Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen?
Die grünen Versicherungskennzeichen werden ab dem 1. März 2023 ungültig. Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen dann nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle
Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Klebefolie statt Blechkennzeichen
Seit dem 1. März 2021 können sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können. Das Pilotprojekt stammt wurde vom Bundesverkehrsministerium und einzelnen Kfz-Versicherer initiiert. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher.
Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie eine Alternative zu den bisherigen Schildern aus Blech sein; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.
Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen für mein Fahrzeug?
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen. Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen bzw. einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.
Wie muss ich mein Mofa/Moped/Roller versichern?
Hier gilt: die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Gerade letzteres kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern 7,5 geklaut. Zum Vergleich: Bei Autos sind es lediglich 0,3.
Anders als andere Fahrzeuge müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Für Zweiräder mit mehr als 50 cm³ Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.
Was passiert, wenn ich mein Mofa/Moped tune?
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.