Der Winter setzt den Straßen Jahr für Jahr zu. Wasser dringt in feinste Risse im Asphalt, gefriert und sprengt mehr oder weniger große Brocken heraus. Gerade in diesem Winter lagen viele Regionen Deutschlands über Wochen unter einer Eisglocke – entsprechend groß sind die Straßenschäden.
Warum entstehen Schlaglöcher häufig im Winter?
Winterliche Witterungsverhältnisse mit sich abwechselndem Frost- und Tauwetter sowie marode Straßenbeläge erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Schlaglöcher entstehen. Es beginnt meistens mit einem Riss in der Fahrbahn, der durch die normale Ausdehnung oder Kontraktion des Asphalts bei Hitze und Kälte entsteht. Wenn Wasser in die Risse eindringt und bei frostigen Temperaturen gefriert, dehnt es sich aus. Das Eis sprengt den Asphalt förmlich auseinander.
Die mechanischen Erschütterungen durch den Verkehr tun ein Übriges dazu. Fahren unentwegt Autos über die kaputte Stelle, entsteht ein Loch in der Straße, das nach und nach immer größer und tiefer wird. Auch der Einsatz von Tausalz begünstigt im Übrigen das Entstehen von Schlaglöchern: Es bewirkt, dass das Wasser länger flüssig bleibt und somit tiefer in die Risse eindringen kann – wo der Frost-Tau-Wechsel seine zerstörerische Kraft entfaltet.
Was sind typische Autoschäden bei Schlaglochunfällen?
Wer mit hoher Geschwindigkeit in ein tiefes Schlagloch knallt, riskiert erhebliche Beschädigungen am Fahrzeug. Die meisten Schäden entstehen an Felgen, Reifen oder dem Fahrwerk. Die Felgen können Kratzer oder Beulen bekommen, Reifen können platzen, Fahrwerksfedern brechen, Stoßdämpfer kaputt gehen oder Gelenke ausschlagen, beispielsweise an der Radaufhängung. In seltenen Fällen kann auch die Karosserie Schaden nehmen. So ist es möglich, dass eine tiefe Frontpartie Kratzer bekommt oder gar abgerissen wird.
Typische Schäden durch Schlaglöcher sind:
- kaputte Reifen
- beschädigte Felgen
- verbogene Spurstange
- verzogenes Fahrwerk
- beschädigte Radaufhängung
- beschädigte Stoßdämpfer
- Riss in der Ölwanne.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Wer in ein Schlagloch gefahren ist und dadurch sein Auto beschädigt hat, sollte alle Details genau dokumentieren: Wie ist der Schaden entstanden und wann? Wo liegt das Schlagloch? Und gibt es am Straßenrand Warnhinweise oder -schilder? Der wichtigste Tipp nach einem Schlaglochschaden lautet:
Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Schlagloch sowie den Schaden am Wagen!
Die Angaben und die Fotos können die Schadenregulierung der Kfz-Versicherung beschleunigen. Unter Umständen sollten Autofahrer auch die Polizei rufen. Ist ein größerer Schaden entstanden oder gefährdet das Schlagloch etwa auch andere Verkehrsteilnehmer, ist ein Anruf bei der Polizei sicherlich sinnvoll.
Welche Versicherung ersetzt den Schlaglochschaden?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch Schlaglöcher am Auto entstehen kann. Prinzipiell ersetzt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall. Wer den Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickelt, muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. In der Regel erfolgt in diesem Fall auch eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Die Kfz-Haftpflicht- sowie die Teilkaskoversicherung übernehmen keine Schlaglochschäden. Die Kfz-Haftpflicht ist in erster Linie für die Entschädigung der Unfallopfer zuständig. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet unter anderem, wenn das Auto gestohlen wurde, bei Wildunfällen oder Schäden durch Naturgefahren.
Kommt der Staat für Schlaglochschäden auf?
Die Haftung für Schlaglochschäden hängt zunächst davon ab, wer der sogenannte Straßenbaulastträger für die betreffende Straße ist. Die Aufgabenteilung verläuft vereinfacht so: Für Autobahnen ist der Bund verantwortlich, um Landesstraßen kümmern sich die Bundesländer, um die Kreisstraßen die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte und um die Ortsstraßen die Kommunen. Für den verkehrssicheren Zustand der Straßen haben dann die jeweiligen Straßenmeistereien zu sorgen.
Allerdings liegen die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen hoch. Für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht reicht es schon aus, wenn die zuständige Behörde auf Straßenschäden aufmerksam macht, beispielsweise durch das Aufstellen von Warnschildern. Selbst wenn diese fehlen, verletzen Bund, Land oder Kommune nicht automatisch ihre Verkehrssicherungspflicht. Das gilt beispielsweise dann, wenn die Straße insgesamt in einem erkennbar schlechten Zustand ist und es somit nicht eines gesonderten Hinweises auf Fahrbahnunebenheiten bedarf.
Hinzu kommt: In Deutschland gilt das sogenannte Sichtfahrgebot. Gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs an die jeweiligen Straßenverhältnisse anzupassen. Das bezieht sich auch auf den baulichen Zustand der Fahrbahn. Autofahrer müssen demnach immer mit angemessenem Tempo unterwegs und notfalls auch in der Lage sein, vor Gefahrenstellen – und damit eben auch Schlaglöchern – rechtzeitig zu reagieren. Kurzum: Wer zu schnell fährt, hat kaum Aussicht auf staatlichen Schadensersatz.
In ganz seltenen Fällen können Geschädigte auch mal Erfolg mit einer Klage haben – etwa dann, wenn selbst für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist. Entsprechend diesem Leitsatz sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403,63 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen.
In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Tenor hier: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden.