Wann Versicherte Entschädigungszahlungen versteuern müssen

Beruf

Nach einem Schaden landet das Geld von der Versicherung zumeist bequem auf dem Konto. Müssen Versicherte dieses Geld auch in der Steuererklärung angeben? Die Antwort ist wie fast immer im Steuerrecht: Es kommt darauf an – und zwar auf den Einzelfall.

18.04.2017

Zumeist gilt: Geld von der Versicherung muss nicht beim Fiskus angegeben werden, wenn ein Schaden aus dem Privatleben ersetzt wird. Wenn der Hausratversicherer nach einem Wasserrohrbruch die komplette Wohnungseinrichtung ersetzt, dann ist die Versicherungsleistung steuerfrei. Dabei kommt es auf die Höhe des Schadens nicht an.


Die erstatteten Kosten zum Beispiel für die Dachreparatur des Eigenheims nach einem Sturm müssen ebenfalls nicht beim Fiskus angegeben werden. Und auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Autoreparatur überweist, muss der Betrag nicht versteuert werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Entschädigung nach dem Verkehrsunfall als laufende Rente ausgezahlt wird (zum Beispiel als Unterhaltsersatz oder Schmerzensgeld).


Ausnahmen bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen oder häuslichem Arbeitszimmer

Ausnahmen ergeben sich vor allem immer dann, wenn durch die Versicherung Dinge ersetzt oder Leistungen erbracht werden, die bereits steuerlich geltend gemacht wurden oder gemacht werden sollen. Das kann zum Beispiel bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen der Fall sein.


Zahlt die Versicherung für eine kaputte Brille, die der Arbeitnehmer bei den Werbungskosten als Arbeitsmittel von der Steuer abgezogen hat, muss die Zahlung der Versicherung bei der nächsten Steuererklärung verrechnet werden – quasi als negative Werbungskosten. Nur dann kann der Arbeitnehmer auch die neue Brille wieder als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Oder der Arbeitnehmer muss die Entschädigungsleistung mit den Kosten für eine neue Brille verrechnen und kann nur den übersteigenden Betrag wieder als Werbungskosten geltend machen.


Wann muss ich Versicherungsleistungen in der Steuererklärung angeben?

Sie sollten Versicherungsleistungen steuerlich angeben, wenn

  • die Leistungen einen Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen oder steuerlich geltend gemachte Werbungskosten darstellen oder 
  • die Versicherungsprämien seinerzeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen worden sind.

Komplizierte Berechnung bei nur teilweiser beruflicher Nutzung

Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Einrichtung des steuerlich geltend gemachten häuslichen Arbeitszimmers. Auch hier muss das Geld in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Versicherung eine Entschädigung bezahlt – zum Beispiel wenn durch einen Brand der Schreibtisch ersetzt werden muss. Dann kann nur noch ein möglicher Restbetrag für den neuen Schreibtisch abgezogen werden. Für den Werbungskostenabzug in der nächsten Steuererklärung gälte dann: Preis des neuen Schreibtisch minus der Entschädigungszahlung für den alten.


Ersetzt ein Haftpflichtversicherer den Arbeitscomputer, weil der Sitznachbar im Zug den Kaffee auf die Tastatur kippt, müssen Arbeitnehmer die Versicherungsleistung ebenso von den Werbungskosten für den neuen Computer abziehen. Komplizierter wird es dann, wenn die Anschaffung nur anteilig steuerlich geltend gemacht wurde: Wird der Computer teils privat und teils beruflich genutzt und nur teilweise als Werbungskosten abgezogen, muss auch die Ausgleichszahlung der Versicherung nur anteilig versteuert werden. Auch wenn die Versicherungsprämien seinerzeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen worden sind, greift die Steuerpflicht. Dann müssen auch die aus der Versicherung entstandenen Leistungen versteuert werden.


Ersetzte Mietzahlungen müssen versteuert werden

Entsprechend sieht die Lage bei Selbstständigen und Freiberuflern aus, wenn sie Entschädigungen für beruflich genutzte Gegenstände erhalten. Ersetzt hier ein Haftpflichtversicherer den Laptop nach dem Kaffeebad, muss der Selbstständige oder Freiberufler die Entschädigung in der Buchhaltung seines Unternehmens berücksichtigen (als negative Betriebsausgaben).


Auch Immobilieneigentümer müssen Geld von der Versicherung gegebenenfalls versteuern – zum Beispiel dann, wenn das Geld aus einer Mietverlustversicherung stammt. Die zahlt, wenn die vermietete Wohnung beispielsweise nach einem Feuer für längere Zeit unbewohnbar ist, und ersetzt dem Vermieter die entgangenen Mieteinnahmen. Ähnlich ist es auch bei der Praxisausfallversicherung, die zum Beispiel Ärzte oder Anwälte abschließen. Bei diesen beiden Versicherungen gilt die Zahlung bei den Versicherten ebenso als Einnahme. Und die muss versteuert werden.

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