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Millionen betroffen: Was Sie über den großen Führerschein-Pflichtumtausch wissen müssen

Auto

EU-Plastikführerscheine aus den Anfangsjahren verlieren bis 2033 nach und nach ihre Gültigkeit. Einige Karteninhaber müssen sich richtig beeilen. Bereits am 19. Januar 2026 läuft die erste Umtauschfrist ab.

16.12.2025

Die allermeisten Deutschen besitzen heutzutage einen europäischen Kartenführerschein. Schon seit 1999 wurden nur noch Plastikkarten im Scheckformat ausgegeben, die die bis dahin in Deutschland üblichen rosa Papierführerscheine ersetzten. Doch wer glaubte, mit einem EU-Führerschein für alle Zeit Ruhe zu haben, irrt. Denn die EU-Kartenführerscheine aus der Anfangszeit werden nach und nach einkassiert. Gleichzeitig erhalten auch die letzten noch im Umlauf befindlichen Papier-Führerscheine ein finales Ablaufdatum.

Wir erklären, was hinter der großen Umtauschaktion steckt, welche Führerscheine betroffen sind – und ob das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein Folgen für den Versicherungsschutz hat. 

Welche Führerscheine müssen ausgetauscht werden? 

Gemäß § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in einen Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Allein in Deutschland sind es nach Zählung des ADAC rund 43 Millionen Führerscheine, die absehbar ihre Gültigkeit verlieren. 

Gleiches gilt für restlichen im Umlauf befindlichen Papierführerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden. Einen solchen „Lappen“ haben allerdings nur noch die Älteren, nämlich die bis einschließlich 1952 Geborenen. Die späteren Geburtsjahrgänge mussten ihre rosafarbenen Papierführerscheine bereits in der Vergangenheit sukzessive abgeben und gegen einen Führerschein nach EU-Modell eintauschen. 

Welche Fristen gelten für den Umtausch der Führerscheine?

Der Pflichtumtausch erfolgt nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise. Die Umtauschfristen variieren je nach Ausstellungsjahr. Den Anfang machen die EU-Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001. Bei ihnen ist Eile geboten! Sie verlieren bereits am 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit. Betroffene sollten daher rasch einen Termin bei ihrem Bürgeramt oder ihrer Führerscheinstelle vereinbaren. Denn von der Beantragung bis zur Ausstellung können bis zu sechs Wochen vergehen. 

Bis 2033 müssen nach und nach weitere EU-Kartenführerscheine ausgetauscht werden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung für Ältere: Alle vor 1953 Geborenen haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres aktuellen Ausweises und ganz gleich, ob es sich um ein Plastik- oder noch um ein Papierdokument handelt.

Nach diesem Zeitplan erfolgt der Umtausch alter Führerscheine

Ausstellungsjahr

Fristende

1999 - 2001

19.1. 2026

2002 - 2004

19.1. 2027

2005 - 2007

19.1. 2028

2008

19.1. 2029

2009

19.1. 2030

2010

19.1. 2031

2011

19.1. 2032

2012 - 18. Januar 2013

19.1. 2033

bis 1998 ausgestellte Papier- oder 
Plastikführerscheine für die
Geburtsjahrgänge bis 1952

19.1. 2033

Warum müssen die alten Führerscheine ausgewechselt werden?

Ziel des Umtausches ist es, die Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen. Bei neueren EU-Führerscheinen sind die Fahrerlaubnisklassen etwas anders gegliedert als bei den älteren. Zudem verfügen sie über bessere Sicherheitsmerkmale. Die EU-Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, waren außerdem zeitlich unbefristet. Bei ihnen fehlt unter dem Punkt „4b“, der das Ablaufdatum markiert, ein Eintrag. 

Mit dem Umtausch ändert sich das: Autofahrer bekommen einen Führerschein, dessen Gültigkeit auf 15 Jahre befristet ist. Die Befristung stellt sicher, dass die Plastikkarten immer die neuesten Sicherheitsfeatures enthalten sowie ein aktuelles Passbild. Auch das dient der Fälschungssicherheit. Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer ist im Übrigen keine Schikane. Inhaber eines älteren EU-Führerschein werden mit dem Tausch nur gleichgestellt mit jenen, die einen neueren haben. Bei allen ab 19.Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen ist die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt. Und schließlich sind auch andere offizielle Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass zeitlich befristet.

Versicherungsschutz bei abgelaufenem Führerschein

Wer mit einem abgelaufenen Führerschein einen Unfall baut, muss keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz befürchten. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Schäden der Unfallopfer und – sofern mitversichert – auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Fahren mit abgelaufenem Führerschein stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer bei einer Führerscheinkontrolle ohne gültige Papiere erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Anders ist der Fall, wenn jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, wenn also die Berechtigung zum Führen eines PKWs fehlt. Sei es, weil sie oder er noch keinen Führerschein gemacht hat, dieser aufgrund eines Vergehens vorübergehend eingezogen wurde oder es sich um einen ausländischen Führerschein handelt, der nach sechs Monaten in Deutschland noch nicht umgeschrieben wurde und damit ungültig ist. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt und einen Unfall baut, kann für Drittschäden vom Kfz-Haftpflichtversicherer für einen Teil der Kosten in Regress genommen. Teilkasko und Vollkasko können Leistungen sogar komplett verweigern. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Ist der Führerschein-Tausch mit einer erneuten medizinischen Untersuchung verbunden?

Nein. Bei der Umstellung wird die ältere nur durch eine neue Plastikarte ersetzt. Ärztliche Untersuchungen oder eine erneute Fahreignungs-Prüfung sind damit nicht verbunden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unangetastet. Das heißt aber auch: Etwaige zeitliche Beschränkungen für einzelne Fahrzeugklassen werden in das neue Dokument übernommen. 

Was kostet ein neuer Führerschein?

Die Kosten für einen neuen Führerschein unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Sie liegen im Durchschnitt bei rund 25 Euro, eine Expressanfertigung kostet mehr. Wer sich den neuen Führerschein bequem nach Hause senden lassen möchte, zahlt zusätzlich noch für den versicherten Versand. Dazu kommen die Kosten für das Passbild. Achtung: Es muss ein biometrisches Foto sein, das besondere Anforderungen erfüllen muss. 

Tipp: Wer ohnehin andere Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis erneuern muss, kann die Beantragung des neuen Führerscheins zeitlich darauf abstimmen. So spart man sich die Kosten für einen erneuten Besuch beim Fotografen. Für Personalausweis oder Reisepass fordern die Behörden einen maschinenlesbaren QR-Code, den der Fotograf mitgibt. Dieser ist sechs Monate ab Aufnahmedatum gültig.