Ratgeber: Soll ich mein E-Bike versichern?

Freizeit
04.03.2022

Je wertvoller das Zweirad, desto größer der Ärger bei einem Schaden. Wann sich eine E-Bike-Versicherung lohnt und was diese leisten, erklärt unser Ratgeber.

Der Markt für E-Bikes boomt. Allein 2021 wurden zwei Millionen elektrifizierte Fahrräder verkauft – so viele wie noch nie zuvor. Und die Deutschen greifen für E-Bikes, teilweise auch Pedelecs genannt, gerne auch tiefer in den Geldbeutel.


Die Preise für günstige Modelle beginnen meist im höheren dreistelligen Bereich. Premiumanbieter, die etwa vollgefederte E-Mountainbikes anbieten, können hingegen mehr als 10.000 Euro kosten. Doch auch wer ein Mittelklassemodell fährt, das meist um die 3.000 bis 4.000 Euro liegt, könnte sich die häufigen Fragen durch den Kopf gehen lassen: Was passiert eigentlich, wenn das teure E-Bike kaputt geht? Wenn ich stürze oder wenn es geklaut wird? Je höher der Wert eines Zweirades, desto eher lohnt es sich für Pedelec-Besitzer, diesen Wert auch zu schützen. Für E-Bikes bzw. Pedelecs gibt es hier mehrere Möglichkeiten: 


  1. Mit der Hausratversicherung
  2. Mit einer speziellen E-Bike-Versicherung
  3. Mit einem Schutzbrief für das E-Bike. 


Wir stellen in diesem Ratgeber die unterschiedlichen Möglichkeiten für E-Bikes vor.


Fahrraddiebstahl in Zahlen

Im Jahr 2021 leisteten die Versicherer im Schnitt eine Entschädigung von 860 Euro pro geklautem Fahrrad. Insgesamt wurden 2021 rund 125.000 versicherte Räder gestohlen.

1. E-Bike mit Hausratversicherung schützen: Das muss man wissen

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Gegen den Fahrraddiebstahl außerhalb von Gebäuden (oder „auf offener Straße“) kann man sich mit einer zusätzlichen „Fahrradklausel“ in der Hausratpolice versichern. E-Bikes bzw. Pedelecs können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen.  


Von den rund 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung haben 2019 etwa 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Der Vorteil dieser Klausel: War das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert und wird es geklaut, ist der Schaden versichert. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Es gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. So wird die Höchstentschädigung in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz oder eine vereinbarte Summe begrenzt. In älteren Verträgen findet sich häufig noch eine Nachtzeitklausel 22-6 Uhr: das Fahrrad ist dann mitversichert, wenn es in dieser Zeit Gebrauch in Gebrauch war – beispielsweise, wenn es während eines Kinobesuches fest angeschlossen abgestellt wird.  


Anders sieht es hingegen bei Speed-Pedelecs aus (Kurzform: S-Pedelecs). Sie haben eine höhere Motorleistung und werden bis zu 45 Stundenkilometer schnell. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für S-Pedelecs gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Hagel oder einer Explosion am Pedelec entstehen, lassen sich mit einer Kaskoversicherung ebenfalls versichern.


Checkliste Fahrraddiebstahl: Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Ist das Rad bzw. Pedelec weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und – bei bestehendem Versicherungsschutz – dem Hausrat- bzw. Fahrradversicherer. Diese Informationen helfen dabei:


  • Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf.
  • Notieren Sie die Rahmennummer und die Angaben die auf dem Typenschild des Akkus/Motors stehen
  • Halten Sie eindeutige Kennzeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad. 

2. E-Bike mit eigenständiger Versicherung schützen

E-Bike-Versicherungen haben sich zu einer Art Vollkaskoversicherung fürs wertvolle Zweirad entwickelt. Ihr Versicherungsschutz geht weit über die Leistungen der Hausratversicherung hinaus. Längt geht es nicht mehr „nur“ um Diebstahl. Und: Diese Versicherungen sind speziell auf die Technik und auch den Wert der Räder zugeschnitten.


