Fakt oder Fake: 14 Versicherungsmythen auf dem Prüfstand

Auto

Richtig, manchmal richtig oder vollkommen falsch? Wir haben verschiedene Aussagen über Versicherungen auf ihren Wahrheitsgehalt abgeklopft.

15.03.2021

1. „Nach einem Unfall wird die Kfz-Versicherung auf jeden Fall teurer“

Nicht unbedingt. Viele Versicherer bieten zum Beispiel einen sogenannten Rabattschutz an. Er sorgt dafür, dass die einmal erreichte Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Schadenfall erhalten bleibt. Im Regelfall ist ein Schaden pro Jahr abgedeckt, manche Versicherer bieten den Rabattschutz sogar für mehrere Schadenfälle im Jahr an.


Es besteht auch die Möglichkeit, einen Schaden komplett aus eigener Tasche zu begleichen beziehungsweise von der Versicherung zurückzukaufen. So wird eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert. Das geht nicht nur in der Kasko-, sondern auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

2. „Wohngebäude- und Hausratversicherung schützen bei jedem Unwetter“

Falsch. Standardmäßig decken Wohngebäude- oder Hausratversicherungen Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm oder Feuer ab. Für sogenannte Elementarrisiken – dazu gehören etwa Starkregen, Hochwasser, Erdsenkung oder Erdrutsch – braucht es als Ergänzung den erweiterten Naturgefahrenschutz – auch Elementarschutz genannt. Nur mit diesem Baustein ist das Haus rundum geschützt.

3. „Egal wo ich verunglücke: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt“

Falsch. Die Gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die entweder während der Arbeit passiert sind oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsort. Private Unfälle, etwa beim Freizeitsport oder im Haushalt, sind nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die private Unfallversicherung.

4. „Wenn mein Hund meine Möbel zerstört, zahlt die Hundehalterhaftpflichtversicherung“

Falsch. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt.

5. „Doppelte Versicherung ist gleich doppelter Schutz“

Das hängt vom Produkt ab. Mehrere Lebens- oder Rentenversicherungen zu haben, ist kein Problem und kann sogar sehr sinnvoll sein. Im Leistungsfall bekommt der Versicherte entsprechend mehr Geld. Das gilt auch bei privaten Unfallversicherungen.


Bei vielen Schadenversicherungen wie der Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung bedeuten doppelte Versicherungen hingegen nicht doppelten Schutz. Bei ihnen ist die Leistung des Versicherers auf den tatsächlichen Schaden begrenzt, und mehrfach abrechnen ist verboten. Im Schadenfall kann die Abwicklung bei mehreren Verträgen sogar schwierig werden. Denn den entstanden Schaden müssen sich die beiden Versicherer grundsätzlich teilen.

6. „Wer über eine rote Ampel fährt und einen Unfall verursacht, hat keinen Versicherungsschutz“

Das stimmt nicht ganz. Die Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers entschädigt, auch wenn dieser über die rote Ampel gefahren ist. Die Vollkaskoversicherung, die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers abdeckt, kann ihre Leistung aber unter Umständen kürzen. Häufig ist der Schaden beim Überfahren einer roten Ampel nämlich grob fahrlässig herbeigeführt. Hier kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. 

7. „Wer im Büro arbeitet, kann unmöglich berufsunfähig werden“

Ein Irrglaube. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout. Durchschnittlich wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.

8. „Wer die Haustür nicht abschließt, ist bei einem Einbruch nicht versichert“

Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Hat die nicht abgeschlossene Tür tatsächlich dazu geführt, dass der Einbruch stattfinden konnte, weil dadurch die Arbeit des Einbrechers erheblich erleichtert wurde, kann der Versicherer unter Umständen die Leistungen kürzen. Unabhängig von der Versicherungsleistung zahlt es sich aber immer aus, es Einbrechern so schwer wie möglich zu machen – sei es durch Abschließen oder durch einbruchhemmende Türen und Fenster.

9. „Je teurer das Auto, desto teurer die Kfz-Prämie“

Jein. Zunächst muss man zwischen der Kasko- und der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden. Da die Haftpflichtversicherung nur Schäden des Unfallgegners übernimmt, hat der Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs keinen Einfluss auf die Prämie. Entscheidend ist vielmehr, wie oft das Modell Unfälle verschuldet und wie hoch die durchschnittlichen (Fremd-)Schäden sind. Diese Unfallbilanz spiegelt sich in der Typklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung wider.


Bei der Kaskoversicherung, für die es eine eigene Typklasse gibt, geht es hingegen nicht um Fremdschäden, sondern um Schäden am versicherten Fahrzeug. Hier beeinflusst der Wert durchaus die Versicherungsprämie. Tendenziell gilt: Je teurer das Auto, desto höher die Prämie. Schließlich macht es für einen Versicherer einen Unterschied, ob er für die Reparatur einer Luxuslimousine oder eines Kleinwagens aufkommen muss. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Es gibt immer wieder Automodelle, die im Vergleich mit Autos der gleichen Fahrzeug- und Preisklasse besonders günstig oder teuer in der Kaskoversicherung sind.

10. „Versicherungen ersetzen immer den Neuwert“

Manchmal ja, manchmal nein – je nach Police. Bei der Haftpflichtversicherung zum Beispiel bemisst sich die Leistung nach dem Wert, den der Gegenstand vor dem Schaden hatte. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist hier der Händlerverkaufspreis: Was würde ein Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Bauart jetzt beim Händler kosten? Gleiches gilt für die Kaskoversicherung. Es ist jedoch möglich, Neuwagen für eine gewisse Zeit nach dem Kauf zum Neuwert zu versichern. In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert versichert. Das ist der Wert, der aufzuwenden wäre, um ein Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. In der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert, wenn die Sachen nicht repariert werden können oder die Reparatur teurer wäre.

11. „Wer auffährt, hat Schuld“

Nicht immer richtig. Wer auffährt, hat in der Regel Verkehrsregeln missachtet und muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, die die Schäden des Unfallgegners übernimmt. Aber es kann in einigen Fällen auch sein, dass den Vorausfahrenden eine Mitschuld trifft, wenn dieser zum Beispiel trotz grüner Ampel eine Vollbremsung einlegt oder abrupt vor einem Blitzer abbremst. Dann muss der Fahrer damit rechnen, nicht den vollen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden ersetzt zu bekommen.

12. „Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei allen Schäden“

Falsch. Die Haftpflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Versicherte erhalten jedoch keine Leistung für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Haftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, Geldstrafen und Bußgelder und von Hunden verursachte Schäden (dafür muss eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden).

13. „Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz“

Tendenziell wahr. In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen unter anderem Winterreifen aufgezogen werden. Wenn der Autofahrer vor oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, muss er nach einem Unfall unter Umständen damit rechnen, dass die Vollkaskoversicherung die Leistung anteilig kürzt. Unabhängig von Sommer- oder Winterreifen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers.

14. „Wenn sich ein Ehepaar trennt, braucht jeder wieder eine eigene Haftpflichtversicherung“

Nicht sofort. Solange das Paar noch nicht geschieden ist, sind beide weiterhin über die Familienhaftpflichtversicherung versichert. Auch wenn es zwei Haushalte gibt.

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