Saisonkennzeichen für Oldtimer: So funktioniert's!

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Fahrer alter Autos profitieren mit dem H-Kennzeichen von der niedrigen Kfz-Steuer. Durch eine Änderung können Oldtimer-Besitzer demnächst noch mehr Steuern sparen - auch ihre Versicherungsbeiträge könnten sinken.

27.09.2017

Oldtimerfreunde können ab Oktober Geld sparen. Das sogenannte Historien-Kennzeichen (H-Kennzeichen) für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre als sind, lässt sich künftig auch mit einem Saison-Kennzeichen kombinieren. Für Oldtimer muss damit nicht mehr die volle Kfz-Steuer von pauschal 191,73 Euro pro Jahr bezahlt werden.


Die Neuregelung nutzt all jenen, die ihr Liebhaberstück nur eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen wollen. Bei einem H-Kennzeichen mit Saisonzulassung wird die Kfz-Steuer nur noch für die angemeldeten Monate erhoben. Eine Zulassung von März bis Oktober kostet beispielsweise nur noch 127,82 Euro an Steuern.


Saisonzulassung kann zu niedrigeren Versicherungsprämien führen

Sparen können die Liebhaber historischer Autos unter Umständen auch bei der Kfz-Versicherung, wenn sie ihr Auto nur saisonal anmelden. Sie zahlen in der Regel nur für die Zeit, in der das Auto auf die Straße darf. Legen sie den Wagen über den Winter still, fällt die Prämie für die Oldtimerversicherung geringer aus.


Versichert sind die Autos dennoch meist auch in der zulassungsfreien Zeit. Oldtimerfreunde profitieren oft von der sogenannten Ruheversicherung: Haben sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, bleibt der Schutz der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung bestehen. Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Marderbissen oder Hagel und Sturm sind abgedeckt.

Oldtimer versichern: So funktioniert's!

1. Wer kann eine Oldtimer-Versicherung abschließen?
Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung ist bei den meisten Anbietern ein Fahrzeugalter von mindestens 25 Jahren, mitunter reichen auch 20 Jahre aus. Das Fahrzeug muss in einem originalgetreuen und guten Zustand sein – Ausnahmen gelten für Sammlerfahrzeuge oder seltene Karossen. Die Fahrzeuge dürfen nur privat genutzt werden, jedoch nicht als Alltagsauto. Darüber hinaus gelten oft weitere Einschränkungen, etwa zum Alter des Fahrers oder Halters sowie der jährlichen Kilometerleistung.


2. Muss das Auto offiziell als Oldtimer eingestuft sein?
Nein. Die offizielle Zulassung als Oldtimer – verbunden mit dem Historien-Kennzeichen (H-Kennzeichen) – ist keine Bedingung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung. Während für ein H-Kennzeichen die Autos mindestens 30 Jahre alt sein müssen, ist der Abschluss einer Oldtimer-Versicherung auch für jüngere Fahrzeuge möglich.


3. Worin unterscheidet sich eine Oldtimer-Versicherung von normalen Policen?

Die Beiträge werden bei Oldtimer-Versicherungen pauschal bestimmt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden sie anhand des Fahrzeugalters ermittelt, mitunter ist zusätzlich die Leistung entscheidend. Die Beiträge für den Kaskoschutz hängen vom Markt- oder Wiederherstellungswert ab. Typ- und Regionalklassen oder  Schadenfreiheitsrabatte spielen – im Unterschied zur klassischen Kfz-Versicherung – keine Rolle.


4. Was ist bei Wertveränderungen zu beachten?
Um sicherzugehen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall ausreicht, sollten Oldtimer-Besitzer den Wert ihres Autos regelmäßig überprüfen und Veränderungen ihrem Versicherer melden. Diese geben sich bei geringen  Fahrzeugwerten mit einer Selbstbewertung zufrieden. Bei teuren Modellen ist hingegen ein Kurzgutachten erforderlich, das etwa 100 bis 200 Euro kostet. Entscheidend ist nicht nur die allgemeine Marktentwicklung. Auch  aufwändige Reparaturen können sich wertsteigernd auswirken.

Bundesregierung rechnet mit reger Nutzung

Wer bislang seinen Oldtimer nur für einige Monate anmelden wollte, musste das reguläre Saisonkennzeichen beantragen. Bei diesem gilt allerdings der normale Kfz-Steuersatz, der sich unter anderem nach dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs richtet und für die meisten Oldtimer ungünstiger ist. Weiterer Nachteil: Während Autos mit H-Kennzeichen ohne Plakette in die Umweltzonen dürfen, gilt die Ausnahmeregelung für Pkw mit Saisonkennzeichen nicht.


Die Bundesregierung erwartet, dass viele Oldie-Besitzer die Neuregelung nutzen werden und rechnet mit Steuerausfällen von 20 Mio. Euro pro Jahr. Deutschlandweit gibt es rund 380.000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, dazu kommen laut Kraftfahrtbundesamt weitere 220.000 Fahrzeuge, wie zwar älter als 30 Jahre, aber ohne H-Kennzeichen unterwegs sind.

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