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Alle Fakten zur Frühstart-Rente

Altersvorsorge

Die Bundesregierung möchte mit der Frühstart-Rente Kinder und Jugendliche frühzeitig an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Wie das Modell funktioniert, welche Produkte dafür infrage kommen und wann es losgehen soll, verrät unser FAQ.

07.07.2025

Was ist die Frühstart-Rente? 

Bei der Frühstart-Rente handelt es sich um ein staatliches Fördermodell für die individuelle, kapitalgedeckte Altersvorsorge, das schon bei Kindern und Jugendlichen ansetzt. Der Staat möchte Schüler von 6 bis 18 Jahren finanziell unterstützen, in ein privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgeprodukt zu investieren.  

Die Umsetzung der Frühstart-Rente haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Von dem Modell erhofft sich die Politik als Nebeneffekt auch eine Stärkung der finanziellen Bildung. Kinder und Jugendliche sollen mit der Frühstart-Rente beizeiten an die private Altersvorsorge herangeführt werden, die Funktionsweise des Kapitalmarkts verstehen und den Nutzen langfristigen Sparens erkennen. 

Wie hoch ist die staatliche Förderung? 

Die angedachte monatliche Unterstützung liegt bei 10 Euro pro Kind – macht 120 Euro pro Jahr. Für den maximalen Förderzeittraum – von der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zum Erreichen der Volljährigkeit – ergäbe sich somit ein staatlicher Zuschuss von 1.440 Euro (12 x 120 Euro).  

Die staatliche Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kinder eine Schule in Deutschland besuchen. Daraus ergeben sich einige Detailfragen, die noch zu klären sind. Was bedeutet diese Bedingung beispielsweise für Kinder, die ein Schuljahr im Ausland verbringen? 

Lässt sich die Frühstart-Rente durch freiwillige Zahlungen aufstocken? 

Das ist derzeit noch unklar, gilt aber als wahrscheinlich. Und es wäre auch sinnvoll. So könnten Eltern, Großeltern oder sonstige Verwandte die Sparbemühungen der Kinder durch eigene Beiträge unterstützen. Bis zu welcher Höhe freiwillige Zuzahlungen zur Frühstart-Rente möglich sind, müssen die Regierungsparteien aushandeln. Denkbar wäre beispielsweise eine Anknüpfung an die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. So würde der jährlich maximal zulässige Sparbetrag automatisch mit der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland steigen.  

Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bei einem Jahreseinkommen von 96.600 Euro. Würde man den Höchstbetrag für die Frühstart-Rente zum Beispiel auf 1,5 Prozent davon festlegen, könnten Verwandte 1.450 Euro pro Jahr zusätzlich beisteuern. Mit jeder jährlichen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze stiege der Höchstbetrag zur Frühstart-Rente automatisch mit.  

Welche Produkte sind förderfähig? 

Mit welchen Produkten die Mädchen und Jungen staatlich gefördert sparen können, ist derzeit noch offen. Versicherungslösungen sind für die private Altersvorsorge ideal geeignet, aktiv gemanagte Investmentfonds oder passive Indexfonds (Exchange Traded Funds; ETFs) kämen wohl ebenfalls infrage. Ob die Bundesregierung auch Einzelaktien oder Kryptowährungen, die starken Wertschwankungen unterliegen und damit eher ungeeignet sind, auch als förderungswürdige Sparformen für das Alter ansieht, wird erst der Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente zeigen. Die Federführung dafür liegt beim Bundesfinanzministerium. Erklärtes Ziel der Politik ist es jedenfalls, die Frühstart-Rente möglichst einfach und unbürokratisch zu halten. 

Können Mittel aus der Frühstart-Rente jederzeit ausgegeben werden? 

Nein. Eine Verwendung des angesparten Guthabens für Konsumzwecke, etwa zur Finanzierung des Führerscheins, eines E-Bikes oder einer Weltreise, ist grundsätzlich nicht angedacht. Die Frühstart-Rente – das verdeutlicht schon der Name – ist zweckgebunden für das Alter vorgesehen. Das investierte Geld und das daraus erwachsende Vermögen sollen bis zum Rentenbeginn unangetastet, die laufenden Erträge bis dahin steuerfrei bleiben. Es könnte allerdings sein, dass der Gesetzgeber gewisse Ausnahmen zulässt, etwa für den Kauf von privat genutztem Wohneigentum. Aber das ist bislang nur Spekulation.

Was passiert nach Erreichen der Volljährigkeit mit der Frühstart-Rente und der Förderung? 

Wie es mit der Frühstart-Rente nach Erreichen der Volljährigkeit weitergehen soll, das ist die vielleicht größte offene Frage im Moment. Klar ist: Als Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist die Frühstart-Rente ein gutes Instrument, ohne weitere Spar- und Förderleistungen über das Alter von 18 Jahren hinaus bliebe sie jedoch nicht mehr als ein nettes Zubrot für das Alter. Für eine ausreichende, die gesetzliche Rente substanziell ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge braucht es mehr. 

Zwar sollen laut Koalitionsvertrag die über 18-Jährigen die Frühstart-Rente mit eigenen Beiträgen fortsetzen dürfen bis zu einem noch zu bestimmenden Höchstbetrag. Von einer weiteren Förderung ist allerdings keine Rede. 

An der Stelle kommt die Riester-Rente ins Spiel, die 2002 eingeführt wurde und mit rund 15 Millionen Verträgen eine große Verbreitung hat. Sie richtet sich als staatlich geförderte private Altersvorsorge an die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – mithin an Menschen im Erwerbsalter. Mit dem Fokus auf diese Personengruppe wäre sie eine gute Ergänzung zur Frühstart-Rente.  

Die Riester-Rente ist allerdings reformbedürftig. Das komplizierte Fördersystem macht die Verwaltung der Verträge aufwendig. Gleichzeitig schränkt die gesetzlich vorgeschriebene 100-prozentige Kapitalgarantie die Anbieter in ihren Möglichkeiten ein, das Kapital renditestark anzulegen. Es wäre daher sinnvoll,  die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Riester) gleich mitzudenken.

Wann soll die Frühstart-Rente kommen? 

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte ursprünglich einen Start zum 1. Januar 2026 angepeilt. Der Termin galt jedoch als ambitioniert. Führende Finanzpolitiker verwiesen auf die technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Das betrifft zum Beispiel die datenschutzkonforme Überprüfung, ob die Kinder und Jugendlichen tatsächlich eine Schule besuchen oder nicht.  

Mittlerweile ist die Bundesregierung vom Start zu Jahresbeginn 2026 abgerückt. Der Koalitionsausschuss hat sich auf seiner Sitzung Anfang Juli immerhin darauf verständigt, die Frühstartrente zusammen mit anderen rentenpolitischen Maßnahmen wie der Aktivrente oder dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch im Herbst 2025 durchs Kabinett zu bringen. Während jedoch Aktivrente und Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits zu Beginn 2026 umgesetzt werden sollen, ist die Frühstart-Rente explizit davon ausgenommen. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass sie eher zu Beginn des Jahres 2027 kommen wird.