Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote verunsichern viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen. Einige befürchten sogar, dass ihr Fahrzeug wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgasvorschriften den Versicherungsschutz verlieren könnte.
Fakt ist: Diesel-Besitzer brauchen sich trotz regionaler Fahrverbote in Deutschland keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen, die Kfz-Haftpflicht- und auch die Teil- und Vollkaskoversicherung bleiben bestehen - unabhängig davon, ob das Auto die geltenden Diesel-Abgasvorschriften erfüllt.
Eine Frage der Gefahrerhöhung
„Entscheidend für die versicherungsrechtliche Bewertung ist die Frage, ob ein etwaiger Verstoß des Herstellers gegen Abgasvorschriften eine sogenannte Gefahrerhöhung ist“, erklärt Tibor Pataki, Leiter Kraftfahrtversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Allein die Nichteinhaltung von Abgasvorschriften wird man wohl kaum als eine solche Gefahrerhöhung auffassen können“, so Pataki.
Anders als zum Beispiel bei illegalem Kfz-Tuning, abgefahrenen Reifen oder defekten Bremsen würde das Risiko eines Unfalles dadurch nicht größer werden. Der Versicherungsschutz für den Halter, den Fahrer und für etwaige Unfallopfer bleibe daher in vollem Umfang bestehen.
Das gleiche gelte auch, wenn ein Diesel-Fahrzeug in einer Region gefahren würde, in dem eigentlich ein Fahrverbot für derartige Diesel besteht. „Das Diesel-Fahrzeug ist nicht ‚gefährlicher‘ im Sinne des Versicherungsrechts geworden, als es vor einem Fahrverbot war“, so Pataki.
Wann ein Diesel-Fahrzeug nicht fahren darf
Tatsächliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz gäbe es erst dann, wenn die Zulassungsbehörde die Zulassung eines konkreten Fahrzeugs widerruft und das Fahrzeug stilllegt. In einem solchen Fall dürfe das Fahrzeug überhaupt nicht mehr gefahren werden.