Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?

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Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte.

27.08.2021

Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer können eine Rechtsschutzversicherung zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags.


In der Rechtsschutzversicherung können sowohl Versicherter als auch Versicherer den Vertrag nach Leistungsfällen kündigen. Der Versicherte kann kündigen, wenn der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz abgelehnt hat.


Gut zu wissen: Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:


  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren


Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

Kündigung im Leistungsfall möglich

Zudem kann der Versicherte ebenso wie der Versicherer kündigen, wenn zwei Leistungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. In beiden Fällen gilt eine Monatsfrist ab der Ablehnung des Versicherers oder nachdem er die Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt hat. Der laufende Rechtsstreit wird aber noch zu Ende reguliert.


Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen

Erhöht der Versicherer aufgrund einer im Vertrag vereinbarten Anpassungsklausel die Prämien für das nächste Versicherungsjahr, ohne dass sich die Leistung verändert, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müssen sie aber innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.

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