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Riester reaktivieren: So profitieren Kunden von höheren Garantiezinsen

Altersvorsorge

Sie haben vor Jahren eine Riester-Versicherung abgeschlossen, aber irgendwann keine Beiträge mehr gezahlt? Dann sollten Sie jetzt den Wiedereinstieg prüfen. Denn unter Umständen können Sie ihren bestehenden Vertrag wieder zu den ursprünglichen Konditionen aktivieren und von einer höheren garantierten Verzinsung profitieren.

19.04.2024

Riester ist flexibel: Wer sich die Prämien für seinen Riester-Vertrag nicht mehr leisten kann oder will, kann den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen, das heißt: keine Beiträge mehr einzahlen. Diese Entscheidung lässt sich auch rückgängig machen. Sparer können in einen vorhandenen Riester-Vertrag sogar nach jahrelanger Unterbrechung wieder einzahlen. Im Versicherungsdeutsch heißt das „Wiederinkraftsetzung“.

Konditionen hängen von Versicherungsbedingungen ab

Zu welchen Konditionen ein Riester-Vertrag reaktiviert werden kann, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Diese können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Von besonderem Interesse für Sparer ist der Rechnungszins bzw. Garantiezins. Ein Beispiel: Ein Sparer hat 2006 eine Riester-Versicherung mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent  abgeschlossen und kurz darauf beitragsfrei gestellt. Im Jahr 2024 will er die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Für die ab 2024 angesparten Beiträge kann der Rechnungszins von 2,75 Prozent gelten, während es bei einem neu abgeschlossenen Vertrag nur 0,25 Prozent wären.

Abhängig von den Versicherungsbedingungen kann allerdings nach einer Beitragsfreistellung für den Altvertrag auch der aktuelle Rechnungszins greifen. Die ab 2024 angesparten Beiträge würden dann mindestens mit 0,25 Prozent verzinst.

Mitunter kommt es auch darauf an, wie lange der Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Vor Wiedereinstieg beraten lassen

In jedem Fall sollten sich Sparer die Mühe machen und vorab klären, zu welchen Bedingungen sie ihren bestehenden Riester-Vertrag fortsetzen können. Ansprechpartner sind Makler oder Vermittler bzw. das Versicherungsunternehmen.

Was leistet eine Riester-Rente?

Die Riester-Rente unterstützt die Menschen dabei, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der Förderung, die der Staat zahlt. Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Im Alter erwarten Riester-Sparerinnen und -Sparer eine Rente, die garantiert bis zum Lebensende gezahlt wird. Das Risiko, länger zu leben als das Ersparte reicht, ist damit ausgeschlossen.

Was passiert bei einer Kündigung des Riester-Vertrags?

Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung. Denn damit gehen alle Ansprüche, bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile verloren. Wer seinen Riester-Vertrag dennoch kündigen und das gesparte Vorsorgekapital entnehmen will, kann das tun. Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate zum Quartalsende. Die Zulagen und die Steuervorteile müssen in diesem Fall an den Staat zurückgezahlt werden.

Eine Alternative: Versicherungskunden können den Riester-Vertrag ruhen lassen. Das heißt, der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern nur die Zahlung der Beiträge eingestellt. Der Kunde erhält dann zwar keine Förderung mehr, die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen gehen aber nicht verloren. Ein weiteres Plus: Der Vertrag kann jederzeit fortgeführt werden.

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