Auch kleine Kreditraten können in privaten Notsituationen zu einer großen finanziellen Belastung werden. Wer sicher gehen will, schützt sich mit einer Restkreditversicherung.
Die Restkreditversicherung kann viele Risiken abdecken. Sie kann beispielsweise vor Zahlungsschwierigkeiten schützen, wenn Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig werden oder versterben. Bei der Vertragsgestaltung gibt es viele Möglichkeiten. Wir geben Beispiele, wann und was die Restkreditversicherung leistet.
Tilgung auch nach Jobverlust
Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Restkreditversicherng für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum die laufende Kreditrate. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz durch eine betriebsbedingte Kündigung verloren hat – also seine Stelle nicht selbst gekündigt hat oder wegen Fehlverhaltens entlassen wurde. Üblich ist eine Wartezeit im Vertrag – das heißt, zwischen Vertragsabschluss und Jobverlust muss eine bestimmte Zeit vergangen sein, damit die Kreditrate von der Versicherung übernommen werden kann.
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Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Kann ein Kreditnehmer wegen einer schweren Krankheit oder Verletzung nicht mehr arbeiten, übernimmt die Versicherung die laufende monatliche Kreditrate in der versicherten Höhe, und zwar in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis der Versicherte wieder arbeiten kann. Meistens zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung erst nach Ablauf einer so genannten Karenzzeit. Diese Karenzzeit entspricht oft den sechs Wochen, für die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber haben.
Abgesichert im Todesfall
Nicht nur bei hohen Kreditsummen ist eine Versicherung für den Todesfall des bzw. der Kreditnehmer sinnvoll, um die Hinterbliebenen abzusichern. Stirbt der Kreditnehmer, zahlt die Versicherung die noch ausstehende Kreditsumme an die Bank. In der Regel ist das Todesfallrisiko erst nach einer Wartezeit nach Abschluss der Versicherung gedeckt.