Was der Rentenfaktor für Versicherte bedeutet

Altersvorsorge

Der Rentenfaktor ist in der privaten Rentenversicherung eine wichtige Rechengröße. Auch die neuen Produktinformationsblätter für Riester- und Basisrenten konfrontieren Verbraucher mit dem Begriff.

05.01.2021

Mit dem Rentenfaktor wird das gebildete Kapital der Versicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet. Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 € ist. Beispielsweise ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 30 und einem gebildeten Kapital von 40.000 € eine monatliche, lebenslange Rente von 120 €.
 

Warum gibt es einen Rentenfaktor?

Die private Rentenversicherung zahlt aus dem bis zu Rentenbeginn gebildeten Kapital eine Rente. Abhängig von der Ausgestaltung der Versicherung ist das vorhandene Kapital zu Rentenbeginn in seiner Höhe oftmals unbestimmt. Dies gilt vor allem für fondsgebundene Versicherungen ohne Garantien vor Rentenbeginn, aber auch für Überschussanteile bei klassischen oder neuartigen Garantieprodukten. Damit der Versicherer eine Garantie für die Rentenzeit geben kann, kalkuliert er die Rentenhöhe in Bezug auf ein fiktiv angespartes Kapital – in der Regel je 10.000 €.
 

Wer legt den Rentenfaktor fest?

Bei einer klassischen Rentenversicherung, die bereits bei Vertragsabschluss eine Rente garantiert, steht der Rentenfaktor für das garantierte Kapital von Anfang an implizit fest. Für Rentenzahlungen aus nicht garantierten Überschüssen wird der Rentenfaktor häufig erst zu Rentenbeginn bestimmt.


Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Kapitalgarantien kann der Versicherer zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da nicht feststeht, wie hoch das Fondsvermögen zu Rentenbeginn sein wird. Er kann aber einen Rentenfaktor festlegen, mit dem das zu Rentenbeginn vorhandene Fondskapital in eine Rente umgerechnet wird. Eine Änderung dieses Rentenfaktors ist in der Ansparphase nur möglich, wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für eine Änderung als erfüllt ansieht – beispielsweise einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung oder gesunkene Zinsen.
 

Kann der Versicherer den Rentenfaktor nachträglich verringern?

Nach Rentenbeginn kann der Rentenfaktor für das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital nicht mehr verändert werden. Vor Rentenbeginn sind die jeweiligen Vertragsbedingungen entscheidend: Der Rentenfaktor kann für das gesamte Kapital oder einen Teil des Kapitals zu Rentenbeginn garantiert sein, der Rentenfaktor kann aber auch erst zu Rentenbeginn festgelegt werden.

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