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Alle Fakten zur Frühstart-Rente

Altersvorsorge

Die Bundesregierung möchte mit der Frühstart-Rente Kinder und Jugendliche frühzeitig an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Wie das System funktioniert, welche Produkte dafür infrage kommen und wann es losgehen soll, verrät unser FAQ.

25.08.2026

Was ist die Frühstart-Rente? 

Bei der Frühstart-Rente handelt es sich um ein staatliches Fördermodell für die individuelle, kapitalgedeckte Altersvorsorge, das schon bei Kindern und Jugendlichen ansetzt. Jedes Kind von 6 bis 17 Jahren kann sich einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag seiner Wahl aussuchen und erhält für das Sparen Geld vom Staat. 

Mit der Frühstart-Rente werden zwei starke Hebel für den Vermögensaufbau aktiviert: die Zeit und der Zinseszinseffekt. Zudem erhofft sich die Politik eine Stärkung der finanziellen Bildung. Kinder und Jugendliche sollen mit der Frühstart-Rente beizeiten an die private Altersvorsorge herangeführt werden, die Funktionsweise des Kapitalmarkts verstehen und den Nutzen langfristigen Sparens erkennen.

Wann startet die Frühstart-Rente?

Das Gesetz zur Frühstart-Rente soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten– sofern das Gesetzgebungsverfahren bis dahin abgeschlossen ist. Ursprünglich war der Start schon für Anfang 2026 geplant. 

Wie hoch ist die staatliche Förderung? 

Der monatliche Betrag liegt bei 10 Euro pro Kind – das macht 120 Euro pro Jahr. Für den maximalen Förderzeitraum – von der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zum Erreichen der Volljährigkeit – ergäbe sich somit ein staatlicher Zuschuss von 1.440 Euro (12 x 120 Euro). Das Geld wird immer vierteljährig rückwirkend direkt an den Anbieter überwiesen.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Zur Einführung der Frühstartrente erhalten nicht alle Kinder eine Förderung. Geld bekommen nur die ab 2020 Geborenen. Der Jahrgang 2020 erhält auch noch rückwirkend Geld für 2026 – dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin. 

Ein Beispiel: Ein Mädchen feierte im April 2026 ihren 6. Geburtstag. Im Januar 2027 schließen die Eltern einen Standarddepotvertrag für sie ab. Für die neun Monate von April bis Dezember 2026 erhält das Mädchen nachträglich noch eine Förderung.

In den Folgejahren rücken sukzessive weitere Jahrgänge nach. Alle vor 2020 Geborenen gehen nach aktuellem Stand allerdings leer aus.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Abgesehen von der Altersbeschränkung (6 bis 17 Jahre) gibt es noch die Voraussetzung, dass das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland haben und über eine Steuer-ID verfügen muss. 

Welche Produkte sind förderfähig? 

Der Staat fördert im Rahmen der Frühstartrente zertifizierte Standarddepot-Verträge, die künftig auch in der geförderten privaten Altersvorsorge jeder Anbieter im Angebot haben muss. Diese primär für den digitalen-Abschluss gedachten Produkte sind einfach aufgebaut und bestehen aus zwei Fonds: einem eher sicherheitsorientierten und einem eher chancenreicheren. Die Aufteilung der Beiträge auf die Fonds lässt sich selbst bestimmen – oder die Standardeinstellung des Anbieters nutzen.

Lässt sich die Frühstart-Rente durch freiwillige Zahlungen aufstocken?

Das ist möglich und auch sinnvoll, damit schon in frühen Jahren ein solider Kapitalstock entsteht, der über den Zinseszinseffekt weiter anwachsen kann. Eltern, Großeltern, sonstige Verwandte oder auch nicht verwandte Personen wie beispielsweise Patenonkel oder -tanten können die Kinder durch eigene Beiträge unterstützen – bis zu einer Höhe von 6.840 Euro pro Jahr. Das heißt, dieses Geld fließt zusätzlich zur staatlichen Förderung in den Vertrag.

Darf man auch den Anbieter wechseln?

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Standarddepotvertrags ist möglich. 

Wie viel bringt die Frühstart-Rente?

Das mögliche Guthaben aus der Frühstart-Rente hängt von vielen Faktoren ab – und lässt sich vorab nicht exakt bestimmen. Es braucht Annahmen, um sich eine Vorstellung von der Wertentwicklung machen zu können. Klar ist: Bei höheren Beiträgen kommt mehr heraus. Und höhere Renditen können mehr Vermögen bringen – aber nur um den Preis höherer Risiken.

Wer beispielsweise nur mit dem staatlichen Zuschuss von 10 Euro monatlich spart, kommt vom 6. bis zum 18. Lebensjahr bei einer jährlichen Rendite von vier Prozent auf ein Guthaben von knapp 1.900 Euro. Lässt er diese Summe unangetastet, so erwächst daraus bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren bei gleicher Rendite ein Vermögen von knapp 13.000 Euro.

