Lebensversicherung: Schnellere Übersicht dank neuer Informationsblätter

Altersvorsorge
10.12.2018

Verbraucher können sich ab 2019 schneller über Lebensversicherungen erkundigen. Neue Informationsblätter helfen bei der Orientierung.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist professionelle Beratung für die meisten unverzichtbar. Wer sich auch selbst kundig machen will, kann dies mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblättern tun. Diese gibt es in unterschiedlicher Ausführung, abhängig vom Typ der Lebensversicherung. Für Riester- und Basisrentenversicherungen erstellen die Unternehmen ein Muster-Produktinformationsblatt.


Für nicht-geförderte „Versicherungsanlageprodukte“ gilt das europaweit einheitliche Basisinformationsblatt – kurz BIB. In diese Kategorie fallen beispielsweise fondsgebundene Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen.


Beide Informationsblätter machen Angaben dazu,


  • wie sich die Versicherungsleistungen für einen Musterkunden entwickeln können,
  • welche Kosten entstehen
  • und welche Anlagerisiken mit den Produkten jeweils verbunden sind.


Alle Anbieter veröffentlichen die Informationsblätter im Internet.

Unterschiedliche Risikoklassen erschweren Vergleich

Im Detail unterscheiden sich die Informationsblätter allerdings deutlich. Hauptgrund: Die vorgegebenen Definitionen und Berechnungsmethoden weichen stark voneinander ab.


Ein Beispiel: Das Muster-Produktinformationsblatt ordnet Produkte in eine von fünf Chancen-Risiko-Klassen ein. Das europäische Basisinformationsblatt arbeitet hingegen mit einem Risikoindikator von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko), wobei ein Produkt auch einem Risikospektrum zugeordnet werden kann – etwa den Stufen 3 bis fünf. Ein Vergleich von Produkten unterschiedlicher Kategorien – etwa einer staatlich-geförderten Basisrentenversicherung mit einer ungeförderten Rentenversicherung – auf Basis der Informationsblätter ist daher kaum möglich.


Ein drittes Informationsblatt führen die Lebensversicherer derzeit ein. Dieses „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ – kurz IPID – müssen Unternehmen künftig für alle Lebensversicherungen erstellen, die weder staatlich gefördert noch ein „Anlageprodukt“ sind. Damit gilt das IPID im Wesentlichen für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch für Rentenversicherungen, bei denen Verbraucher eine Einmalzahlung leisten und die Rentenzahlung sofort beginnt.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.