder Katzenliebhaber auch vor den hohen Kosten einer möglichen Operation.

Weitere typische Leistungen solcher Versicherungen sind zum Beispiel:

  • stationäre und ambulante Behandlungen
  • Operationen und anschließende Behandlungen
  • Medikamente
  • Vorsorgeleistungen wie etwa Impfungen oder Zeckenmittel
  • Auslandsschutz

Viele Tarife bieten zudem eine freie Tierarztwahl an. Wichtig zu wissen: Tierkrankenversicherungen erstatten keine Kosten für Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Dazu können etwa Diät- und Pflegeprodukte zählen. Die Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.

Eine reine Katzen-OP-Versicherung versichert ausschließlich die OP-Kosten inklusive der Kosten für die Nachbehandlung. Im Gegensatz zu Kosten für stationäre Behandlungen werden „normale“ Behandlungskosten, etwa wegen eines Vireneffekts oder eine internistische Vorsorgeuntersuchung, von der OP-Versicherung dagegen nicht übernommen.

Was Tierhalter wissen müssen: Auch bei der Tier-OP-Versicherung spielt die Rasse ihres Hundes bzw. ihrer Katze eine entscheidende Rolle. Je nach Tier unterscheidet sich die Dosierung bei der Anästhesie während einer Operation und die anschließende Nachbehandlung. Auch die Medikation muss individuell auf die Bedürfnisse ihres Tieres abgestimmt werden.

Was kostet eine Tierarztbehandlung?

Tierärzte berechnen ihre Gebühren nach der sogenannten „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT Satz). Tierärzte müssen also die tierärztlichen Leistungen einschließlich der Preise und Preisspannen und die angewandten Arzneimittel innerhalb dieser Gebührenordnung regeln.

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz bei einer Untersuchung einer Katze oder eines Hundes liegt laut der Gebührenordnung zum Beispiel bei rund 23,62 Euro, der dreifache Satz bei rund 70,86 Euro. Für das Röntgen eines Hundes liegt der einfache Gebührensatz bei rund 36,57 Euro und der dreifache bei rund 109,71 Euro.

Handelt es sich beim Tierarztbesuch um einen Eilbesuch am Wochenende, weil der Hund beispielsweise beim Gassigehen einen Giftköder erwischt hat, dann kann der Tierarzt bis zum vierfachen Satz abrechnen, da es sich um einen Notfall außerhalb der normalen Praxissprechzeiten handelt. 

Berücksichtigt bei der Gebührenhöhe werden immer der Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Leistung, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.

Tipps für Tierkrankenversicherungen

Bei der Tierkrankenversicherung gibt es ein paar Regeln zu beachten:  

  • Der Beitrag für die Tierkrankenversicherung richtet sich in der Regel nach Art des Tieres bzw. der Rasse, dem Alter oder bei Hunden auch nach der Größe. Üblicherweise müssen die Tiere gesund sein.  Junge, gesunde Tiere kosten meist deutlich weniger Beitrag als ältere Tiere. Vorerkrankungen des Tieres müssen dem Versicherer unbedingt mitgeteilt werden.
  • Wie in der privaten Krankenversicherung gehen die Tierhalter bei den Behandlungskosten zuerst in Vorleistung. Anschließend bekommen sie die Kosten von der Tierkrankenversicherung erstattet.
  • Je nach Anbieter können Tierhalter häufig ihre Selbstbeteiligung wählen. Dafür gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Beitrag. Manchmal ist die Selbstbeteiligung auch je nach gewähltem Tarif gestaffelt.

Alle Unternehmen, die Tierversicherungen anbieten, finden Sie in dieser Übersicht.

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