Würde eine Schülerin mit sechs Jahren die staatliche Förderung hingegen um Zuzahlungen ihrer Eltern von 30 Euro monatlich ergänzen, betrüge ihr Guthaben mit 18 Jahren schon 7.500 Euro, aus denen bis zum Renteneintritt ohne weitere Sparanstrengungen allein durch Zins und Zinseszins gut 51.000 Euro werden. Dabei handelt es sich um nominale Werte, der Kaufkraftverlust infolge der Inflation ist nicht berücksichtigt. Auch gibt es keine Garantie für die Wertentwicklung.

Was passiert nach Erreichen der Volljährigkeit mit der Frühstart-Rente?

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann weiter mit staatlicher Unterstützung für das Alter vorsorgen. Dafür gibt es die neue geförderte Privatvorsorge, welche die Riester-Rente 2027 ablösen wird. Sie ist mit der Frühstartrente eng verzahnt. 

Volljährige können zum Beispiel mit ihrem Standarddepot in eine andere Produktkategorie wechseln. Das Wechselrecht beschränkt sich dann nicht nur auf Standarddepot-Verträge – also einfach konstruierte Fondsprodukte. Ab 18 Jahren können die Menschen das komplette Angebot zertifizierter Altersvorsorgeprodukte nutzen. Dazu gehören zum Beispiel auch Produkte mit und ohne Kapitalgarantie – passend zum eigenen Risikoprofil. Idealerweise lässt man sich vor einem Wechsel beraten, um sicherzugehen, dass das neue Produkt zu einem passt.

Alternativ kann sie oder er den bestehenden Standarddepot-Vertrag mit staatlicher Förderung einfach bis zur Rente weiter besparen. Das Standarddepot ist als zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt automatisch für die staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzbar. 

Was, wenn die Eltern keine oder erst spät die Frühstartrente beantragen? 

Aus Gründen der Chancengleichheit sollen alle Kinder von der Frühstartrente profitieren. Deshalb gehen auch diejenigen nicht leer aus, deren Eltern sich entweder verspätet oder gar nicht um den Abschluss eines geförderten Standarddepots kümmern. In diesen Fällen springt automatisch der Staat ein. Für jeden Monat, in dem die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, legt er die 10 Euro beiseite und investiert das Geld kollektiv am Kapitalmarkt. Verwaltet wird das Kapital von der Deutschen Bundesbank.

Wenn das Kind beispielsweise erst mit zehn Jahren eine Frühstartrente abschließt, erhält es zusätzlich zur dann monatlichen Förderung eine Einmalzahlung als Startkapital. Dabei handelt es sich um die bis dahin bei der Bundesbank aufgelaufenen Förderbeträge – nebst den daraus erzielten Kapitalerträgen. Um den Anteil am kollektiven Vermögen errechnen zu können, ermittelt die Bundesbank getrennt für jeden Geburtsjahrgang und -monat musterartig einen Verteilschlüssel.

Selbst wenn die Eltern nicht aktiv werden, läuft die kollektive Kapitalanlage für jedes Kind im Hintergrund. Spätestens vor dem 35. Geburtstag müssen die dann Erwachsenen jedoch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, um ihren Anteil an dem kollektiven Vermögen übertragen zu können. Danach verfällt der Anspruch und die Bundesbank überweist das Kapital zurück an den Fiskus. 

Wichtig zu wissen: Ruft der Begünstigte seinen Anteil am kollektiven Vermögen nach seinem 18. Geburtstag ab, kann er das Kapital auf jedes beliebige zertifizierte Altersvorsorgeprodukt übertragen. Er ist dann nicht mehr an einen Standarddepotvertrag gebunden.

Erhalten Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind, sowohl die Förderung für die Frühstartrente als auch für die geförderte private Altersvorsorge?

Ja. Auszubildende gehören zum Kreis der förderberechtigten Personen für die geförderte private Altersvorsorge (vormals Riester). Gleichzeitig haben sie bis zu ihrem 18. Geburtstag Anspruch auf die Frühstartrente.

Wie teuer kommt die Frühstart-Rente den Staat?

Da der Kreis der förderberechtigten Kinder zum Start klein ist, halten sich die Kosten für den Staat anfangs in Grenzen. Laut Gesetzentwurf rechnet das Finanzministerium für das Haushaltsjahr 2027 mit einer Belastung von 198 Millionen Euro für die Förderung. Weil in den Folgejahren sukzessive immer mehr Jahrgänge nachrücken, steigen die Kosten laut Prognose des Ministeriums bis zum Haushaltsjahr 2030 auf 411 Millionen Euro.