Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn mein Funkschlüssel geknackt wurde?

Auto

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz, wenn das Auto aufgrund mangelhaft gesicherter Funkschlüssel gestohlen werden? Die Antworten und wie sich Autofahrer schützen können im Überblick.

29.03.2023

Welche Auswirkungen haben geknackte Funkschlüssel für die Kfz-Versicherung?

Auch wenn der Funkschlüssel geknackt oder das Keyless-Go-System von Autodieben überwunden wurde, leistet die Kaskoversicherung. Wurde der Wagen gestohlen, wird der Schaden von der Kfz-Teilkaskoversicherung ersetzt. Für die Leistung der Versicherung macht es grundsätzlich keinen Unterschied, wie schnell oder einfach ein Auto aufgebrochen wurde. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus. Die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen.


Fehlt nicht das ganze Auto, sondern fest installierte Navis oder andere fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, sind diese Schäden ebenfalls über die Teilkasko versichert. Ebenso ersetzt wird Zubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeuges dient – wie beispielsweise ein Kindersitz. Mobile Navis, Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände – kurzum alles, was nicht fest im Auto verbaut ist – werden von der Teilkaskoversicherung hingegen nicht ersetzt.


Wie viele Autos werden mittels geknackter Funkschlüssel geklaut oder aufgebrochen?

Wie oft bei Autodiebstählen geknackte Funkschlüssel die Ursache sind, geht aus den Statistiken der Versicherungswirtschaft nicht hervor. Fakt ist: Autodiebe haben 2021 knapp 10.000 kaskoversicherte Autos gestohlen, die Kfz-Versicherer leisteten dafür mehr als 187 Millionen Euro. Darüber hinaus registrierten die deutschen Autoversicherer rund 54.000 Fälle, in denen fest verbaute Teile des Autos (Navigationsgeräte, Stereoanlagen, Airbags, etc.) gestohlen wurden. Die Versicherungsleistungen dafür beliefen sich auf mehr als 97 Millionen Euro.


Checkliste: Was braucht die Kfz-Versicherung, wenn das Auto geklaut wurde?

Autofahrer, deren Wagen gestohlen wurde, sollten ihrer Kfz-Versicherung folgende Angaben machen, um den Schaden möglichst unkompliziert ersetzt zu bekommen:


  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei

  • Alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere

  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle

  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden

  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs


Wenn fest mit dem Auto verbundene Teile fehlen und „fachgerecht“ ausgebaut wurden, so dass der Versicherte keinerlei Spuren – z.B. Beschädigungen des Armaturenbretts – gegenüber dem Versicherer dokumentieren kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich gehen Versicherer aber davon aus, dass ihre Kunden redlich sind und keinen Versicherungsbetrug begehen wollen. Als Nachweis empfiehlt sich grundsätzlich die Erstattung einer Strafanzeige, was übrigens oftmals auch nach den Versicherungsbedingungen gefordert wird.


Wie können sich Autofahrer vor Diebstählen schützen?

Gegen die neu erkannte Sicherheitslücke scheint es bislang nur technische Abhilfe zu geben. Grundlegend sollten Autofahrer aber die folgenden Tipps beachten:

  • Das Auto sollte möglichst nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports geparkt werden, sondern in einer abschließbaren Garage. Wer keine Garage nutzen kann, sollte sein Auto am besten in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.

  • Auch bei kurzer Abwesenheit sollte der Zündschlüssel abgezogen und Fenster, Türen, Kofferraum, Tankdeckel, Schiebedach und natürlich ggf. auch das Cabrio-Dach geschlossen werden.

  • Beim Abschließen mit der Funkfernbedienung ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug das Verriegeln durch ein optisches und /oder akustisches Signal quittiert. Diebe können das Funksignal mithilfe von Funkblockern stören.

  • Originalpapiere gehören ebenso wenig ins Auto wie Zweitschlüssel.

  • Bei Verlust eines Autoschlüssels sollte umgehend eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Diese kann ggf. den verlorenen oder geklauten Schlüssel sperren.

Weitere Tipps gibt unter anderem die polizeiliche Kriminalprävention.

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