Gestohlenes Fahrrad wieder da - Was Versicherte jetzt wissen müssen

Freizeit

Es kommt eher selten vor, dass geklaute Räder wieder auftauchen. Falls doch, sollten die Beklauten ihren Hausratversicherer informieren.

15.05.2019

Was muss ich tun, wenn das gestohlene Fahrrad entdeckt wird?

Anhand der eingravierten Rahmennummer kann die Polizei häufig den ursprünglichen Besitzer ermitteln. Der Bestohlene erhält eine Nachricht über den Fund. Er ist dann verpflichtet, seinen Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Dafür ist es unerheblich, ob die Polizei dem Besitzer das Fahrrad schon übergeben hat oder ihm nur die Möglichkeit einräumt, es an einem Ort abzuholen. Unterlässt der Eigentümer die Meldung über den Verbleib seines Fahrrads, macht er sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar.

Muss ich eine erhaltene Entschädigung der Versicherung zurückzahlen?

Nein, der Fahrradbesitzer ist nicht verpflichtet, das Geld an den Versicherer zurückzuzahlen. Er kann ihm stattdessen das Diebesgut überlassen. Dieses Wahlrecht hat der Verbraucher aber nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem er vom Versicherer schriftlich zu einer Entscheidung aufgefordert wurde. Lässt er diese Frist verstreichen, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Er kann dann entscheiden, ob er das Fahrrad zurücknimmt oder die Entschädigung zurückverlangt.

Das Wahlrecht für zwei Wochen hat der Versicherte auch, wenn er für den Verlust seines Fahrrads nur teilweise entschädigt wurde. Denn bei Fahrraddiebstahl ist die Entschädigung mitunter auf einen bestimmten Prozentsatz des versicherten Hausrats begrenzt. Liegt das Limit zum Beispiel bei zwei Prozent und der Hausrat wurde mit 20.000 Euro taxiert, bekommt der Versicherte für das gestohlene Fahrrad nur 400 Euro zurück – selbst wenn es 800 Euro gekostet hat.

Für den Versicherten kann es in diesen Fällen günstiger sein, die Entschädigung zurückzuzahlen und das wieder aufgetauchte Fahrrad zu behalten. Entscheidet er sich dennoch für das Geld, weil er sich möglicherweise bereits ein neues Fahrrad angeschafft hat, willigt er damit zugleich ein, sein altes meistbietend öffentlich verkaufen zu lassen. Den Erlös muss er sich mit dem Versicherer teilen. Im obigen Beispiel behält der Besitzer die Hälfte des Verkaufspreises, da ihm die Hälfte des Fahrradwerts ersetzt wurde.
 

Wie kann ich mein Fahrrad versichern?

1. Über die Hausratversicherung

Wird ein Fahrrad aus einer Wohnung oder aus dem abgeschlossenen Keller geklaut, leistet die Hausratversicherung. Wer sein Fahrrad auch auf offener Straße versichert wissen möchte, sollte seine Hausratversicherung um diesen Schutz erweitern. Einige Hausratversicherer bieten diese Deckung aber auch standardmäßig an. Hier kommt es auf den individuellen Vertrag an. Radfahrer sollten im Zweifelsfall ihren Hausratversicherer fragen, wie ihr Bike geschützt ist und mit welcher Summe.


2. Über eine Fahrradversicherung

Teure und hochwertige Räder sollten über eine eigenständige Fahrradversicherung abgesichert werden. Diese haben in der Regel höhere Versicherungssummen als eine Hausratversicherung, wenn das Rad geklaut wurde. Zudem leisten sie häufig auch bei Vandalismusschäden, die über eine Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. 

Muss ich das Fahrrad zurücknehmen, wenn der Versicherer noch keine Entschädigung gezahlt hat?

Nein, auch in diesen Fällen hat der Bestohlene Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Doch auch dann gilt: Innerhalb von zwei Wochen muss er den Drahtesel an seinen Versicherer übergeben.

Was ist, wenn ich das Fahrrad behalten möchte, es aber beschädigt ist?

Entscheidet sich der Besitzer dafür, sein altes Fahrrad zu behalten, kann er die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind, seinem Versicherer in Rechnung stellen. Die Entschädigung, die er zurückerstatten muss, verringert sich entsprechend. 

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.