Große und kleine Witwenrente: Diesen Anspruch haben Hinterbliebene

Altersvorsorge

Nach dem Tod des Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwer- bzw. Witwenrente. Darüber hinaus stehen ihnen Renten- und Todesfallleistungen von privaten Versicherungen zu. Dieser Überblick zeigt, mit welchen Leistungen sie rechnen können.

16.03.2023

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Die deutsche Rentenversicherung zahlt nach dem Tod des Ehepartners eine Witwenrente bzw. Witwerrente. Hinterbliebene sollten deshalb prüfen, ob sie einen solchen Rentenanspruch haben. Damit eine Witwenrente gezahlt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Der oder die Verstorbene hat bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen
  • oder war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (diese Mindestversicherungszeit gilt nicht, wenn der Partner etwa durch einen Arbeitsunfall ums Leben kommt).
  • Oder: Der oder die Verstorbene hat eine Erwerbsminderungsrente bezogen.
  • Die Ehe dauerte mindestens ein Jahr (gilt nicht für Ehen, die vor Januar 2002 geschlossen wurden, sogenanntes "neues Recht").


Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwenrente?

Angehörige erhalten entweder die kleine oder die große Witwenrente bzw. Witwerrente von der deutschen Rentenversicherung. Für Ehepartner, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen. Bei älteren Paaren liegt die große Witwenrente bei 60 Prozent.


Voraussetzung für die große Witwenrente / Witwerrente: Die hinterbliebene Person muss


  • mindestens 47 Jahre alt sein
  • oder vermindert erwerbsfähig sein
  • oder für ein minderjähriges Kind sorgen.



Trifft keiner dieser Punkte zu, bekommt der oder die Angehörige die kleine Witwenrente bzw. Witwerrente. Die kleine Witwenrente bzw. Witwerrente fällt deutlich geringer aus. Laut Rentenversicherung beträgt sie "grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte."


Die kleine Witwenrente ist auf zwei Jahre befristet. Witwen und Witwer müssen dafür sorgen, dass sie spätestens nach diesen zwei Jahren ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Wer vor 2002 geheiratet hat und vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, für den gilt das "alte Recht". Heißt: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist nicht zeitlich beschränkt.


Wichtig zu wissen: Staatliche Hinterbliebenenrenten werden auf das Einkommen der Witwe bzw. des Witwers angerechnet. Ausnahmen bilden steuerfreie Einnahmen sowie Riester-Renten. Der Freibetrag liegt aktuell bei 950,93 Euro pro Monat in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag für Witwenrenten bei 937,73 Euro (Stand: März 2023). Jedes Kind erhöht entsprechend diesen Freibetrag, unabhängig davon, ob ein Kind die Waisenrente bezieht oder nicht.


Wann bekomme ich keine Witwer- oder Witwenrente mehr?

  • Bei Wiederheirat: Nach einer erneuten Hochzeit werden sowohl kleine als auch große Witwenrente nicht mehr weitergezahlt.
  • Bei Rentensplitting: Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, hat keinen Anspruch mehr auf Witwenrente bzw. Witwerrente.


Was bedeutet altes und neues Recht bei Witwenrenten?

Der Gesetzgeber hat 2002 die Regeln für die Hinterbliebenenrenten verschärft - seitdem fallen viele Witwenrenten weniger großzügig aus. Mit dieser Zäsur wurden beim Thema Witwenrente zwei Bereiche geschaffen: das alte und das neue Recht. Das neue Recht greift bei Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden. Das alte Recht gilt, wenn der Partner vor 2002 verstorben ist. Außerdem gilt das alte Recht für Ehen, die vor 2002 eingegangen wurden und der verstorbene Ehepartner 1961 oder davor geboren wurde.


Wie sind Waisenrenten geregelt?

Auch eigene Kinder bekommen von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente gezahlt, sollten Mutter oder Vater sterben. Sie erhalten 20 Prozent der Rente, die der verstorbene Elternteil bekommen hätte, beim Verlust beider Eltern (Vollwaisenrente), und 10 Prozent beim Tod eines Elternteils (Halbwaisenrente).


Wo kann ich Witwen- und Waisenrenten beantragen?

Witwen- und Waisenrenten können Sie bei der » Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung können mit weiteren Informationen zu Hinterbliebenenrenten sowie beim Ausfüllen des Antrags helfen - das gilt selbstverständlich für die große und die kleine Witwenrente bzw. Witwerrente.


Risikolebensversicherung: Der Klassiker für den Todesfallschutz

Mit einer Risikolebensversicherung können Paare und Familien am besten vorsorgen. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Risikolebensversicherung der Witwe bzw. dem Witwer einen vorab festgelegten Geldbetrag (Todesfallsumme). Mit diesem Geld können die Hinterbliebenen ihre finanziellen Verpflichtungen weiterhin bedienen – sei es der Hauskredit oder die Ausbildung der Kinder. Häufig lässt sich durch die Todesfallsumme auch das Einkommen der verstorbenen Person zumindest vorübergehend kompensieren. Entscheidender Unterschied zur staatlichen Witwenrente: Der Anspruch aus einer Risikolebensversicherung wird nicht auf das eigene Einkommen angerechnet.


Bei verheirateten Partnern fällt auf die Todesfallsumme aufgrund der hohen Freibeträge faktisch keine Erbschaftsteuer an. Unverheirateten Paaren hingegen stehen lediglich geringere Freibeträge zu. Da die Todesfallsummen aber meist höher sind, fällt Erbschaftsteuer an.


