Riester reaktivieren: So profitieren Kunden von höheren Garantiezinsen

Altersvorsorge

Sie haben vor Jahren eine Riester-Versicherung abgeschlossen, aber irgendwann keine Beiträge mehr gezahlt? Dann sollten Sie jetzt den Wiedereinstieg prüfen. Denn unter Umständen können Sie ihren bestehenden Vertrag wieder zu den ursprünglichen Konditionen aktivieren und von einer höheren garantierten Verzinsung profitieren.

04.01.2018

Riester ist flexibel: Wer sich die Prämien für seinen Riester-Vertrag nicht mehr leisten kann oder will, kann den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen, das heißt: keine Beiträge mehr einzahlen. Diese Entscheidung lässt sich auch rückgängig machen. Sparer können in einen vorhandenen Riester-Vertrag sogar nach jahrelanger Unterbrechung wieder einzahlen. Im Versicherungsdeutsch heißt das „Wiederinkraftsetzung“.

Konditionen hängen von Versicherungsbedingungen ab

Zu welchen Konditionen ein Riester-Vertrag reaktiviert werden kann, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Diese können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Von besonderem Interesse für Sparer ist der Rechnungszins bzw. Garantiezins. Ein Beispiel: Ein Sparer hat 2006 eine Riester-Versicherung mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent  abgeschlossen und kurz darauf beitragsfrei gestellt. Im Jahr 2018 will er die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Für die ab 2018 angesparten Beiträge kann der Rechnungszins von 2,75 Prozent gelten, während es bei einem neu abgeschlossenen Vertrag nur 0,9 Prozent wären.


Abhängig von den Versicherungsbedingungen kann allerdings nach einer Beitragsfreistellung für den Altvertrag auch der aktuelle Rechnungszins greifen. Die ab 2018 angesparten Beiträge würden dann mindestens mit 0,9 Prozent verzinst.


Mitunter kommt es auch darauf an, wie lange der Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Vor Wiedereinstieg beraten lassen

In jedem Fall sollten sich Sparer die Mühe machen und vorab klären, zu welchen Bedingungen sie ihren bestehenden Riester-Vertrag fortsetzen können. Ansprechpartner sind Makler oder Vermittler bzw. das Versicherungsunternehmen.

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