Was passiert, wenn ich meiner Kfz-Versicherung falsche Angaben machen?

Auto
12.02.2019

Mit diesen Konsequenzen müssen Autofahrer rechnen, wenn sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung schummeln.

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss zunächst einige Fragen beantwortet. Wie viel Kilometer fahren Sie im Jahr? Wer fährt noch mit Ihrem Auto? Wie alt sind die anderen Fahrer? Das sind nur einige der Fragen, die Autofahrer vor Abschluss einer Kfz-Versicherung beantworten müssen. Anhand dieser Angaben berechnen Versicherer das individuelle Risiko und den entsprechenden Versicherungsbeitrag. Aber was passiert, wenn der Kunde – wissentlich oder unwissentlich – falsche Angaben macht?

Hohe Vertragsstrafen für absichtliches Schummeln

Wer nun den Versicherungsbeitrag senken will, indem er wider besseres Wissen zu wenige Kilometer Fahrleistung pro Jahr angibt oder verschweigt, dass der 18-jährige Sohn regelmäßig mit dem Auto zum Fußballtraining fährt, muss mit Konsequenzen rechnen.


Kommt nach einem Unfall oder bei einer Überprüfung durch den Versicherer heraus, dass beim Vertragsabschluss absichtlich falsche Angaben gemacht wurden, drohen empfindliche Vertragsstrafen. Darüber hinaus kann der Versicherer einem unehrlichen Kunden auch kündigen – und eine solche Kündigung kann es schwer machen, eine neue günstige Versicherung zu finden.


Auf jeden Fall wird die Versicherung für das laufende Jahr zudem den eigentlich richtigen, also risikogerechten, Beitrag verlangen. Diese vergleichsweise harmlose Folge trifft auch den eigentlich ehrlichen Kunden, der nicht schummeln wollte, sondern sich schlicht geirrt hat.

Versicherungsschutz ist in der Regel nicht in Gefahr

Auf den Versicherungsschutz haben Falschangaben hingegen in der Regel keine Auswirkungen. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt, auch die Kaskoversicherung wird in aller Regel den Schaden begleichen.


Nur in Einzelfällen wird die Kaskoversicherung die Entschädigung kürzen: Wer etwa angibt, sein Auto nur selbst zu fahren und es nachts in seiner eigenen Garage in einem baden-württembergischen Dorf zu parken, kommt in Erklärungsnot, wenn sich herausstellt, dass das Auto eigentlich von der 20-jährigen Tochter in Berlin gefahren wird und das am Straßenrand parkende Auto dort gestohlen wurde.

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