So erreichen Sie den Zentralruf der Autoversicherer

Auto

Nach einem Autounfall kann der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung helfen. Wann Sie den Zentralruf anrufen können und was er leistet.

02.07.2019

Nach einem Autounfall dauert es oftmals, bis der Schaden vom Unfallgegner bezahlt wird. Dabei kann die Schadenbearbeitung nach einem Unfall mit dem Auto beschleunigt werden: Mit dem Zentralruf der Autoversicherer. 


Was ist unter dem Zentralruf zu verstehen?

Es handelt sich um eine kostenlose Telefonnummer, die Sie nach einen Unfall mit dem Auto benötigen. Unter dieser Nummer bekommen Sie Informationen über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, damit die Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen kann.


Welche Leistungen sind inbegriffen?

Der Zentralruf ermittelt, wo der Unfallverursacher und sein Fahrzeug versichert sind. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.


Seit Kurzem können sich Unfallopfer beim Zentralruf auch über Reha-Maßnahmen informieren. Sollte nicht bekannt sein, welche Versicherung nach einem Unfall für die Schadenregulierung und damit auch für das Reha-Management zuständig ist, können Betroffene das unter der kostenfreien Rufnummer in Erfahrung bringen. Ziel dieses Services ist es, die sogenannte „Reha-Lücke“ zu vermeiden. Schwerverletzte sollten nach einem Unfall von Beginn an eine optimale Rehabilitations-Therapie erhalten.


Wer kann anrufen? 

Jeder, der einen Unfall und einen Schaden am Fahrzeug hatte und schnell die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten herausfinden muss. Auch Vertreter der Geschädigten können anrufen. Dafür brauchen Sie  unter anderem vom Fahrzeug des Gegners das Kfz-Kennzeichen. Als Vertreter gelten etwa der Versicherungsvermittler/-makler, Sachverständige, persönliche Vertreter, Reparaturwerkstätten und Abschleppunternehmen. 

So erreichen Sie den Zentralruf – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und kostenlos

Telefon (innerhalb Deutschlands): 0800 – 250 260 0
Telefon (aus dem Ausland; Mo-Fr 8 bis 20 Uhr): 0049 (40) 300 330 300


Internet: Nutzen Sie einfach das Online-Anfrageformular, um die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln.


Welche Daten brauche ich für das Telefonat?

Um die gegnerische Versicherung zu ermitteln, benötigen die Mitarbeiter vom Zentralruf der Autoversicherer lediglich das Kennzeichen vom Auto des Unfallgegners und den Schadentag. Bei Unfällen mit dem Auto im Ausland muss zusätzlich noch das Unfall- und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeuges angegeben werden.


Welche Auskunft erhalte ich?

Der Anrufer erhält in der Regel den Namen und die Kontaktdaten der ermittelnden Versicherung.


Was kostet ein Anruf?

Nein, Kosten für die Bearbeitung der Anfrage fallen nicht an.


Muss ich trotzdem den Schaden noch bei der Versicherung melden?

Ja, da Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung noch geltend gemacht werden müssen. Der Anruf ersetzt also nicht die Schadensmeldung bei der Versicherung. Der Zentralruf der Autoversicherer stellt nach dem Verkehrsunfall den Kontakt zur gegnerischen Versicherung direkt her. Mit diesen Kontaktdaten können Sie sich dann an die gegnerische Versicherung wenden und so zeitnah die Schadensregulierung selbst einleiten.


In welchen Ländern kann ermittelt werden?

Die Versicherung des Unfallgegners kann der Zentralruf der Autoversicherer in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln.


Unfall im Ausland: So funktioniert der Europäische Unfallbericht

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, empfiehlt es sich immer, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Dabei handelt es sich um ein Formular, das europaweit einheitlich ist und nach einem Unfall das Protokollieren des Vorganges erleichtert. Es gibt sogar eine mehrsprachige Ausfüllanleitung. Der Unfallbericht ist ein Durchschreibesatz. Das heißt: Die beiden identischen Teile werden von den Beteiligten des Unfalls gemeinsam ausgefüllt, unterschrieben und als Durchschrift getauscht.

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