Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich arbeitslos werde?

Altersvorsorge

Wer seine Arbeit verliert, sollte seine Altersvorsorge keinesfalls überstürzt kündigen. Es gibt cleverere Lösungen, die sich mehr auszahlen.

14.02.2018

Wer seinen Job verliert, muss meist auch bei der privaten Vorsorge kürzer treten. In dieser schwierigen Situation sollten Arbeitnehmer, die bereits eine Altersvorsorge abgeschlossen haben, nicht den Kopf verlieren. Dabei gilt:

Kündigen ist immer die schlechteste Lösung!

Wer seine Verträge überstürzt auflöst, bringt sich nicht nur um die zugesagten Rentenleistungen, sondern muss etwa bei Riester-Verträgen die staatliche Förderung und die Steuervorteile zurückzahlen. Kurzum: Wer kündigt, macht ein schlechtes Geschäft. Arbeitslose oder Hartz IV-Empfänger, die ihre Altersvorsorge nicht mehr regelmäßig bedienen können, sollten stattdessen die Beiträge senken, den Vertrag ruhen lassen oder beitragsfrei stellen. Gegenüber einer Kündigung haben diese Anpassungen drei Vorteile:


  1. Der Hinterbliebenenschutz bleibt bestehen.
  2. Der Vertrag kann nach der Arbeitslosigkeit unter Umständen fortgeführt werden – Riester-Verträge auch nach jahrelanger Beitragspause.
  3. Der Rentenanspruch bleibt bestehen, auch wenn dieser später geringer ausfallen wird als bei Abschluss in Aussicht gestellt.


Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, seine Altersvorsorge bei finanziellen Engpässen anzupassen, haben wir hier zusammengestellt.


Darf das Jobcenter auf meine Altersvorsorge zugreifen?

Arbeitnehmer, die länger beschäftigt gewesen sind und ihren Job verlieren, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Maximal 12 Monate können sie diese Leistung beziehen – eine Verlängerung auf 15 bis zu 24 Monate gibt es nur für langjährig versicherte Arbeitnehmer über 50 Jahren. Für das ALG I rechnet das Jobcenter keine Vermögenswerte an. Bestehende Altersvorsorgeverträge dürfen in dieser Zeit also nicht angetastet werden.


Wer länger keinen Job findet, muss Arbeitslosengeld II beantragen, umgangssprachlich Hartz IV genannt. Bevor diese staatliche Leistung gewährt wird, muss der Antragsteller jedoch an sein privates Vermögen ran. Dazu zählen prinzipiell auch Lebens- und Rentenversicherungen - aber nicht auf alle darf der Staat zugreifen.


Welche Formen der Altersvorsorge sind "Hartz-IV-sicher"?

Bestimmte Altersvorsorge-Verträge sind vor dem staatlichen Zugriff geschützt („Verwertungsausschluss“):


  • Geförderte Altersvorsorgeverträge wie etwa Riester- und Rürup-Renten,
  • Betriebsrenten (sofern diese erst im Ruhestand ausgezahlt werden),
  • Lebens- und Rentenversicherungen mit entsprechend langer Laufzeit, für die ein Verwertungsausschluss bis zum Eintritt in den Ruhestand vereinbart wurde.


Mit diesen Formen der Altersvorsorge können Sparer auch bei einem finanziellen Engpass darauf vertrauen, dass ihre private Rente im Fall einer Arbeitslosigkeit unangetastet bleibt. Hartz-IV-Empfänger haben darüber hinaus einen Freibetrag für ihre Altersvorsorge in Höhe von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr. 

Riester-Vermögen auch bei Privatinsolvenz geschützt

Der Bundesgerichtshof hat Ende 2017 entschieden, dass das angesparte Kapital einer Riester-Rente nicht gepfändet werden darf. Geklagt hatte eine Frau, die Privatinsolvenz anmelden musste. Der Insolvenzverwalter wollte das Geld aus dem Riester-Vertrag zur Begleichung der Schulden heranziehen. Der BGH wies das zurück. Sobald die Voraussetzung für eine Förderung vorliegt und ein Zulagenantrag gestellt wird, darf der Insolvenzverwalter das Riester-Kapital nicht mehr einziehen.

Riester-Zulagenantrag sichert Pfändungsschutz

Riester-Sparer sollten unbedingt einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser sichert ihnen nicht nur die staatliche Förderung. Er gewährleistet auch, dass die Riester-Rente bei einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden kann.

Grundsicherung: Höhere Freibeträge für private Altersvorsorge

Geringverdiener und Menschen, die länger arbeitslos gewesen sind, haben im Alter oft nur geringe Rentenansprüche. Liegt ihr monatliches Einkommen im Ruhestand durchschnittlich unter 838 Euro, sollten sie prüfen lassen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. So lautet die Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung.


2018 hat der Staat die ergänzende Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver gemacht. Wer im Alter in die Grundsicherung rutscht, hat seit diesem Jahr einen Grundfreibetrag von 100 € für private Renten. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei. Bei einer monatlichen Riester-Rente von 150 Euro würden beispielsweise 115 Euro (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro) nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Der Freibetrag ist jedoch auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. 2018 entspricht das einer Privatrente von maximal 208 Euro.

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