Ratgeber: Vermögenswirksame Leistungen für Altersvorsorge nutzen

Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen helfen Verbrauchern beim Vermögensaufbau. Eine staatliche Förderung gibt es für bestimmte Einkommensgruppen dazu. Was viele nicht wissen: Das Extra-Geld kann auch zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden.

31.01.2022

Was sind vermögenswirksame Leistungen? 

Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL oder VWL, sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die dem langfristigen Vermögensaufbau dient. Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) in bestimmten Anlageformen zukommen lassen, unabhängig von der Höhe des eigentlichen Gehalts. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag, einen Baukredit, in einen Wertpapiersparplan oder in bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge. Das Vermögensbildungsgesetz regelt, wer grundsätzlich Anspruch auf VL hat und welche staatliche Förderung es gibt.


Wer kann vermögenswirksame Leistungen beziehen? 

Berechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten. Die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen kann – je nach Branche – auch in Tarifverträgen geregelt sein. Das gilt etwa für den öffentlichen Dienst oder in der Metall- und Elektroindustrie. Die Zahlung von VL kann auch über Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen angelegt? 

Der Arbeitnehmer entscheidet sich für eine Anlageform, die zu ihm und seiner individuellen Situation am besten passt. Zu den Anlageformen, die fürs VL-Sparen geeignet sind, zählen etwa: 


  • Bausparverträge
  • VL-Fondssparpläne oder förderfähige Aktienfonds
  • VL-Banksparpläne
  • Tilgung eines Baukredits
  • eine betriebliche Altersversorgung
  • bestimmte Kapitallebensversicherungen 

 
Wer bereits eine dieser Anlageformen abgeschlossen hat und nun VL erhält, sollte seinen Arbeitgeber darüber informieren. Junge Leute etwa, die noch keine dieser Anlageformen abgeschlossen haben, sollten sich unbedingt für eine Anlageform entscheiden. Nur so ist es möglich, die bis zu 480 Euro jährlich vom Arbeitgeber mitzunehmen. Wer das nicht tut, verschenkt bares Geld.

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Wie kommt das Geld jeden Monat zum Arbeitnehmer? 

Vermögenswirksame Leistungen werden nicht übers Gehalt ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber in bestimmte Anlageformen direkt überwiesen. Da die Leistungen dem Vermögensaufbau dienen sollen, können sie nicht einfach auf das Girokonto fließen. Der Empfänger soll zunächst keinen direkten Zugriff auf das Geld haben, um es nicht etwa für kurzfristigen Konsum auszugeben. Entscheidend dabei ist, dass die Anlageform fürs VL-Sparen geeignet ist. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer hier ihren Finanzdienstleister kontaktieren.

Steuern und Sozialabgaben: Was gilt bei vermögenswirksamen Leistungen? 

Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. In der Praxis erhöhen die VL das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. In der Lohnabrechnung können Beschäftigte nachvollziehen, wie auf die VL die Abgaben erhoben werden. Trotz der Steuern und Sozialabgaben überweist der Arbeitgeber den vollen zugesagten Betrag auf den VL-Vertrag.


Wie häufig im Leben gilt auch beim VL-Sparen: Keine Regel ohne Ausnahme. Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung, sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. Wird die Betriebsrente im Alter ausgezahlt, müssen die Rentner darauf Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Bei Betriebsrenten gilt: Da die Beiträge während der Anwartschaftsphase grundsätzlich steuerfrei sind bzw. nicht steuerpflichtig erbracht werden, sind die späteren Leistungen aus einer Direkt- oder auch Unterstützungskassenzusage voll steuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Altersversorgung in den letzten Jahren an vielen Stellen verbessert, wovon Arbeitnehmer stark profitieren.

Wie lange müssen die Sparverträge laufen?

Verträge für vermögenswirksame Leistungen müssen meist mindestens 7 Jahre laufen. Danach können Arbeitnehmer sich die Summer auszahlen lassen, den bestehenden Vertrag weiterlaufen lassen oder einen neuen Vertrag beginnen.

Förderung der Vermögensbildung: Wie hilft der Staat? 

Arbeitnehmern mit niedrigeren Einkommen greift der Staat bei der Vermögensbildung unter die Arme. Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist im Vermögensbildungsgesetz geregelt. Demnach ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr maßgeblich, in dem die VL angelegt wurden.


