Wer zahlt, wenn mein Auto abgebrannt ist?

Auto

Das Auto: ausgebrannt, die Hauswand: vollgesprüht, die Wohnungseinrichtung: kurz- und kleingeschlagen. Knapp 600.000 Fälle von Vandalismus zählt die Polizei jährlich – Tendenz steigend. Welche Versicherung zahlt, wenn ich Opfer werde?

27.12.2017

Brennende Autos in Hamburg, fliegende Pflastersteine in Berlin – wenn der Begriff Vandalismus fällt, haben viele sofort die Bilder von Ausschreitungen am Rande von Großdemos vor Augen. Doch viel häufiger ist es das demolierte Fahrrad im Hof, das geklaute Gartentor oder der Graffiti-Tag auf der frisch gestrichenen Hauswand, also vermeintlich kleine Dinge, die im Alltag Ärger machen – und finanzielle Schäden verursachen.
 
Ein Graffiti von der Hauswand zu entfernen kann schon mal bis zu 100 Euro kosten – pro Quadratmeter, versteht sich. Auch bei einem zerstochenen Reifen können die Reparaturkosten schnell 3-stellig ausfallen. Und bei einem Einbruch kommt zu Schreck und Verlust nicht selten hoher Sachschaden hinzu, wenn Diebe die Wohnung verwüstet haben.

Welche Versicherung zahlt was?

Die Antwort ist in der Theorie ganz einfach: der Verursacher. Doch gerade bei Fällen von Vandalismus gehen die Täter den Ermittlern nur sehr selten oder gar nicht ins Netz. Dann kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an.

Hinterlässt beispielsweise ein Böller sichtbare Spuren am Auto, kann sich der Fahrzeugbesitzer freuen, wenn er seinen Wagen teilkaskoversichert hat; ebenso wenn jemand die Scheiben eingeschlagen oder das Auto angezündet hat. Eine Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Vandalismusschäden, etwa durch Steinwürfe. Teilkaskoschäden wirken sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, Schäden in der Vollkasko hingegen schon. 

Wer hingegen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann keinen Schadenersatz erwarten. Diese Police leistet nur, wenn der Versicherte bei anderen einen Schaden verursacht hat.

Auto beschädigt: Das ist im Schadenfall zu tun

  1. Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Auto.
  2. Brandschäden müssen laut Versicherungsvertrag ab einer gewissen Höhe bei der Polizei angezeigt werden.
  3. Vandalismusschäden sollten Sie bei der Polizei anzeigen. Vielleicht wird der Verursacher doch ermittelt.
  4. Informieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, am besten gleich telefonisch.
  5. Stimmen Sie die weiteren Maßnahmen mit ihrem Versicherer ab.

Was sind Vandalismusschäden an Gebäuden und Hausrat versichert?

Haben es Vandalen auf Haus oder Wohnung abgesehen, kommt es auf den individuell vereinbarten Schutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung an. Fliegt etwa während einer Demo ein Brandsatz in ein Haus und verursacht einen Feuerschaden, so ist das versichert. Einbruchschäden und dabei verursachte Zerstörungen übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Sie ersetzt auch das gestohlene Gut. Kniffeliger wird es, wenn Sprayer das Haus „verschönern“ und sich dann unbemerkt aus dem Staub machen. Solche Schäden können Eigentümer häufig über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudepolice absichern.

Einige Versicherer bieten Premiumprodukte an, mit denen "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" versichert werden können.

Tipp: Einfach bei seinem Versicherer nachfragen, ob und zu welchen Konditionen er diesen Zusatzschutz anbietet.

Wie sind gewerbliche Betriebe versichert?

Für Industrie- und Gewerbebetriebe besteht über „Extended Coverage“-Policen die Möglichkeit, eine Versicherung für Sachschäden durch „Innere Unruhen“ und „Böswillige Beschädigungen“ einzuschließen.  Kommunen, größere Handelsketten und Filialbetriebe etc., die über eine „Extended Coverage“-Police verfügen, haben "Böswillige Beschädigungen" und "Innere Unruhen" im Regelfall mitversichert. Hier gilt: Einen Blick in die Police werfen, in Zweifelsfällen bei seinem Versicherer nachfragen.

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