19.02.2018
Auto & Reise

Stein­schlag: Wel­che Ver­si­che­rung zahlt?

Steinschlag kommt vor allem im Winter häufig vor. Wir fassen zusammen, welche Versicherung die Reparaturkosten übernimmt und warum Autofahrer die Schäden am Auto zügig beheben sollten.

Wie ein Hagelsturm prasseln die Steinchen gegen das Auto. Sie kommen aus dem Nichts, wirbeln um den Wagen und können dabei Stoßstange, Motorhaube und Windschutzscheibe in Mitleidenschaft ziehen. Denn bei Glatteis werden die Straßen nicht nur mit Salz abgestreut, sondern auch mit Splitt. Das bringt mehr Grip auf rutschigem Untergrund und soll die Unfallgefahr verringern. Der Nachteil: Die kleinen Steine können das Fahrzeug zerkratzen. Und wenn sie in einem ungünstigen Winkel gegen die Windschutzscheibe fliegen, knallt es kurz – und das Glas ist kaputt.


Welche Versicherung übernimmt Steinschlag-Schäden?

Glasschäden sind ein Fall für die Kfz-Teilkaskoversicherung: Scheiben und andere Verglasung wie Außenspiegel oder auch Scheinwerfer und Rückleuchten – aber nicht die dazugehörigen Glühbirnen – fallen unter den Versicherungsschutz. Das gilt auch für Kunststoff- und Plexigläser, wenn sie wie eine Verglasung verarbeitet sind, aber nicht für Solarzellen auf einem Solarschiebedach. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist ebenfalls gegen Steinschlag-Schäden versichert. Die Leistungen der Teilkasko sind immer auch in der Vollkaskoversicherung enthalten.


Statistik: Wie viele Glasbruch-Schadenfälle gibt es jährlich?

Im Jahr 2017 verzeichneten die Kfz-Versicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei Pkw mehr als 2,1 Millionen Glasbruchschäden. Der Schadensaufwand betrug 1,2 Milliarden Euro.


Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Glasbruch verursacht werden. Ein Grund für die Schäden muss nicht genannt werden: Glasbruchschäden werden unabhängig von ihrer Ursache und Entstehung ersetzt. Darin unterscheiden sie sich von den übrigen Schadenereignissen in der Teilkaskoversicherung. «Während es bei Diebstahl, Brand oder Hagel um versicherte Schadenursachen geht, knüpft die Entschädigungspflicht bei Glasbruch allein an die Folge einer beliebigen Schadensursache an», so ein GDV-Sprecher.


Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss die Scheibe auch nicht zerbrochen sein. Beschädigungen in der Glasschicht durch Steinschlag oder Risse reichen, nicht aber bloße Kratzer. Oft genügt ein Foto zum Beweis.



Können sich Autofahrer vor Steinschlag schützen?

Autofahrer sind dem Dreck auf der Straße ausgeliefert. «Man kann das Fahrzeug praktisch nicht richtig vor Steinschlag schützen. Schutzüberzüge sind wenig praktikabel, und für Scheiben gibt es überhaupt keinen zusätzlichen Schutz», sagt Carsten Graf, Technikexperte beim ADAC. Allerdings könne man das Risiko vermindern. Graf rät zu einem großen Abstand bei vorausfahrenden Fahrzeugen. Vor allem Steinchen im Reifenprofil eines Lkw können sonst wie Geschosse auf das eigene Fahrzeuge knallen. In der Regel muss der Vordermann für den Schaden am folgenden Fahrzeuge nicht aufkommen, es sei denn, er hat Ladung verloren.


Beschädigungen an Windschutzscheibe zügig beheben

Bei Steinschlag im Glas rät Graf zum Handeln. Prinzipiell sollten Autofahrer Beschädigungen an der Windschutzscheibe zügig beheben lassen. Sie können die Sicht behindern und schnell größer werden, wodurch sich die Stabilität der Scheibe verringert. Bei modernen Autos zählt diese zur tragenden Struktur des Fahrzeugs und ist für die Karosseriestabilität mitverantwortlich. Bei einem Unfall hat die Scheibe dann nicht mehr die volle Schutzwirkung.


Eine beschädigte Scheibe muss nicht immer komplett getauscht werden. Befindet sich der Steinschlag direkt im Sichtfeld des Fahrers oder im Randbereich, hilft nur noch der Austausch der Scheibe. Reparieren ist dort verboten – bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) gäbe es keine Plakette.


Quelle: dpa