11.08.2016
Auto & Reise

Zahlt die Kfz-Ver­si­che­rung, wenn mein Funk­schlüs­sel geknackt wurde?

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz, wenn das Auto aufgrund mangelhaft gesicherter Funkschlüssel gestohlen werden? Die Antworten und wie sich Autofahrer schützen können im Überblick.

Welche Auswirkungen haben geknackte Funkschlüssel für die Kfz-Versicherung?

Auch wenn der Funkschlüssel geknackt oder das Keyless-Go-System von Autodieben überwunden wurde, leistet die Kaskoversicherung. Wurde der Wagen gestohlen, wird der Schaden von der Kfz-Teilkaskoversicherung ersetzt. Für die Leistung der Versicherung macht es grundsätzlich keinen Unterschied, wie schnell oder einfach ein Auto aufgebrochen wurde. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus. Die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen.


Fehlt nicht das ganze Auto, sondern festinstallierte Navis oder andere fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, sind diese Schäden ebenfalls über die Teilkasko versichert. Ebenso ersetzt wird Zubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeuges dient – wie beispielsweise ein Kindersitz. Mobile Navis, Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände – kurzum alles, was nicht fest im Auto verbaut ist – werden von der Teilkaskoversicherung hingegen nicht ersetzt.


Wie viele Autos werden mittels geknackter Funkschlüssel geklaut oder aufgebrochen?

Wie oft bei Autodiebstählen geknackte Funkschlüssel die Ursache sind, geht aus den Statistiken der Versicherungswirtschaft nicht hervor. Fakt ist: Rein rechnerisch wurde 2014 alle 30 Minuten ein Auto gestohlen. Insgesamt wechselten 17.895 versicherte Pkw unfreiwillig den Besitzer, die Kfz-Versicherer leisteten dafür rund 262 Millionen Euro. Darüber hinaus registrierten die deutschen Autoversicherer 117.000 Fälle, in denen fest verbaute Teile des Autos (Navigationsgeräte, Stereoanlagen, Airbags, etc.) gestohlen wurden. Die Versicherungsleistungen dafür beliefen sich auf weitere 195 Millionen Euro.


Checkliste: Was braucht die Kfz-Versicherung, wenn das Auto geklaut wurde?

Autofahrer, deren Wagen gestohlen wurde, sollten ihrer Kfz-Versicherung folgende Angaben machen, um den Schaden möglichst unkompliziert ersetzt zu bekommen:


  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei

  • Alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere

  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle

  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden

  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs


Wenn fest mit dem Auto verbundenen Teile fehlen und „fachgerecht“ ausgebaut wurden, so dass der Versicherte keinerlei Spuren – z.B. Beschädigungen des Armaturenbretts – gegenüber dem Versicherer dokumentieren kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich gehen Versicherer aber davon aus, dass ihre Kunden redlich sind und keinen Versicherungsbetrug begehen wollen. Als Nachweis empfiehlt sich grundsätzlich die Erstattung einer Strafanzeige, was übrigens oftmals auch nach den Versicherungsbedingungen gefordert wird.