Private Krankenversicherung

Gesundheit
11.09.2023

Wie kann ich mich privat krankenversichern?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Menschen in Deutschland eine Pflichtversicherung. Für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht diese Versicherungspflicht. 

Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt 2023 bei 66.600 Euro Bruttojahreseinkommen. Angestellte, die mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind versicherungsfrei und können sich privat versichern.

  

Wie werde ich in der PKV aufgenommen?

In der privaten Krankenversicherung erfolgt im Gegensatz zur GKV eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Ein Antragsteller in der PKV kann aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt werden oder der private Versicherungsschutz wird nur mit einem sogenannten Risikozuschlag angeboten. Das bedeutet, dass aufgrund einer Vorerkrankung ein höherer Beitrag gezahlt werden muss. Vereinzelt wird der Versicherungsschutz auch mit einem Ausschluss von Leistungen angeboten. Hier werden dann zum Beispiel die Vorerkrankung und deren Folgen von der PKV nicht mitversichert.

So funktioniert die private Krankenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und den gewählten Leistungen. Für einen besonders leistungsstarken Schutz ist in der privaten Krankenversicherung auch ein entsprechender Beitrag zu zahlen.

Hinweis: Dass der PKV-Beitrag zur Hälfte übernommen wird, ist so nicht ganz korrekt (siehe Arbeitgeberzuschuss | PKV-Serviceportal (privat-patienten.de)). Wichtig ist zudem, dass Arbeitnehmer auch für ihre Familienangehörigen einen AG-Zuschuss bekommen können.

Bei Arbeitnehmern wird sowohl der Beitrag zur GKV als auch der Beitrag zur PKV bis zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Selbstständige und Freiberufler zahlen ihren Beitrag für die gesetzliche und private Versicherung komplett allein. Bei Beamten werden je nach Dienstherrn (Bund, Bundesland, Kommune) und Familienstatus in der Regel 50-70 Prozent der Krankheitskosten von der Beihilfe übernommen. Für die Krankheitskosten, die nicht über die Beihilfe abgedeckt sind, können Beamte eine darauf abgestimmte private Krankenversicherung abschließen.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Die Basisversorgung in der GKV ist für Versicherte gesetzlich festgelegt. Die Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung soll den medizinischen Standard abdecken. Zusatzleistungen sind begrenzt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend identisch. 

In der privaten Krankenversicherung lassen sich die Leistungen individuell gestalten. Je nach Anbieter und Tarif variieren die Leistungen in der PKV also. Versicherte haben über den Versicherungsschutz in der PKV in der Regel Zugang zu unter anderem folgenden privaten Leistungen:

  • schnellere Arzttermine
  • Bei Privatversicherten ist kein aut idem -Verfahren vorgeschrieben (bedeutet: oder das Gleiche) d.h. Privatpatienten können mitentscheiden, welches Arzneimittel sie erhalten, haben also im Gegensatz zu Kassenpatienten freie Auswahl. Apothekerinnen und Apotheker sind in der Regel verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt "aut idem" auf dem Rezept ausschließt.
  • alternative Therapieformen
  • bestmögliche medizinische Versorgung, weil es kein Wirtschaftlichkeitsgebot wie in der GKV gibt, keine Budget-Beschränkungen für Ärzte usw.

In der privaten Krankenversicherung erfolgt im Gegensatz zur GKV eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Ein Antragsteller in der PKV kann aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt werden oder der private Versicherungsschutz wird nur mit einem sogenannten Risikozuschlag angeboten. Das bedeutet, dass aufgrund einer Vorerkrankung ein höherer Beitrag gezahlt werden muss. Vereinzelt wird der Versicherungsschutz auch mit einem Ausschluss von Leistungen angeboten. Hier werden dann zum Beispiel die Vorerkrankung und deren Folgen von der PKV nicht mitversichert

Werden die Beiträge in der PKV erhöht?

