Die neuen Typklassen: So ist ihr Auto eingestuft
* Hinweis zu Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Leistungsangaben richten sich nach den Zulassungsdokumenten
Im Internetauftritt oder in den Prospekten der Fahrzeughersteller wird in der Regel die kurzzeitig verfügbare maximale Leistung des Elektromotors bzw. bei Hybridfahrzeugen der Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor, die sogenannte Systemleistung, angegeben. Diese (inoffiziellen) Leistungsangaben werden allerdings nicht in die Zulassungsdokumente eingetragen.
In den Zulassungsdokumenten steht für reine Elektrofahrzeuge die sogenannte 30-Minuten-Leistung bzw. bei Hybridfahrzeugen ausschließlich die Leistung des Verbrennungsmotors. Beide Leistungsangaben werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus der EG-Typgenehmigung entnommen und in den Typdatensätzen aufgeführt. Der GDV veröffentlicht nur die offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten Leistungsangaben.