Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Zahnbehandlungen. Darunter fallen alle Behandlungen, die den Zahn erhalten, beispielsweise eine Zahnfüllung, eine Wurzel- oder eine Parodontalbehandlung. Bei Karies im Seitenzahnbereich bekommen gesetzlich Versicherte mit wenigen Ausnahmen (z.B. bei Schwangeren) eine Amalgam- oder Zementfüllung von der Krankenkasse bezahlt. Im sichtbaren Schneidezahnbereich zahlt die GKV Patienten eine zahnfarbene Kompositfüllung. Möchte man statt einer Amalgam- eine modern befestigte Kunststofffüllung, muss der Aufpreis dafür aus dem eigenen Portemonnaie gezahlt werden.
Beim Thema Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur zum Teil. Um fehlende Zähne zu ersetzen, werden Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen verwendet. Aber auch höherwertige Inlays kommen zum Einsatz.
In der Festzuschuss-Richtlinie haben gesetzliche Krankenkassen und Zahnärzte festgelegt, welche Behandlung zur Regelversorgung zählt und wie viel Euro der Festzuschuss der Krankenkasse jeweils beträgt. Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse 60 Prozent der Regelversorgung. Hat man sein Bonusheft für die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal im Jahr abstempeln lassen, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Bei einem Bonusheft mit Stempeln über zehn Jahre sind es 75 Prozent. Inzwischen gibt es das Bonusheft auch in digitaler Form, sodass das manuelle Stempeln des Zahnarztes nicht mehr nötig ist, sondern die Krankenkasse digital über den jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt informiert wird.