Beide Krankenversicherungssysteme sind vom medizinischen Fortschritt und steigenden Behandlungskosten,  betroffen. Hinzu kommen die Folgen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft, die sich insbesondere auf das Umlageverfahren in der gesetzlichen Krabnkenversicherung auswirken. Somit gibt es sowohl in der GKV als auch in der PKV Beitragssteigerungen.  

Die PKV ist gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlichen Ausgaben mit den kalkulierten zu vergleichen. Bei einer Abweichung um mehr als 10 Prozent müssen die Mathematiker alle Rechnungsgrundlagen überprüfen. Bestätigt die Überprüfung die Abweichung, muss das Versicherungsunternehmen die Beiträge anpassen. Die Richtigkeit der Auswertungen und Berechnungen Ihrer PKV kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Ohne Zustimmung des Treuhänders darf der Versicherer seine Beiträge nicht ändern. Schließlich wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Richtigkeit der Prämienkalkulation.

Anders als in der GKV sind in der PKV Leistungskürzungen ausgeschlossen. Die Vorschriften, wie die PKV ihre Beiträge kalkulieren und wann sie die Beiträge erhöhen muss oder darf, sind insbesondere im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) gesetzlich festgelegt.

Selbstbehalt in der PKV

Während der Gesetzgeber den Begriff „Selbstbehalt“ verwendet, bevorzugen die Krankenversicherer meistens der Verständlichkeit halber „Selbstbeteiligung“. Die Bedeutung ist aber grundsätzlich die gleiche: Selbstbehalt/Selbstbeteiligung beschreibt den Umfang, in dem Sie sich entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag an Ihren Krankheitskosten beteiligen.

Abhängig von der Wahl des Tarifs kann der Selbstbehalt höher oder niedriger sein oder ganz entfallen. Häufig können Sie in einem Tarif auch zwischen verschiedenen Selbstbehaltstufen wählen. Je höher Ihre Selbstbeteiligung und damit die Kosten sind, die Sie im Krankheitsfall übernehmen, desto niedriger ist im Gegenzug auch Ihr Beitrag. Ihr Selbstbehalt für die ambulante und stationäre Behandlung darf aber nicht höher als 5.000 Euro im Jahr sein.

Als Student in die PKV wechseln?

Die meisten angehenden Studenten sind vor dem Studium über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Zu Beginn des Studiums haben Studenten jedoch ein einmaliges Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. 

Für die Entscheidung, in die private Krankenversicherung zu wechseln, haben Studenten ab Studienbeginn drei Monate Zeit. Hat man sich als Student für die PKV oder die GKV entschieden, kann diese Entscheidung während des Studiums in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Bei der Entscheidung gegen eine private Krankenversicherung muss beachtet werden, dass die kostenfreie Familienversicherung bei der Krankenkasse in der Regel nur bis zum 25. Lebensjahr gilt. Im Anschluss müssen sich Studenten über die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) selbst versichern, die dann in der Regel bis zum 30. Lebensjahr gilt.  

In der privaten Krankenversicherung gibt es Studententarife, die meistens ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten.. Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich in jungen Jahren den guten Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenvollversicherung oder Krankenzusatzversicherung sichert.

Für das Ausland die richtige Krankenversicherung wählen

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist gerade für gesetzlich Versicherte eine sinnvolle private Zusatzversicherung, denn sie haben grundsätzlich nur einen Versicherungsschutz in Europa. Aber auch innerhalb Europas richtet sich die Abrechnung der Kosten für eine medizinische Versorgung nach den Vorgaben des Landes und nicht danach, was die GKV in Deutschland für die medizinische Behandlung erstattet. Die Kostenerstattung der GKV kann also niedriger sein als die tatsächlich entstandenen Kosten im europäischen Ausland.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor einer möglichen finanziellen Belastung. Zu den garantierten Leistungen dieser privaten Zusatzversicherung gehören in der Regel Rettungs- und Bergungskosten sowie ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland. Gerade wegen der Leistung des Rücktransports ist eine Auslands-Krankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll. Insbesondere für längere Auslandsreisen sollte die Versicherung kontaktiert und nach dem Versicherungsschutz im Ausland befragt werden.  

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