Autoversicherung: Was müssen Neulinge beachten?

Auto

Der lang ersehnte Führerschein ist da. Mit dem Führerschein kommt nicht nur die Erlaubnis zum Autofahren, sondern auch viel Verantwortung und die Frage: Wie mache ich das mit der Versicherung?

18.07.2022

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gibt es abweichende Reglungen im Straßenverkehr, die genau beachtet werden müssen. Zum Beispiel gilt in Deutschland für alle Fahrerinnen und Fahrer unter 22 Jahren und alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot. Und dann gibt es noch das Thema Autoversicherung, das unbedingt vor Fahrtantritt geklärt werden muss - egal ob es gleich das erste eigene Auto ist oder man als Fahranfänger das Familienauto mitbenutzt.

Zum ersten Mal ein Auto zu versichern ist einfach, wenn man sich davor gut informiert.  Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen und einige Tipps an die Hand, die Sie als Fahranfängerin oder Fahranfänger benötigen, um im Straßenverkehr gut abgesichert zu sein. 

Wie lange gilt man als Fahranfängerin bzw. als Fahranfänger?

Laut dem Straßenverkehrsgesetz wird die erstmalige Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert normalerweise zwei Jahre. In dieser Zeit gelten die Fahrerinnen und Fahrer gesetzlich als Fahranfänger. Ein Blick in die amtlichen Unfallstatistiken zeigt, dass jüngere Autofahrerinnen und Autofahrer – die also in dem Alter sind, in dem rund 80 Prozent der Deutschen ihren Pkw-Führerschein machen – vergleichsweise häufig Hauptverursacher von Unfällen sind. Auch die auf ca. 100 Millionen Versicherungsverträgen basierenden Kraftfahrt-Statistiken des GDV bestätigen, dass jüngere Fahrer bis 25 im Schnitt mehr Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters.

Kfz-Versicherungen für Fahranfängerinnen und Fahranfänger – ein Überblick

Falls Sie als junge Fahranfängerin oder junger Fahranfänger schon ein eigenes Auto haben, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abschließen. Eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

Das Gesetz verpflichtet alle Autohalterinnen und Autohalter, ihre Fahrzeuge mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Diese Autoversicherung kommt für Schäden auf, die anderen bei einem von Ihnen verursachten Unfall entstehen. Sie übernimmt die Reparaturkosten am fremden Fahrzeug ebenso wie die Kosten weiterer Sachschäden, zum Beispiel an Gebäuden und – ganz wichtig – zahlt die Behandlungs- und Folgekosten, wenn andere Personen verletzt wurden.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung kann von der Halterin bzw. dem Halter freiwillig für zusätzlichen Schutz des Fahrzeugs gewählt werden. Die Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Ereignisse versichert sind. Bei der Teilkaskoversicherung sind zum Beispiel Hagelschäden, eine Kollision mit Haarwild, der Diebstahl oder ein Brand des Autos versichert. Die Vollkaskoversicherungen versichern zusätzlich Schäden am eigenen Auto, die zum Beispiel durch einen selbst verursachten Unfall oder durch Vandalismus entstehen.

Tipp: Die Fahrerschutzversicherung und die Fahrerrechtschutzversicherung sind sinnvolle Ergänzungen für die Kfz-Versicherung für einen entspannten und sicheren Start in die Fahrpraxis.

Was sind die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) der Kfz-Versicherungen?

Die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst die Höhe des Beitrags der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung; bei anderen Autoversicherungen wie der Teilkaskoversicherung kommen Schadenfreiheitsklassen nicht zum Tragen. Grundsätzlich gilt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger wirkt sie sich auf den Versicherungsbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung aus. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird durch die Anzahl schadenfreier Jahre und die Anzahl der bisher von der Versicherung regulierten Schäden bestimmt.

Wenn Sie ein volles Kalenderjahr lang mit ihrem Fahrzeug keinen Unfall verursacht haben, den die Versicherung regulieren musste, dann werden Sie in die nächsthöhere SF-Klasse eingestuft. Diese Vergünstigung kennt man als Schadenfreiheitsrabatt. Wenn die Versicherung aber im vergangenen Jahr einen Kfz-Haftplicht- oder rückstufungsrelevanten Vollkasko-Schaden regulieren musste, werden Sie in der Regel in eine niedrigere SF-Klasse herabgestuft. Um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden, kann sich je nach Versicherer und der jeweils aktuellen Schadenfreiheitsklasse unterscheiden.

