Corona: Die Versicherungs-FAQ

Freizeit

Reise, Haftpflicht, Unfall: Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Versicherungsschutz in der Corona-Krise.

16.04.2020

In diesem Artikel behandeln wir unter anderem folgende Fragen:


  • Zahlt meine Reiseversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion die Reise nicht antreten kann?
  • Nachbarschaftshilfe: Welche Versicherung zahlt, wenn die Nachbarskinder in meiner Obhut verunglücken?
  • Ist eine Coronainfektion ein Fall für die private Unfallversicherung?
  • Zahlt meine Risikolebensversicherung, wenn ich an Corona sterbe?


Informationen zu den Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen bieten sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das Portal derprivatpatient.de des PKV-Verbands.


Reiseversicherung


Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe und daher nicht reisen kann?

Ob die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung, die konkreten behördlichen Maßnahmen und die weitere Verbreitung des Virus an. Erkrankte sollten sich deshalb zur Klärung dieser Frage mit ihrem Reiseversicherer in Verbindung setzen.


Bin ich versichert, wenn ich mich auf einer Reise mit dem Coronavirus infiziere?

Unabhängig vom Coronavirus sollte für Auslandsreisen immer eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind – und leistet, je nach einbezogenem Bedingungswerk, auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion.


Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich wegen Kontakts zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde und ich deshalb die Reise nicht antreten konnte?

Eine behördlich angeordnete Quarantäne gehört nicht zu den Risiken, die standardmäßig von der Reiseversicherung umfasst sind.  Es sind jedoch entsprechende Angebote – vor allem in Zusatzpaketen– am Markt verfügbar. Es kommt daher auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung an.


Welche Folgen hat eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Eine Reisewarnung ist ein Indiz dafür, dass am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall können Pauschalreisen kostenlos storniert werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an ihren Reiseveranstalter.


In der Reiserücktrittsversicherung ist die Reisewarnung kein versicherter Rücktrittsgrund. Welche Folgen eine Reisewarnung für Ihren Versicherungsschutz hat, kann nur im Einzelfall entschieden werden, hier kommt es auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung an.


Wann kann ich eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Reisende können eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin  erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. 


Nachbarschaftshilfe

Welche Versicherung leistet, wenn ich auf die Kinder meiner berufstätigen Nachbarn aufpasse und denen etwas passiert?

Die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung übernimmt in dieser Situation die Behandlungskosten. War es ein schwererer Unfall und das Kind trägt bleibende Beeinträchtigungen davon, etwa eine Behinderung, hilft auch eine Kinder-Unfallversicherung weiter. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses der Familie.


Wenn die Nachbarskinder in meiner Wohnung etwas kaputt machen, wer kommt dafür auf?

In diesem Fall leistet die Familien-Haftpflichtversicherung Ersatz für den Schaden. Kinder sind grundsätzlich über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind.


Bei der Haftungsfrage spielen das Alter des Nachwuchses und die Situation, in der es den Schaden verursacht hat, eine entscheidende Rolle. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Eltern müssen dann für die Beschädigung ihrer Sprösslinge aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es


  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.


Ich passe auf den Hund meiner Nachbarn auf. Er zerstört mein Sofa. Ist das versichert?

Ein Fall für die Hundehalterhaftpflicht. Der Hundehalter muss prinzipiell immer für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.


Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:


  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)


Zahlt die private Unfallversicherung bei einer Coronainfektion?

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Es gibt inzwischen einige Angebote am Markt, die auch für die Folgen unterschiedlicher Infektionskrankheiten einstehen.


Für die Leistungen des Versicherers ist immer der individuelle Vertrag die Basis. Unsere Empfehlung ist, sich immer direkt an den Versicherer zu wenden und mit ihm bestehende Fragen zu klären.


Zahlt meine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Corona?

Die akute Erkrankung mit Covid-19 ist ein Fall für die Krankenkasse. Etwaige Spätfolgen einer Erkrankung mit Covid-19 können allerdings genauso zu Berufsunfähigkeit – und damit zur Leistungspflicht des Versicherers - führen, wie andere Erkrankungen auch (>> mehr dazu).


Zahlt meine Risikolebensversicherung, wenn ich an Corona sterbe?

Für Todesfallleistungen aus einer Risikolebensversicherung bedeutet die Corona-Epidemie keinerlei Einschränkung. Unabhängig von der Todesursache, also auch wenn sich Versicherte infizieren und an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung versterben, leistet die Risikolebensversicherung wie vereinbart. Gleiches gilt auch für Todesfallleistungen aus Lebensversicherungen.

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