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Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn ich auf Drogen einen Unfall baue?

Auto

Nach einem Autounfall unter Drogeneinfluss drohen ernste, teils auch strafrechtliche Konsequenzen. Drogenkonsum am Steuer hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Leistung der Kfz-Versicherung.

26.04.2024

Nehmen mehr Deutsche illegale Drogen oder setzen sich mehr Drogenkonsumenten hinters Steuer? Darüber gibt die Unfallstatistik leider keinen Aufschluss. Fest steht jedoch, dass sich die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss von rund 1.200 Unfällen im Jahr 2010 auf 2.700 Unfälle im Jahr 2022 mehr als verdoppelt hat. Weitaus häufiger kommt es jedoch zu Unfällen, bei denen mindestens eine Person alkoholisiert war. Laut Statistischem Bundesamt waren das im Jahr 2022 rund 39.000 Unfälle.

Welche Strafen drohen nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss? 

Die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 ändert nichts daran, dass Drogenkonsum hinterm Steuer nun gestattet wäre. Kiffen ist seitdem legal, bekifft Autofahren hingegen nicht. Welche Grenzwerte für Cannabis künftig im Straßenverkehr gerade auch in Verbindung mit Alkohol gelten sollen, wird derzeit vom Gesetzgeber debattiert.

Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine definierten Grenzwerte, ab denen Sanktionen drohen. Generell gilt: Nach dem Konsum von Drogen sind Konzentrations- und Reaktionsvermögen eingeschränkt, gefährliche Situationen werden falsch bewertet, das fahrerische Können häufig überschätzt. Diese Kombination kann im Straßenverkehr im schlimmsten Falle tödlich enden.

Menschen, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, müssen mit drastischen Strafen rechnen. Ob die Person Kokain, Cannabis, Amphetamin, Heroin, Crystal Meth oder Ecstasy zu sich genommen hat, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird.

Werden bei der Drogenfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, begeht der Fahrer eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Laut polizeilicher Kriminalprävention kann eine Fahrt unter Drogeneinfluss noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen unter anderem:

  • bis zu 5 Jahre Führerscheinsperre
  • bis zu 3 Punkte im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg
  • lange Prozedur bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Drogenscreening
  • möglicherweise sogar Drogentherapie 

Unfall unter Drogen: Was gilt für die Kfz-Versicherung?

Die gute Nachricht vorneweg: Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, auch wenn der Fahrer unter Drogen gestanden hat. Unabhängig davon hat ein Unfall unter Drogeneinfluss erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen:

Kfz-Haftpflichtversicherung 

übernimmt den Schaden des Unfallopfers und
nimmt den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.

Kaskoversicherung

kürzt die Versicherungsleistung um bis zu 100 Prozent. 

Fahrerschutzversicherung 

leistet nicht, wenn bei einem Unfall Drogen bzw. Alkohol im Spiel waren. 

Wie verhalte ich mich, wenn der Unfallgegner unter Drogen steht?

Wer nach einem Unfall den Verdacht hat, dass der Unfallgegner möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, sollte in jedem Fall die Polizei rufen. Nur sie kann einen Drogentest veranlassen. Mit Vortestgeräten etwa kann die Polizei relativ schnell den Drogenkonsum im Schweiß, Urin oder Speichel direkt an der Unfallstelle feststellen. Kann die Polizei den Drogenkonsum nachweisen, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

Weitere Tipps für das richtige Verhalten nach einem Autounfall finden Sie auf dieser Seite.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

  • 0,0 Promille: Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Ab 0,3 Promille: Fahrer können sich dadurch strafbar machen, wenn sie einen Unfall verursachen oder sogenannte „alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“ zeigen (etwa Schlangenlinien).
  • Ab 0,5 Promille: Hier drohen Geldbußen, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
  • Ab 1,1 Promille: Ab dieser Grenze gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe sind die Folge.
  • 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad oder E-Bike: Das wird als Straftat gewertet. Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer müssen zudem mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Unabhängig von diesen allgemeinen Promillegrenzen können nach Unfällen auch härtere Strafen verhängt werden.

Unfall unter Alkoholeinfluss: Was gilt für die Versicherungsleistung?

  • 1. In der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Verursacht ein alkoholisierter Fahrer einen Sach- und/oder Personenschaden, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden der Verkehrsopfer. Der alkoholisierte Fahrer kann allerdings von seiner Versicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro.

  • 2. In der Kaskoversicherung

    Der (Voll-) Kaskoversicherer kann die Leistungen gegenüber seinem Kunden ohne Summenbegrenzung kürzen, wenn dieser den Unfall grob fahrlässig verursacht. Dies kann bei einer Alkoholisierung, die für den Unfall kausal war, der Fall sein. 

    • Liegt der Grad der Alkoholisierung zwischen 0,3 und 1,1 Promille („relative Fahruntüchtigkeit“), müssen alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingte Fahrfehler vorliegen, beispielsweise indem der Fahrer Schlangenlinien fährt oder von der Fahrbahn abkommt. Abhängig vom Grad des Verschuldens und der Alkoholisierung kann die Kürzungsquote bis zu 100 Prozent betragen.
    • Ab 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet. Die Kürzungsquote liegt in solchen Fällen in der Regel bei 100 Prozent. 
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