Verbraucher, die eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, müssen bei der Gesundheitsprüfung Farbe bekennen: Ketten- oder Nichtraucher? Der Versicherer fragt danach, weil das Rauchen den Gesundheitszustand des Versicherten – und damit das Risiko von Raucherkrankheiten und seines vorzeitigen Todes – stark beeinflusst. Je nach Antwort kann die Prämie für den Versicherungsschutz unterschiedlich hoch ausfallen. Als Faustformel gilt: Nichtraucher zahlen meist weniger.
Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantworten
Wenn der Versicherer danach fragt, ob man Raucher oder Nichtraucher ist, muss der Kunde die Wahrheit sagen. Diese Pflicht sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor. Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers. Auch kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Heißt im Klartext: Hat man sich wahrheitswidrig als Nichtraucher ausgegeben und stellt die Versicherung später fest, dass der Versicherte doch geraucht hat und deshalb etwa an Lungenkrebs gestorben ist, gehen die Hinterbliebenen leer aus.
Ab wann gelte ich als Nichtraucher?
Ab wann man sich gegenüber der Versicherung als Nichtraucher bezeichnen darf, wird von den Unternehmen unterschiedlich beurteilt. In aller Regel wird man erst dann als Nichtraucher betrachtet, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat – egal ob in Form von Zigarette, Zigarre oder Pfeife.
Vom Nichtraucher zum Raucher: Muss ich das melden?
Wer den Versicherungsvertrag ursprünglich zutreffend als Nichtraucher abgeschlossen hat, im Verlauf aber zum Raucher wird, sollte seine Versicherungsbedingungen genau prüfen. Denn unter Umständen obliegt ihm die Pflicht, den neuen Raucher-Status dem Versicherer zu melden.
Die Versicherungsprämie kann dann zwar eventuell ansteigen – dafür bleibt es aber im Versicherungsfall bei der vereinbarten Leistung. Logischer Grund dafür: Eine Nichtraucher-Risikolebensversicherung für einen Raucher, die im Todesfall nichts bezahlt, macht keinen Sinn - selbst wenn sie noch so günstig ist.
Wie Versicherer die Prämien kalkulieren
Raucher haben ein anderes Todesfallrisiko als Nichtraucher. Dieser Faktor schlägt sich auch in den Versicherungsprämien nieder. Für die Berechnung der Prämie einer Risikolebensversicherung sind in der Regel folgende Faktoren entscheidend:
- Gesundheitszustand
- die Höhe der Absicherung
- die Laufzeit
- das Eintrittsalter
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die als wichtige Grundlage für die Bilanzierung der Versicherer sogenannte Sterbetafeln veröffentlicht, hat zuletzt im Jahr 2008 spezielle Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter entwickelt. Für die Kalkulation der Prämien und Leistungen der Risikolebensversicherungen verwenden die Unternehmen oft ebenfalls Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln. Das heißt: Als Nichtraucher landet man bei der konkreten Berechnung seiner Versicherungsprämie automatisch in einer Versicherungsgemeinschaft, in der die Todeswahrscheinlichkeit geringer ist als im Kollektiv der Raucher.
Die gute Nachricht für Nichtraucher: Bei der Berechnung ihrer individuellen Prämie sind sie quasi „unter sich“. Die höhere Sterbewahrscheinlichkeit der Raucher fließt in ihren Tarif nicht mit ein.