E-Bike-Versicherungen decken unter anderem folgende typische Risiken ab: 


  • Unfall- oder Sturzschäden
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Vandalismus
  • Akku-Defekte wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
  • Brände und Kurzschlüsse
  • Typische Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung 


Manche Versicherer übernehmen auch Schäden durch Material, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht entstehen. Häufig ist in diesen Tarifen auch das E-Bike-Zubehör wie etwa Taschen, Schlösser oder Sättel versichert. In bestimmten Premium-Tarifen einzelner Versicherer sind sogar die Kosten für verschlissene Reifen und Bremsen versichert. Ebenfalls von Vorteil für Radfahrer: Viele E-Bike-Versicherungen verzichten auf eine Selbstbeteiligung nach einem Schaden.


Sowohl bei E-Bikes und Pedelecs als auch bei hochwertigen Fahrrädern gilt: Je teurer das Fahrrad, desto eher ist eine eigenständige Versicherung ratsam. Der Grund: Eigenständige Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen und einen breiteren Deckungsumfang. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem tatsächlichen Wert des versicherten Fahrrads. Logischerweise ist bei teuren neuen E-Bikes das finanzielle Risiko – etwa bei einem einfachen Diebstahl – am größten. Hier lohnt sich eine E-Bike-Versicherung am meisten.


Machen Sie es den Fahrraddieben schwer!

Mit diesen 2 Tipps erschweren Sie Dieben die Arbeit:


  1. Lassen Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei kostenfrei durch eine Codierung erfassen lassen. Dadurch wird der Weiterverkauf gestohlener Räder erschwert.
  2. Verwenden Sie ein geeignetes und geprüftes Fahrradschloss.

3. Der Schutzbrief: Die Pannenhilfe fürs E-Bike

Versicherungskunden kennen den Schutzbrief bislang vom Auto. Zusätzlich zur Kfz-Versicherung können Autofahrer einen Schutzbrief für ihren Wagen abschließen, der ihnen zum Beispiel bei Pannen weiterhilft. Das gleiche Prinzip gibt es nun auch für E-Bikes/Pedelecs. Je nach Tarif können bestimmte Leistungen bereits direkt in der E-Bike-Versicherung enthalten sein, oder aber sie werden über den Schutzbrief angeboten - sozusagen als Add-On zum E-Bike-Schutz.


Typische Schutzbriefleistungen sind zum Beispiel: 

  • Pannenhilfe und Abschleppdienst
  • Notfall-Hotline
  • Rücktransport des Rades
  • Organisation der Weiter- und Rückfahrt
  • Leih- bzw. Mietfahrrad
  • Fahrradrücktransport
  • Ersatzfahrrad
  • Übernachtungskosten 


Schutzbriefe fürs E-Bike bilden eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz, die etwa bei längeren Touren oder auch im Ausland in Notsituationen weiterhelfen.


Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

Pedelec

S-Pedelec

E-Scooter
Technik

Höchstgeschwindigkeit

25 km/h

45 km/h

20 km/h

Motorleistung

max. 250 Watt

max. 500 Watt

max. 500 Watt

Fahrzeugart

Fahrrad

Kleinkraftrad

Elektro- Kleinstfahrzeug

Straßenverkehr

Betriebserlaubnis erforderlich

Nein

Ja

Ja

Helmpflicht

Nein

Ja

Nein

Kennzeichenpflicht

Nein

Ja
(Versicherungs-Kennzeichen)
Ja
(Versicherungs-Plakette)

Führerscheinpflicht

Nein

Ja
(Klasse AM)

Nein

Altersbeschränkung

Nein

Ja
(Mindestalter 16 Jahre)
Ja
(Mindestalter 14 Jahre)

Fahren auf dem Radweg

Ja

Nein

Ja

Versicherungsschutz

Versicherungspflicht

Nein

Ja

Ja

Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?

Private Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz- Haftpflichtversicherung

Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?

Hausrat-
versicherung
Kasko-
versicherung
Kasko-
versicherung
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