Lebensversicherung: Wie berechnet man den Rückkaufswert?

Altersvorsorge

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält einen bestimmten Auszahlungsbetrag. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt und wo Kunden über den Rückkaufswert informiert werden.

19.04.2024

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist ein Teil des Auszahlungsbetrages, den ein Versicherungsnehmer bei der vorzeitigen Kündigung einer Versicherungspolice zurückerhält. Bei klassischen Versicherungen setzt er sich zusammen aus den angesammelten Beiträgen abzüglich Risikoschutz und bestimmter Kosten. Der gesamte Auszahlungsbetrag ergibt sich dann aus dem Rückkaufswert zuzüglich der bereits gutgeschriebenen Überschussbeteiligung – unter Umständen wird noch ein Stornoabzug fällig.

Bei fondsgebundenen Versicherungen erfolgt die Anlage in Fondsanteile – der Rückkaufswert ist dann der aktuelle Wert („Zeitwert“) dieser Fondsanteile.

Bei welchen Versicherungen ist der Rückkaufswert relevant?

Den Rückkaufswert gibt es bei Versicherungen, bei denen eine Leistung sicher ist. Das bedeutet: Sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer eine vereinbarte Leistung. Dies ist insbesondere bei einer privaten Rentenversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung der Fall. Der Rückkaufswert spielt in Situationen eine Rolle, in denen Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchten, etwa aufgrund eines finanziellen Engpasses.

Welche Faktoren beeinflussen den Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung wird individuell für jeden Versicherungsvertrag berechnet. Prinzipiell wird der Wert von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter:

  1. Eingezahlte Beiträge und Laufzeit: Grundsätzlich ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung umso höher, je länger Beiträge eingezahlt wurden. Die Laufzeit und die Höhe der gezahlten Beiträge spielen also eine wichtige Rolle.
  2. Abschlusskosten und Gebühren: Der Rückkaufswert wird durch Abzug etwa von Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Stornoabzügen beeinflusst. Je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen können die Gebühren sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten variieren.
  3. Erwirtschaftete Erträge und Überschussbeteiligung: Die erwirtschafteten Erträge und die Überschussbeteiligung fließen in die Berechnung des Rückkaufswerts ein. Hierbei handelt es sich um die Erträge, die die Versicherungsgesellschaft mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet hat und die dem Versicherten anteilig zustehen.
  4. Versicherungsart: Je nach Art der Lebensversicherung, zum Beispiel kapitalbildende Lebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, kann sich der Rückkaufswert unterschiedlich zusammensetzen. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hängt der Rückkaufswert auch von der Entwicklung der zugrundeliegenden Investmentfonds ab.

Was unterscheidet die private Rentenversicherung von einer Lebensversicherung?

Eine Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge der versicherten Person selbst. Sie sorgt durch eine garantierte lebenslange Rente für ein zuverlässiges, planbares Einkommen nach Rentenbeginn. Eine Hinterbliebenenversorgung muss hier gesondert vereinbart werden.

Eine Lebensversicherung dient gleichzeitig dem planbaren Vermögensaufbau und der Absicherung der Angehörigen auch schon vor dem Rentenalter.

Wie und wo erfahren Verbraucher den Rückkaufswert?

Versicherungskunden können den Rückkaufswert ihrer Versicherung in der jährlichen Standmitteilung nachlesen. Zudem ist es möglich, den aktuellen Rückkaufswert direkt bei seinem Versicherer erfragen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des eigenen Vertrages geben Aufschluss, wie der eigene Versicherer den Rückkaufswert berechnet.

Müssen Versicherungskunden den Rückkaufswert versteuern?

Welche steuerlichen Regelungen gelten, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab:

  • Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2004

    Die Auszahlung bei Kündigung ist eine Kapitalauszahlung. Bei Alt-Verträgen ist diese unter den folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre lang. Bei Lebensversicherungen gilt zusätzlich: Der Todesfallschutz umfasst wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge und die Beitragszahlungsdauer beläuft sich auf mindestens fünf Jahre. In der Regel ist somit der Auszahlungsvertrag aus einem solchen „Alt-Vertrag“ steuerfrei. 

  • Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2004

    Ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden und wird das Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Als Ertrag gelten die Auszahlungssumme abzüglich der entrichteten Beiträge - also der sogenannte Unterschiedsbetrag.

    Achtung: Für nach dem 31. Dezember 2011 geschlossene Verträge ist eine hälftige Besteuerung des Unterschiedsbetrags nur möglich, wenn die Versicherung erst ab Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt wird.

    Ferner ist auch noch zu beachten: Für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden, muss ein Mindesttodesfallschutz bestehen, der 50 Prozent der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge beträgt. Werden diese Voraussetzungen (Mindestvertragsdauer, Mindestauszahlungsalter und ggf. Mindesttodesfallschutz) teilweise oder ganz nicht eingehalten, muss der Ertrag versteuert werden (abgeltenden Steuersatz in Höhe von 25 Prozent). Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Versicherung kündigen ist die schlechteste Lösung

Gut zu wissen für Versicherungsnehmer: In der Lebensversicherung ist die Kündigung durch den Versicherer nicht möglich. Da Lebensversicherungsverträge langlaufende Verträge sind und Kunden geschützt werden sollen, sind solche Kündigungen durch Versicherer gesetzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt auch für private Rentenversicherungen.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Lebensversicherung zu kündigen, sollte sich das aus eigenem finanziellen Interesse sehr gut überlegen. Generell gilt: Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung, denn damit gehen alle Ansprüche aus der Lebensversicherung verloren. Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, verliert zudem staatliche Zulagen und Steuervorteile. Die Kündigung einer Riester-Vertrags hat häufig noch weitere Konsequenzen:

  • Der Pfändungsschutz für Altersvorsorge entfällt. Gläubiger können auf das ausgezahlte Vermögen zugreifen.
  • Normalerweise ist die geförderte Altersvorsorge auch im Fall von längerer Arbeitslosigkeit davor geschützt, vorzeitig verbraucht werden zu müssen ("Hartz-IV-sicher"). Nach der Kündigung gilt das für das ausgezahlte Vermögen nicht mehr.
  • Die Erträge sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Bei einem finanziellen Engpass gibt es bessere Alternativen zur Kündigung. Private Renten- und Lebensversicherungen bieten viele Optionen, die Absicherung an sich ändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen anzupassen. Diese Möglichkeiten haben Versicherte, eine finanziell nachteilige Kündigung der Altersvorsorge zu vermeiden:

  • Zusatzversicherungen kündigen

    Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.

  • Beitragsfreistellung

    Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.

  • Beiträge stunden

    Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

  • Policendarlehen aufnehmen

    Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

  • Vertrag ruhen lassen

    Ruhen darf eine Lebensversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Versicherer erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Versicherungsvertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.

  • Dynamische Tarife einfrieren

    Hat der Versicherungsnehmer jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

  • Zahlungsweise ändern

    Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen.

  • Überschüsse mit Beiträgen verrechnen

    Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich – ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn die Lebensversicherung schon einige Jahre bestanden hat.

  • Versicherungssumme herabsetzen

    Um die Beiträge einer Lebensversicherung zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherer auf Anfrage.

Wie kann ich privat vorsorgen?

Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist deshalb notwendig, um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein.

  • Private Rentenversicherungen bieten ihren Kunden garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Rentenversicherungen sind aber mehr als reine Produkte für die Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen. Sie lassen sich etwa durch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen erweitern.
  • Die Lebensversicherung kombiniert die Vorteile einer privaten Altersvorsorge mit der finanziellen Absicherung von Angehörigen – und das ab Vertragsbeginn. Darüber hinaus können sich die Kunden zusätzlich vor Risiken wie Unfall oder Berufsunfähigkeit schützen. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung ist bei der Lebensversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen von vorne herein integriert.
  • Die Riester-Rente unterstützt die Menschen dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil: Diese private Rente wird staatlich gefördert.
  • Die Basisrente ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente). Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. 
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