Welche Schäden sind für die Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen relevant?

Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es bei den Kfz-Versicherungen?

Als Fahranfängerinnen oder Fahranfänger werden Sie normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft, wenn bisher noch kein Fahrzeug auf ihren Namen als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin zugelassen wurde. Wenn Sie schon mindestens drei Jahre in Besitz eines EU-Führerscheins sind, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Die niedrigste Klasse bzw. die Klasse, in der die Versicherungsnehmer die höchsten Beiträge zahlen müssen, ist die Stufe M (M steht für das lateinische „malus“, auf Deutsch: schlecht).

Begleitetes Fahren (BF17)

Junge Menschen müssen nicht mehr auf ihren 18. Geburtstag warten, um einen Führerschein zu machen. Seit 2011 ist das Mindestalter für einen Führerscheinerwerb 17 – unter der Bedingung, dass 17-jährige Fahrerinnen und Fahrer bis zum 18. Geburtstag das Auto nur in Begleitung einer anderen Person fahren. Deshalb heißt der Führerschein ab 17 auch Begleitetes Fahren.

Gut zu wissen

Die Begleitperson muss u. a. mindestens 30 Jahre alt sein, fünf Jahre einen Pkw-Führerschein haben und darf maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben.

Häufig nutzen junge Leute beim begleiteten Fahren das Auto der Familie oder der Begleitperson und nicht ihr eigenes Auto. Wenn ein Auto zum begleiteten Fahren genutzt wird, muss die Kfz-Versicherung darüber informiert werden. Die Kfz-Versicherung wird die Versicherungspolice für das Fahrzeug anpassen. Zahlreiche Versicherungen unterstützen die Teilnahme am BF17. Denn: Später, allein unterwegs, verursachen diese Jugendlichen nach Erkenntnissen der Deutschen Verkehrswacht und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates weniger Unfälle als Führerschein-Neulinge, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben. 

Schadenfreiheitsrabatte der Autoversicherung übertragen – geht das überhaupt?

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Schadenfreiheitsrabatte der Kfz-Versicherung zu übertragen. Kinder können zum Beispiel nach Erwerb ihres ersten Autos den Schadenverlauf ihrer Eltern übernehmen - unter der Bedingung, dass das Auto der Eltern überwiegend von ihnen gefahren wurde. Für eine Fahranfängerin bzw. einen Fahranfänger wird dies maximal der Zeitraum seit Erteilung ihrer bzw. seiner Fahrerlaubnis sein.

Telematik-Tarife - Eine günstige Alternative für junge Fahrerinnen und junge Fahrer

Seit einiger Zeit bieten manche Kfz-Versicherungen Telematik-Tarife an. Das Prinzip hinter diesen Tarifen: Wer vorsichtig fährt, spart bei seinem Versicherungsbeitrag. Führerscheinneulinge können anhand dieser Tarife ihr umsichtiges Fahrverhalten ihrer Autoversicherung unter Beweis stellen. Um die tatsächliche Fahrweise zu messen und zu bewerten, haben die Versicherungen unterschiedliche technische Lösungen entwickelt und messen verschiedene Fahrdaten: Manche Systeme messen Faktoren wie Geschwindigkeit, Beschleunigungs- und Bremsverhalten, andere Systeme berücksichtigen auch die Tageszeit und Fahrten im dichten Stadtverkehr oder auf der Autobahn.

Tipp: Es ist für Fahranfängerinnen und Fahranfänger schwierig, ihre eigene Fahrweise realistisch einzuschätzen, da ihnen die Praxiserfahrung im Straßenverkehr fehlt. Mit einem Telematik-Tarif können junge Fahrerinnen und junge Fahrer sowohl bei den Beiträgen der Kfz-Versicherung sparen als auch ihr eigenes Fahrverhalten einschätzen und ggf. verbessern. 

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