Von A wie Auffahrunfall bis W wie Wasserschaden: Hunde können eine Menge kaputtmachen, wie diese Urteile zeigen. Herrchen oder Frauchen müssen für die Schäden selbst aufkommen - sofern sie keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben.
1. "Ein Wasserschaden, ich? Niemals!"
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Ein Vierbeiner richtete einen enormen Wasserschaden bei den Nachbarn an, indem er den Abfluss eines Waschbeckens mit Klopapier verstopfte und den Wasserhahn aufdrehte. In diesem Fall musste der Halter nicht für den Schaden aufkommen, urteilte ein Gericht. Das sei eine unglückliche Verkettung von Umständen gewesen. (Az: 19 S 1968/99)
2. Treffen sich zwei Vierbeiner, am Ende blutet ein Zweibeiner
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Zwei Hundehalter ließen ihren Rottweiler und ihren Schäferhund zusammen spielen. Als sie beiden wieder anleinen wollten, biss der Schäferhund den Besitzer des Rottweilers drei Mal in den Unterschenkel. Das Gericht sprach ihm das volle Schmerzensgeld über 600 Euro zu. (Az.: 4 O 15/98)
3. Hund beißt Tierarzt
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Tierhalter haften auch in Abwesenheit für ihre Tiere – wie zum Beispiel bei einer Tier-OP, so das OLG Celle. Allerdings sah das Gericht in diesem Fall auch eine Mitschuld des Tierarztes: Er hätte mit dem Biss nach der OP rechnen müssen. (Az.: 20 U 38/11)
4. Der Unfallverursacher
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Verursacht ein Hund einen Verkehrsunfall, muss der Halter in voller Höhe für den Schaden aufkommen. Je nach Konstellation kann auch der Autofahrer in Mithaftung gezogen werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Unfall unvermeidlich gewesen ist. (Az.: 4 C 108/97)
5. Vorsicht, liegender Hund!
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Eine Kundin stürzte in einem Laden über den Vierbeiner, der am Eingang lag. Sie verlangte 15.000 Euro Schmerzensgeld von der Halterin – und bekam es auch. Das Gericht sah hier einen klaren Fall von Tierhalterhaftung. (Az 19 U 96/12)
6. Pension mit Biss
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Beißt ein Hund in einer Tierpension einen Betreuer, muss der Hundebesitzer dafür haften. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in solchen Fällen die Hundebesitzer Schmerzensgeld oder Schadenersatz leisten müssen. Auch während des Aufenthalts in einer Hundepension greift also die Tierhalterhaftung. (Az. 20 U 38/11)
7. Erschreckend
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Vor Schreck stürzte eine Passantin, als ein angeleinter Vierbeiner bellend auf sie zurannte. Die Hundehalterin musste dafür haften und der Passantin die Behandlungskosten bezahlen - Leine hin oder her. (Az 13 O 150/11)
Gut geschützt mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Sie begleicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In vielen Bundesländern sind mittlerweile alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
8. Nicht erschreckend
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Ein Schüler fiel vom Rad und verletzte sich, als er an einem Spaziergänger vorbeifuhr. Der Vierbeiner hatte plötzlich gebellt, der Schüler machte daraufhin eine abrupte Ausweichbewegung. Schmerzensgeld bekommt der Schüler jedoch nicht. Die Schreckreaktion sei in diesem Fall überzogen gewesen, urteilte das Gericht. Er hätte sich nicht richtig auf die Situation eingestellt, beispielsweise steckten in seinen Ohren Kopfhörer mit dröhnender Musik. (Az 12 C 766/13)
9. Haftung im Liegen
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Im Campingurlaub fällt eine Frau über den liegenden Hund des befreundeten Ehepaares. Schwere, dauerhafte Verletzungen sind die Folge. Am Ende des Rechtsstreits gesteht das Gericht ihr Schmerzensgeld zu, denn auch für ein liegendes Tier besteht die Gefährdungshaftung. (Az. 19 U 96/12)
10. Es bleibt in der Familie
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Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, besteht kein Anspruch gegenüber der Hundehaftpflicht. Denn Familienmitglieder gelten in der Regel selbst als Halter, können also keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen (Az. 4 U 420/09).