Um die staatliche Förderung zu erhalten, dürfen Beschäftigte allerdings nicht zu viel verdienen, es gelten folgende Einkommensgrenzen je nach Anlageform:


Anlageform

Einkommensgrenze für Förderung 

VL-Sparen mit Bausparvertrag bzw. Tilgung eines Baukredits 

17.900 € | bei Ehepaaren: 35.800 € 

 VL-Sparen mit Wertpapierfonds

20.000 € | bei Ehepaaren: 40.000 € 

Wichtig dabei: Die Einkommensgrenzen beziehen sich nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Paare mit Kindern zum Beispiel, deren Bruttogehalt ganz leicht über diesen Einkommensgrenzen liegt, können durch die steuerlichen Freibeträge dennoch die Förderung bekommen.


Wenn das zu versteuernde Einkommen unter den Einkommensgrenzen liegt, können VL-Sparer entweder die Wohnungsbauprämie über den Bausparvertrag oder die Arbeitnehmer-Sparzulage an den anderen Anlageformen beantragen. In der Regel halten die Anbieter der Anlageformen, die fürs VL-Sparen geeignet sind, die entsprechenden PDF-Anträge für die staatliche Förderung bereit. 

Welche Lösungen bieten Versicherer an? 

Wer sich schon mal mit VL-Verträgen auseinandergesetzt hat, denkt klassischerweise an Bausparverträge oder Wertpapiersparpläne. Was viele VL-Sparer nicht wissen: Das Extra-Geld lässt sich auch sehr effizient zur Altersvorsorge einsetzen. In manchen Branchen wird das auch als altersvorsorgewirksame Leistungen bezeichnet. Wer seinen Fokus auf ein gutes Einkommen im Alter setzt, kann so von den VL profitieren. Um fürs Alter vorzusorgen, kommen zwei Wege in Frage:


1. Die kapitalgedeckte Lebensversicherung 

Einige Versicherer bieten spezielle kapitalgedeckte Lebensversicherungen an, mit denen VL-Sparer fürs Alter vorsorgen können. Der Vorteil dabei: Lebensversicherungen bieten garantierte Leistungen im Alter. Die vermögenswirksamen Leistungen helfen also dabei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.


Geht der Sparer in Rente, kann er bei einer Lebensversicherung wählen: Kapitalauszahlung oder Verrentung. Häufig ist es sinnvoll, das angesparte Kapital zu verrenten. Damit kommt ein planbares zusätzliches Alterseinkommen hinzu, das im Gegensatz zu anderen Sparformen garantiert bis zum Lebensende reicht. Hinzu kommt, dass im Todesfall die Hinterbliebenen mit einer Lebensversicherung abgesichert sind.


2. Die betriebliche Altersversorgung 

Der Arbeitgeber bezahlt die vermögenswirksamen Leistungen in den Vorsorgevertrag des Beschäftigten ein. Da die Leistungen auf das Bruttogehalt obendrauf kommen, spricht man von einer Entgeltumwandlung. Der Vorteil bei diesem Weg: Die VL können steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersversorgung investiert werden. Die Auszahlung der Betriebsrente im Alter ist allerdings steuer- und sozialabgabenpflichtig. Da die meisten Menschen während ihres Erwerbslebens einen höheren Steuersatz haben als in der Rente, sparen sie unterm Strich Steuern. 

Fünf Durchführungswege: Welche Arten der bAV gibt es?

  • 1. Direktversicherung

    Bei der Direktversicherung schließt der Betrieb per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für das Unternehmen voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

  • 2. Pensionskasse

    Diese Kassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Pensionskassen gewähren den Beschäftigten und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

  • 3. Unterstützungskasse

    Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Beschäftigten. Ähnlich wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Betriebsrentner bei Insolvenz des Unternehmens über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

  • 4. Pensionsfonds

    Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fonds orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.

  • 5. Direkt- oder auch Pensionszusage

    Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Sollte der Beschäftigte vorher invalide werden oder sterben, sind er bzw. die Hinterbliebenen vielfach ebenfalls über die Direktzusage des Arbeitgebers finanziell abgesichert. Der Umfang der betrieblichen Altersvorsorge richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit. Finanziert wird eine Direktzusage in der Regel allein vom Unternehmen. Arbeitgeber und -nehmer können sich aber auch darauf verständigen, Teile des Lohnes oder Gehalts für eine Direktzusage umzuwandeln.

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