Tipp: Um die Erbschaftsteuer zu sparen, sollten sich insbesondere unverheiratete Paare „über Kreuz“ versichern. Ein Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Im Fall ihres Todes bekommt der Mann die Todesfallsumme ausgezahlt, ohne darauf Erbschaftssteuer entrichten zu müssen. Da er der Versicherungsnehmer ist, wird keine Steuer fällig.


Private Rentenversicherung: Rentengarantiezeit vereinbaren

Wer eine private Rentenversicherung (zum Beispiel eine Riester-Rente) abgeschlossen hat, sollte mit seinem Anbieter eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Stirbt der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, bekommen die hinterbliebenen Bezugsberechtigten das Geld bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausgezahlt.


Beispiel: Hat der Versicherungsnehmer eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und segnet drei Jahre nach dem Beginn der Rente das Zeitliche, zahlt der Versicherer noch sieben Jahre lang die vereinbarte Rente.


Verstirbt der Versicherungsnehmer vor dem Renteneintritt, wird in der Regel das vorhandene Kapital aus der Versicherung an die Bezugsberechtigten gezahlt. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, verliert dabei allerdings die Riester-Zulagen und Steuerermäßigungen.


Unter bestimmten Voraussetzungen können die Bezugsberechtigten die Zulagen und Steuervorteile nach dem Tod retten – sei es in der Anspar- als auch in der Auszahlphase. Die genauen Modalitäten erklären wir an dieser Stelle.


Es ist auch möglich, die Todesfallleistung einer Riester-Rente in eine lebenslange Rente für die Angehörigen umzuwandeln. Diese Möglichkeiten haben die Hinterbliebenen:


  1. Der Versicherer zahlt eine lebenslange Rente an den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (Hinterbliebenenrente). Unterschied zur staatlichen Witwenrente: Die Rente wird nicht mit dem Einkommen der Hinterbliebenen verrechnet. Oder:
  2. Das Restkapital wird auf einen eigenen Riester-Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen. Dasselbe gilt auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Oder:
  3. Der Versicherer zahlt eine Waisenrente an die Kinder des Verstorbenen, die Anspruch auf Kindergeld gehabt hätten.


Rentenrechner: Wie viel Geld bekomme ich im Alter?

Mit diesem Rentenrechner können Verbraucher mit wenigen Klicks erkennen, was sie im Ruhestand finanziell erwartet - sei es aus der gesetzlichen Rente, einer privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge oder einer Rürup-Rente. >> Jetzt Rente ermitteln

Lebensversicherung: Todesfallschutz inklusive

Die finanzielle Absicherung von Angehörigen ist integraler Bestandteil von Lebensversicherungen. Kommt die versicherte Person vor Ablauf des Vertrags ums Leben, erhalten die Angehörigen die garantierte Versicherungssumme und die bis dahin angesammelten Überschussanteile. Auf diese Todesfallleistung fällt keine Einkommensteuer an. 


Betriebsrenten für Hinterbliebene

Auch in der betrieblichen Altersversorgung sind häufig Leistungen für Angehörige oder Partner vorgesehen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der Regel freiwillig - auch über den Tod seines Arbeitnehmers hinaus -, eine betriebliche Rente an die Hinterbliebenen zu zahlen. Folgende Personen können prinzipiell eine solche Rente bekommen:


  • die Witwe bzw. der Witwer
  • die Kinder
  • der frühere Ehepartner (nach einer Scheidung)
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • die Lebensgefährtin / der Lebensgefährte.



Wichtig zu wissen: Bei größeren Altersunterschieden eines Ehepaars können Renten aus der betrieblichen Altersversorgung für Hinterbliebene unter bestimmten Umständen kleiner ausfallen als erwartet. Das Bundesarbeitsgericht hat zur „Altersabstandsklausel“ kürzlich zwei Urteile gefällt:


  • Ist die Altersdifferenz zwischen Eheleuten größer als zehn Jahre, darf der Arbeitgeber die Leistung kürzen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018, 3 AZR 400/17).
  • Beträgt die Differenz mehr als 15 Jahre, darf der Arbeitgeber seine Leistungen sogar komplett ausschließen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2018, 3 AZR 43/17).


Basisrente: Hinterbliebenenschutz vereinbaren

Verbraucher mit einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) können dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell geschützt sind. Dafür können sie zusätzlich zur Basisrente eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder abschließen.


Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Meist wird die Leistung für die Hinterbliebenen fällig, wenn der Versicherungsnehmer während der Rentenphase verstirbt. Man kann aber auch vereinbaren, dass bereits bei Tod während der Sparphase geleistet wird.
  • Im Todesfall erhält der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen eine lebenslange Rente. Voraussetzung ist, dass eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Todeszeitpunkt Bestand hatte. Mit dem Tod des Partners enden die Leistungen. Die Hinterbliebenenrente kann bis zu 100 Prozent der Garantierente für die Altersvorsorge betragen.


Für Kinder kann eine Waisenrente vereinbart werden, die sie grundsätzlich bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erhalten.


Gut zu wissen: Hinterbliebenenrenten können in der Regel auch nachträglich mit dem Basisrenten-Anbieter vereinbart werden, zum Beispiel bei Heirat und/oder der Geburt von Kindern.


Last but not least: Die Todesfallleistung der Unfallversicherung

Auch private Unfallversicherungen bieten Witwen und Witwern eine finanzielle Absicherung. Ist der Unfall der versicherten Person so schwer, dass er innerhalb eines Jahres zum Tod führt, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Todesfallleistung. Diese wurde beim Vertragsabschluss vereinbart und ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.

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